Wer darf Abmahnen

die Abmahnungen erteilen können

Die Arbeitgeberin kann und darf jedes persönliche Fehlverhalten eines Arbeitnehmers bei der Arbeit mahnen. um zu sehen, ob der Verband überhaupt eine Warnung ausgeben darf. Welche Mahnungen sind möglich? Nachfrist, kann nicht berechnet werden. Warnungen werden in der Regel vom Arbeitgeber ausgesprochen.

I. Das warnende Prinzip

Die Warnung - Was ist das? Ein Warnhinweis ist eine formelle Bitte an eine andere Person, von einem bestimmten Benehmen in der Zukunft abzusehen. Warnhinweise sind im Netz von großer Wichtigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Kartellrecht, aber auch im Urheber- und Markenrecht. Das Abmahnschreiben ist im Kartellrecht in 12 Abs. I UWG geregelt.

Wenn der Verletzer der Verwarnung nachkommt, kann er rechtliche Schritte unterlaufen. Wo kann ich auf Warnungen treffen? Die bekannteste ist die Warnung im Bereich des Arbeitsrechtes. Verletzt ein Mitarbeiter Verpflichtungen aus seinem Arbeitsverhältnis, kann er gewarnt werden, so dass er in Zukunft von einem bestimmten Benehmen Abstand nehmen muss.

Eine Warnung fliegt ins Innere des Hauses - was tun? Bei einer Warnung sollten Sie nicht in Angst ausbrechen. Ein Mahnschreiben ist noch kein richterliches Gutachten. Das heißt, dass Sie vielleicht einen Verstoß gegen das Gesetz verübt haben, aber das ist aus der Warnung selbst noch nicht ersichtlich. Sie werden nur einer Gesetzesübertretung durch eine andere Person beschuldigt.

Im Regelfall wird Ihnen gleichzeitig mit der Verwarnung eine sogenannte Abmahnungserklärung mit Strafe - in der Regel von einem Rechtsanwalt vorformuliert - zugesandt, die Sie unterschreiben und zurücksenden sollten. Darin verpflichtet man sich, für einen weiteren Verstoss eine - in der Regel recht hoch angesetzte - Konventionalstrafe zu bezahlen. Was ist eine effektive Warnung?

Ein Warnhinweis muss einen gewissen Mindestgehalt haben. Erstens sollte er eindeutig angeben, wer was mahnt. Die konkrete behauptete Rechtsverletzung muss daher in der Verwarnung eindeutig angegeben werden. Darüber hinaus muss die Verwarnung einen Antrag auf Abgabe einer so genannten strafrechtlich relevanten Unterlassungsverpflichtung enthalten. Außerdem müssen rechtliche Maßnahmen eingeleitet werden, wenn nicht innerhalb einer festgelegten Zeitspanne gehandelt wird.

Was kann falsch laufen, wenn ich nachlässig mit Warnungen umgehe? Sie können natürlich die Abmahnung machen und das getadelte Benehmen in Zukunft unterlassen. Zum Beispiel können Sie überhaupt keine Rechtsverletzung begehen. Sollten Sie dennoch die Abmahnung vornehmen, sind Sie dennoch zur Zahlung der Konventionalstrafe im Falle eines weiteren Verstoßes gezwungen.

Darüber hinaus kann die vorgefertigte Unterlassungsverpflichtung viel zu weit gehen und Sie einem unnötigen Risiko von Vertragsstrafen auszusetzen. Warnungen beziehen sich nur auf Geschäftsleute - auch Privatpersonen? Vor allem für Internet-Auktionshäuser wie EBay wird der vermeintliche Privatmann rasch zum Werbetreibenden - mit den unliebsamen Konsequenzen des Wettbewerbs und dem Risiko der Markenwarnung.

Wer kann eine Verwarnung aussprechen? Die Verwarnung ist ein Mittel zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, so dass jeder, der zivilrechtlich Anspruch auf einen solchen Anspruch hat, mahnen kann - vor allem solche aus dem Urheber-, Marken- und Kartellrecht im Netz. 8. Wer jemandem eine Warnung zukommen lässt, kann dies ganz einfach selbst tun.

Sind Sie von einer Warnung betroffen, trifft das Gleiche zu. Selbstverständlich können Sie die vorgefertigte Abmahnungserklärung auch ganz unkompliziert unterzeichnen und zurückschicken. Warum dürfen Verbraucherzentren und andere Verbände Warnungen aussprechen? Zahlreiche von einer kartellrechtlichen Verwarnung betroffenen Menschen sind überrascht, dass sie nicht von einem Wettbewerber, sondern von einem Verband oder einer Verbraucherberatungsstelle gewarnt werden und überlegen, ob dies überhaupt erlaubt ist.

Ist die Person, die die Warnung ausspricht, nicht legitim, müssen die Betroffenen ihren Forderungen nicht entsprechen. Sollten Sie jedoch Rechtsverletzungen auf Ihrer Startseite begangen haben, kann dies auch jeder feststellen - mit dem Ergebnis, dass Ihnen jeder Berechtigte eine Verwarnung zukommen lassen kann. Es gibt Rechtsanwälte und zweifelhafte Verbände, die die rechtlichen Mittel der Warnung missbrauchen, um rasch und einfach etwas dazu zu tun.

Häufig erfolgt dies durch verhältnismäßig allgemeine Warnungen an eine große Anzahl von Menschen (oft als "Massenwarnungen" bezeichnet). Eine missbräuchliche Warnung ist nicht ganz leicht zu erkennen. Beweise für eine solche missbräuchliche Abmahnung sind vor allem wenig konkretisierte Einzelvorwürfe und Zuwiderhandlungen, die der Betreffende mutmaßlich vorgenommen hat, der Entzug des gewöhnlichen Rechtsweges seitens des Abmahners und die Betonung der Kostenübernahme.

Die Hauptschwierigkeit in diesem Kontext besteht darin, dass die betreffende Partei die Last der Beweisführung zu tragen hat, d.h. dass sie beweisen muss, dass die Warnung ausfallend ist. Darüber hinaus sollten Sie die im Kontext der Verwarnung aufgeworfenen Behauptungen genau überprüfen, da es sein kann, dass Sie tatsächliche Gesetzesverstöße verübt haben oder noch verüben, die Anlass zu weiteren, rechtskräftigen Verwarnungen sein können.

Grenzüberschreitender Warnhinweis - ist das möglich? Auf der Website eines Mitbewerbers finden Sie Rechtsverletzungen und möchten ihn warnen, aber laut Aufdruck ist er im Auslande? Das ist z.B. der Fall, wenn das Auslandsunternehmen auf dem Inlandsmarkt tätig ist. Erst wenn dies der Fall ist, kann dem Auslandsunternehmen eine Rechtsverletzung vorgeworfen werden.

Natürlich sollten Sie die von einem ausländischen Anbieter erhaltenen Warnungen ebenso genau überprüfen und berücksichtigen wie die Warnungen eines Mitbewerbers aus Deutschland. Kann ich mehrfach an denselben Verstoß erinnert werden? Dabei kann es vorkommen, dass zwei Wettbewerber gleichzeitig vor ein und demselben Verstoß warnen.

Allerdings müssen sie dann nicht zwei (oder mehr) Abmahnungen mit Strafverfolgung einreichen. Gegenüber einem der Mahner ist dies ausreichend, da der einzige Zweck einer Unterlassungsverpflichtung darin besteht, das Risiko einer Wiederholung auszuschliessen. Dies ist bereits verboten, wenn Sie gegenüber einem Wettbewerber deklarieren, dass Sie sich in Zukunft nicht mehr in einer bestimmten Weise aufführen werden.

Daher genügt es, den zweiten Mahner darüber zu unterrichten, dass Sie bereits eine Unterlassungsverpflichtung eingegangen sind. Aber Achtung: Dies trifft nur dann zu, wenn exakt derselbe Verstoß zu. Wie verteidige ich mich gegen eine ungerechtfertigte Mahnung? Falls Sie überzeugt sind, dass Sie keine oder nicht die Ihnen vorgeworfene Straftat begehen, können Sie eine ablehnende Erklärungsklage einreichen.

Damit soll das zuständige Gericht entscheiden, dass Sie den Verstoss nicht begehen. In dem darauffolgenden Prozess muss der Mahnende erläutern, woraus die Rechtsverletzung resultiert. Wenn nicht, gewinnst du den Prozess. Muss ich eine Abmahnung aussprechen? Sie sind nur dann zur Abmahnung gezwungen, wenn Sie eine Zuwiderhandlung begehen.

Ein Mahnschreiben ist ein Rechtsmittel zur außergerichtlichen Geltendmachung eines vorhandenen Unterlassungsanspruchs. Wer einen einstweiligen Rechtsschutzanspruch gegen Sie hat, kann von Ihnen fordern, dass Sie in Zukunft von einem bestimmten (nämlich dem gemahnten) Vorgehen Abstand nehmen. Sie geben mit einer Unterlassungsverpflichtung bekannt, dass Sie sich in der Folgezeit nicht mehr so rechtswidrig aufführen werden.

Wer jedoch im Rechtsverkehr ernst genommen werden soll - man muss Ihnen vertrauen -, muss eine sogenannte Unterlassungserklärung mit Strafverfolgung einreichen. Durch die Strafverschärfung verpflichtet man sich im Fall eines wiederholten Verstosses zur Bezahlung eines gewissen Betrages (sog. Vertragsstrafe). Das heißt, Sie schliessen mit demjenigen, der die Warnung ausspricht, einen Kontrakt ab, mit dem Sie sich dazu verpflichtet haben, bei einem gewissen Benehmen einen gewissen Betrag an denjenigen zu bezahlen, der die Warnung ausspricht.

Kann ich die vorab formulierte Unterlassungsverpflichtung ändern? Zu einer vorformulierten Abmahnung sind Sie nicht gezwungen. Das Unterlassungsversprechen ist nur eine Zusage, dass Sie in Zukunft auf ein bestimmtes Benehmen verzichten werden. Oft macht es auch Sinn, die vorfabrizierten Erläuterungen zu ändern, da die vorfabrizierte Darstellung des zukünftigen Vertragsstrafenverhaltens oft sehr weitreichend ist, so dass Sie auch für andere Rechtsverletzungen bezahlen müssen, obwohl Sie sich nicht dazu bekennen wollten und müssen.

Sie können zum Beispiel nicht verpflichtet werden, zu deklarieren, dass Sie in Zukunft "keine Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht begehen" werden. Man kann nur verlangen, dass Sie nicht noch einmal eine konkrete Rechtsverletzung anbringen. Bei der Änderung oder Selbstaussage einer Abmahnung sind die erfahrenen Rechtsanwälte eine große Hilfestellung und stellen sicher, dass die rechtlichen und finanziellen Gefahren minimiert werden.

Was ist hinsichtlich des exakten Inhaltes der Abmahnung zu berücksichtigen? Als Unterzeichner sollten Sie sich nicht unnötigerweise zu Schadensersatz oder bestimmten Anwaltskosten verpflichtet haben, die in der Abmahnung nicht näher spezifiziert sind. Warum ist die angedrohte Konventionalstrafe so hoch? Das wichtigste Beurteilungskriterium für die Hoehe der Konventionalstrafe ist ihre Eignung, den Empfänger zu ermutigen, sich in Zukunft nicht mehr zu verhalten.

Es ist bei der Festlegung der Höhe der Konventionalstrafe besonders darauf zu achten, dass derjenige, der eine Mahnung erhalten hat, nicht mehr verdienen kann, als die Konventionalstrafe ihn durch einen weiteren Verstoß ausmacht. Die Abmahnung kann in einem solchen Falle nicht ernst gemeint sein, da der Abschrecker durch weitere Zuwiderhandlungen ökonomische Vorzüge hat. Wird ich von meinem Vertragsstrafenversprechen entbunden, wenn das zuvor unterlassene Benehmen plötzlich eintritt?

Eine neue Gesetzesreform oder eine Änderung der Rechtssprechung kann bedeuten, dass bisher verbotene Verhaltensweisen sofort zulässig sind. Wer jedoch zuvor eine strafrechtliche Abmahnung für dieses Vorgehen gemacht hat, muss sich weiter daran halten. So lange er den Vertrag nicht beendet hat, ist er jedoch an sein Vertragsstrafenversprechen geknüpft, d.h. wenn er gegen die Abmahnung verstoßen hat, wird die Konventionalstrafe fälligkeit.

Sie sollten in diesem Falle die Unterlassungsverpflichtung erklären. Es ist jedoch ratsam, deutlich zu machen, dass Sie die Konsequenzen der Unterlassungsverpflichtung für verbindlich halten, aber das Recht auf Unterlassung nicht anerkennt. Somit haben Sie die Möglichkeit, sich gegen die mit der Verwarnung verbundenen Mehrkosten durchzusetzen.

Ich habe gegen eine Unterlassungsanordnung verstossen - kann ich noch einmal daran erinnert werden? Haben Sie gegen die Abmahnung verstossen, haben Sie klargestellt, dass Sie der Abmahnung nicht nachkommen wollen. Neben der Tatsache, dass Sie nun zur Zahlung der vereinbarten Konventionalstrafe an den ersten Abschrecker gezwungen sind und wer rechtliche Maßnahmen ergreifen kann, müssen Sie damit rechnen, dass ein anderer Mitbewerber Sie darauf hinweisen wird.

Diese Warnung muss wie die erste behandelt werden. Es reicht also nicht aus, die erste Unterlassungsverpflichtung - wie gewohnt - gegen den zweiten Mahner abzugeben.

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