Kündigung während Krankschreibung durch Arbeitnehmer

Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Krankheitsfall durch Mitarbeiter

Nach Ablauf der Probezeit können Sie für eine bestimmte Zeit nicht kündigen, wenn der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden an einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit schuld ist. Diese Kündigung kann grundsätzlich von beiden Seiten ausgesprochen werden. Danach können Sie den Mitarbeiter trotz Krankheit kündigen. In manchen Fällen finden die Mitarbeiter eine Kündigung von ihrem Arbeitgeber in ihrem Briefkasten, während sie krank sind.

Berufsunfähigkeit - Incapacity to work and dismissal - Attorney at Law for Employment Law Berlin

Krankheiten schützen nicht vor einer Kündigung. Es besteht ein guter Kündigungsschutz. Eine der häufigsten Fehleinschätzungen im Arbeitsgesetz ist, dass eine vorhandene Erwerbsunfähigkeit vor Entlassung schützen soll. Natürlich kann der Dienstgeber den Arbeitsvertrag auch während einer vorhandenen Erwerbsunfähigkeit auflösen. Ein Kündigungsgrund ist jedoch immer dann erforderlich, wenn das Kündigungsschutzrecht auftritt.

Das ist der Fall, wenn das Beschäftigungsverhältnis mehr als 6 Monaten dauert und das Unternehmen mehr als 10 Vollzeitbeschäftigte hat. Für diesen Zweck braucht der Auftraggeber einen Grund zur Kündigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Kündigung auch auf Erwerbsunfähigkeit beruhen. Zugleich kann der Unternehmer aber auch während einer vorhandenen Erwerbsunfähigkeit aus einem ganz anderen Grund Kündigung aussprechen, z.B. wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Restrukturierung oder eines Umsatzeinbruchs seinen Job verloren hat.

Die Kündigung wird dann aus betrieblichen Erwägungen erklärt. Die Tatsache, dass dies dann während einer vorhandenen Erwerbsunfähigkeit geschieht, ist vollkommen problemlos. Sollten Sie daher auch während einer Erwerbsunfähigkeit eine Kündigung von Ihrem Dienstgeber bekommen haben, kontaktieren Sie uns bitte umgehend, da eine Kündigung in der Regel nur innerhalb einer Zeitspanne von drei Monaten nach ihrem Eingang erfolgen kann.

Andernfalls wird die Kündigung endgültig. "Ich bin ein Vollblutanwalt", sagt Andrea Borgmann-Witting. Andrea Borgmann-Witting setzt sich daher - mit Empathie und Vernunft - für eine aussergerichtliche Einigung ein. Seit 2001 ist Andrea Borgmann-Witting, die zwei Kinder hat, Fachjuristin für Familienrecht und seit 2007 Fachjuristin für Erbschaftsrecht. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht die Beschäftigung - und damit auch die Berufszukunft, die Laufbahn, das Bargeld.

Deshalb will Markus Witting dort ansetzen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Unternehmer in Rechtsstreitigkeiten kommen. Seine Fachrichtung und seine große Leidenschaft ist das Arbeitsgesetz. Dazu gehören unter anderem Aufhebungen, Verwarnungen, Aufhebungen und Abfindungen. Mit anderen Worten: alle Aspekte des Arbeitsrechtes. Seit 2005 ist er spezialisierter Anwalt für Arbeits- und Sozialrecht.

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