Recht auf Rauchfreien Arbeitsplatz

Das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz

Kurzum: Rauchverbot am Arbeitsplatz. In Deutschland hat jeder Mitarbeiter das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Keiner ist gezwungen, in verrauchten Räumen zu arbeiten. Der Raucher hat ein Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, in Deutschland hat er in der Regel Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.

Arbeitsplatzverordnung tritt in Kraft: Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz?

Die Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. ist freie Schriftstellerin, Redakteurin und Redakteurin in München. Zu ihren Spezialgebieten gehören Ökonomie, Recht und Informatik. Auch für den individuellen Mitarbeiter ist der Raucherschutz durchsetzbar, wenn dies zum Gesundheitsschutz notwendig ist. Mitarbeiter können mit Erfolg auf die Schaffung eines rauchfreien Arbeitsortes einklagen.

Entsprechende Rechtsgrundlagen finden sich in 5 der ArbStättV. Sie verpflichtet die Unternehmer, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Nichtraucher effektiv vor gesundheitlichen Gefahren durch Zigarettenrauch bewahrt werden. Gegebenenfalls muss das Rauchen verboten werden. Es ist strittig, ob sich die Arbeitnehmer auf einen durchsetzbaren Antrag auf einen rauchfreien Arbeitsplatz verlassen können.

Die Klage wurde von einem Angestellten erhoben, der seit 1978 als Tischmanager in einem Casino beschäftigt war. Dieser verlangte, dass sein Dienstherr einen rauchfreien Arbeitsplatz einrichtet, da er seit etwa zehn Jahren an chronischer Bronchitis leidet. Bei den ersten beiden Fällen hat der Angestellte das Gerichtsverfahren verloren. In Verbindung mit einer grosszügigen Pausenregelung im Hinblick auf Altersteilzeit reicht dies aus, um den Beschäftigten vor den Risiken des Zigarettenrauches zu bewahren.

Prinzipiell sollten die gesundheitliche Situation des Arbeitnehmers und die Unternehmensfreiheit des Casinos miteinander abwägt werden. Das Casino hatte behauptet, dass seine Besucher wegen eines Rauchverbots nicht teilnehmen würden. Wie das Bundesarbeitsgericht mitteilte, können Arbeitnehmer einen rauchfreien Arbeitsplatz fordern, wenn dies zum Schutze ihrer gesundheitlichen Situation notwendig ist.

Diese Behauptung besteht im Falle von Streitigkeiten, da es möglich ist, ein Raucherverbot zu verhängen. Der unternehmerischen Entscheidungsspielraum der Spielbanken wird durch ein Raucherverbot nicht unzulässigerweise eingeschränkt, da die Spielbanken dem Nichtraucherschutzrecht des Bundeslandes Berlin unterliegen. Es verbietet das Zigarettenrauchen in Restaurants, einschließlich des Casinos im Falle von Streitigkeiten.

Auf einen rauchfreien Arbeitsplatz hat die Firma keinen Anspruch - Werdegang

In einem Kasino, wo das Rauchen erlaubt ist. Seine Arbeitgeberin kümmert sich immer noch genug um die gesundheitliche Situation des Manns. Es ist nicht jeder Mitarbeiter berechtigt, bei seiner Arbeit vom Zigarettenqualm befreit zu werden. Der hessische Casino-Mitarbeiter hat mit seiner Bitte um einen rauchfreien Arbeitsplatz vor dem Landgericht versagt.

Der Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Forderung des 52-jaehrigen Casinocroupiers in Bad Homburg abgewiesen. Die Klägerin hat nach der Bundesarbeitsplatzverordnung laut Senat (9. BAG) prinzipiell ein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Das Kasino macht jedoch von einer Ausnahme im Nichtraucherschutzrecht des Bundesstaates gebrauch. Dies ermöglicht das Rauchverbot in Casinos.

Nichtsdestotrotz muss das Casino angesichts der Raucheröffentlichkeit auch für seine Mitarbeiter Schutzmassnahmen ergreifen, um "Gesundheitsrisiken zu minimieren". Nach Ansicht der Jury hat sie diese Pflicht durch die Aufteilung von Raucher- und Nichtraucherzone sowie Lüftung eingehalten und auch die Arbeitszeiten der Klägerin im Raucherzimmer eingeschränkt.

Die Croupierin hatte bereits mit ihrer Anklage vor den unteren Gerichten versagt. Wäre das Urteil zugunsten des Arbeitnehmers gefallen, hätten auch viele der hessischen Restaurantbetreiber ihre Arbeitsprozesse umstellen müssen. Die Befreiung vom Rauchverbot ist für Gaststätten im Land ebenso gültig wie für Kasinos.

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