Minijob Regelung

Mini-Steuerung

Language Travel Dictionary finden Sie zahlreiche englisch-deutsche Beispielsätze und Übersetzungen für'Minijob Regelung'. SPD, Grüne und Linke stellen die bewährte Minijob-Regelung massiv in Frage. Für viele Minijobber lohnt es sich nicht, länger zu arbeiten. Mini-Job und Gehaltsabrechnung: Für wen gilt die Regelung? In der Broschüre finden Sie Informationen über die Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung.

Minijob-Reform: Neue Regelung mit Übergangsfrist bis 2014| Personell

Zukünftig beträgt die Monatsgebühr für Minijobs bis zu 450 EUR. Es wird wie bei allen neuen Verordnungen Übergangsbestimmungen für zwei Jahre vorsehen. Zukünftig wird die Monatsgebühr für Minijobs bis zu 450 EUR sein. Es wird wie bei allen neuen Verordnungen Übergangsbestimmungen für zwei Jahre vorsehen.

Wenn Sie nach dem 1. Januar 2013 mit einem regulären Monatsgehalt von nicht mehr als 450 Euro arbeiten, sind Sie von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, unterliegen aber der Rentenversicherung. Dies ist im "Gesetzentwurf über Veränderungen im Grenzbereich" vom 25. September 2012 vorgesehen. Mitarbeiter, die bereits zum 31. Dezember 2012 in einem vorhandenen Beruf kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert sind und einen Monatslohn zwischen EUR 400,01 und 450,00 verdienen, sollen in diesem Beruf bis spätestens 31. Dezember 2014 für diese Versicherungszweige versichert sein.

In diesen Faellen endet die Versicherungsverpflichtung nur, wenn das Entgelt unter der 400-Euro-Marke liegt oder (nur in der Krankenversicherung) die Bedingungen fuer die Versicherung der Familie erfuellt sind. Es ist vorgesehen, dass der Freistellungsantrag bis zum 2. April 2013 bei der gesetzlichen Versicherung eingereicht werden muss. Diese Freistellung gilt ab dem 1. Januar 2013, wenn seitdem keine weiteren Vergünstigungen in Aussicht gestellt werden, ansonsten ab dem auf den Antrag folgenden Kalendermonat.

Die Freistellung würde auch ab dem 1.1. 2013 wirksam, wenn sie bis zum 2.4. 2013 beansprucht wird. Sie würde dann mit dem Anfang des auf den Anwendungsmonat folgende Kalendermonats in Kraft treten. In der Pensionsversicherung soll ab dem 1. Januar 2013 die Grundversicherungspflicht für Mini-Jobs gelten. Mitarbeiter mit niedrigem Einkommen, die vor dem 1. Januar 2013 beschäftigt waren, sind nach wie vor von der Pensionsversicherung befreit.

Die im Jahr 2013 bestehende Erwerbstätigkeit mit einem Monatslohn zwischen EUR 400,01 und 450,00 bleibt in dieser Erwerbstätigkeit mitversichert. In diesen Faellen ist keine Freistellung von der RV-Pflicht moeglich, solange das Gehalt in dieser Beschaeftigung innerhalb der oben angefuehrten Einkommensbandbreite liegt. Wenn nach dem 1. Januar 2013 die Vergütung eines bisher versicherten Minijobs (Vergütung bis zu 400 Euro) auf bis zu 450 Euro angehoben wird, gilt die Regelung wie für einen neuen Arbeitsplatz.

Die Mini-Jobber sollen jederzeit von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit sein, weil sie die Mindesteinkommensgrenze unterschreiten.

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