Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Verbraucherzentrale Abmahnung wegen Filesharing
Warnung der Verbraucherzentrale wegen DateifreigabeVorsicht wegen Filesharing - Verbraucherzentrale: Unverhältnismäßig hohe Anforderungen - digital
Es ist nicht mehr ungewöhnlich, dass Unberechtigte über die drahtlose Verbindung unverdächtiger Internetbenutzer unrechtmäßig Daten aus dem Internet herunterladen. "Dies geschieht häufig", so Anneke Voß, Rechtsanwältin der Verbraucherzentrale Hamburg. Jede fünfte rechtswidrige Übertragung läuft über eine ausländische Internetverbindung, rechnet Rechtsanwalt Knies vor, der in seiner Anwaltskanzlei mehr als 3000 Warnfälle bearbeitet.
"Inzwischen ist bekannt, dass Filesharing untersagt ist - und kostspielig, wenn man ertappt wird. Eine Anleitung, wie man sie knacken kann, findet man auf der YouTube-Videoplattform im Internet. In der Regel bemerken die Betreffenden nichts von den ausländischen Nutzern. Wenn dann ein Warnschreiben kommt, fällt es aus allen Wölkchen - zumal es beim ersten Buchstaben kaum noch vorkommt.
Bei der Dateifreigabe werden oft "Container-Dateien" mit bis zu 100 Songs heruntergeladen. Der Betroffene sieht sich daher mit bis zu 100 Warnungen konfrontiert - und horrenden Anforderungen. "Viele Leute sind nervös", sagt Rechtsanwalt Knies. Aber auch in solchen Faellen wie dem von Katja Asbrand bleiben die Mahner streng bei ihren Aufforderungen.
Jedes Jahr wird ein Mehrfaches dessen, was rechtmäßig vertrieben wird, aus dem Internet ausgelesen. Ungeachtet der dadurch verursachten Schäden sei es unangemessen, die oft arglosen Empfänger mit hohem Kostenaufwand zu warnen, sagen die Verbraucherzentren. "Erstens würde eine Verwarnung an die Beteiligten genügen - ohne Schadenersatzanspruch und Anwaltskosten", sagt Anneke Voß.
Kritiker meinen, dass Deutschland noch nicht so weit ist, weil die Rechtsanwälte und die Musikbranche mit der Welle der Warnungen gut verdient haben. Beispiel: Wenn nur ein Drittel der betreffenden Internet-Nutzer durchschnittlich 500 EUR bezahlt, werden mehr als 150 Mio. EUR gesammelt. Zu diesem Betrag will Katja Asbrand nicht beizutragen.
Falsche Hinweise zu Dateifreigabewarnungen
Nichtsdestotrotz greifen diejenigen, die gewarnt wurden, häufig zu Beratern, die nicht qualifiziert sind, um eine sachkundige urheberrechtliche Betreuung zu gewährleisten. Ich werde beinahe jeden Tag mit Warnungen und Anrufen mit Äußerungen der Verbraucherberatungsstellen zum Themenbereich Warnungen konfrontiert. Einerseits sind die öffentlichen Verbraucherzentren nicht einmal befugt, gegen Konsumenten aus unerlaubter Handlung vorzugehen (OLG Köln, NJW-RR 1996, 634).
Beispielsweise hatten Angestellte der Verbraucherzentren meinem Kunden, der weder als Störenfried noch als Störenfried haftet, empfohlen, 100,00 zu zahlen, ohne zu wissen, dass dies nicht notwendig war, sondern die Sache verschlechtert hat, denn jede Bezahlung ist ein Schuldanerkenntnis. Außerdem empfiehlt man dort immer gleich eine geänderte Unterlassungsverpflichtung, obwohl eine solche oft nicht schuldig ist.
"Ebenso amateurhaft wie Verbraucherzentren bieten einige Beratungshotlines der Rechtsschutzversicherungen Beratung an. Bedauerlicherweise empfehlen diese oft die Vorlage einer geänderten Abmahnung und die Bezahlung von 147,00, was oft unsinnig und gar nicht nötig ist. Häufig wird auch empfohlen, selbst einen Brief an die Kanzlei zu schreiben und nach einer Abmahnung aus dem Netz zu schauen.
Zu dieser eklatanten Fehlberatung kommt oft das Telefondiktat einer Abmahnung oder gar nicht der Tipp, im Netz nach einer Abmahnung zu forschen und ein spezielles schriftliches Anschreiben zu versenden. Einige Kundenbeschreibungen machen uns stumm. Rechtsanwälte wehren sich gegen Unterlassungsansprüche. Die Rechtsanwälte geben also der betroffenen Öffentlichkeit vor, dass die Abmahnung nach einer Bezahlung von 100,00 oder einer Ermäßigung auf 150,00 Euro abgeschlossen ist oder dass die Abmahnung die interessierte Öffentlichkeit nach einem Brief von diesem Rechtsanwalt nie wieder kontaktieren wird.
Mit einer solchen Bezahlung ist ein Eingeständnis der Schuld verbunden, mit der Konsequenz, dass eine Klage auf Kosten nicht lange auf sich warten lassen wird. Es gibt zwar eine Reihe von Einzelfallentscheidungen, die 97a Abs. 2 des Gesetzes für Filesharing-Fälle auferlegt werden. Vorsichtig sind auch Anti-Mahn-Anwälte zu geniessen, die das Handeln der Rechtsinhaber vehement als Absocke und zweifelhaft etc. anprangern es tituliert z.B. als nebulöses und rindermarktmäßiges Verfahren der Warnkanzleien".
Häufig sind diese Anwaltskanzleien die ersten, die das Vermögen ihrer Klienten nicht nur dazu verwenden, ihre eigenen Kassen zu stopfen, sondern den Anwälten auch überflüssige Abrechnungen im Fall von Werbemaßnahmen mit "rechtssicherem Ausgang der Angelegenheit" anzubieten und die Sache mit einer kräftigen Auszahlung an die Rechtsinhaber abzuschließen. Es ist in aller Munde, den schlechten Warnern vorzutäuschen, dass die Möglichkeit von Folgewarnungen besteht, und mit der Reservierung von sehr kostspieligen "Schutzpaketen" kann man weitere Warnungen umgangen werden.
Jegliche Erklärung der Unterlassung, einschließlich der "modifizierten" oder "präventiven" Erklärung, führt zu einer horrenden Konventionalstrafe, wenn sie verletzt wird. Tatsächlich wird eine Abmahnung nur abgegeben, wenn sie auch verschuldet ist, d.h. es besteht eine Verantwortlichkeit als Verursacher oder Störenfried. Achten Sie auf Anwälte aus Köln oder Berlin, deren - sehr teure - Dienstleistungen darin besteht, für die Verwarnten unverzüglich eine "modifizierte" Abmahnung vorzunehmen, aber zugleich die Verantwortung für Seiten abzulehnen.
Nicht zuletzt wurde diesen Anwaltskanzleien in der Vergangenheit empfohlen, weitere (sogenannte präventive) Unterlassungsverpflichtungen abzugeben, obwohl nicht einmal eine einzelne Unterlassungsverpflichtung bestand, s. oben. Sie sollten jedoch keine Hinweise auf Copyright-Warnungen erteilen. In der Regel ist der Verdacht auf Betrügereien nicht nur unrecht, sondern auch schädlich und kann zum Boomerang werden.
Ein Strafantrag gegen einen warnenden Anwalt kann einen Verdacht begründen. Viel gefährlicher: Die Weiterleitung der Warnung an die Justiz hat zur Folge, dass eine strafbare Handlung angekündigt wird. Darüber hinaus berät ein von Juristen geführter Anti-Warnverband, auch unter Verletzung des Rechtsdienstgesetzes, über Warnungen mit teils katastrophalen Konsequenzen für die Betroffenen.
Die Zielsetzung einiger Beiträge kann nur mutmaßlich sein, zumindest in vielen Faellen ist es nicht das Wohlergehen der Ermahnten. Von Zeit zu Zeit erscheinen dort Anti-Mahn-Anwälte in der Erwartung, Kunden zu gewinnen. Einige kritische Kritiker vermuten gar, dass die regelmässig erscheinenden Forumsmitglieder absichtlich falsche Informationen verbreitet haben, um bestimmte Anwälte, die den Anti-Mahnverein durch Zuwendungen fördern, in die Hand von Klienten zu drängen.
Es ist uns auch bekannt, dass warnende Anwälte in verschiedenen Internet-Foren Kommentare abgeben und lesen. Aktualisierung: Unsere Forderung nach rechtswidriger juristischer Unterstützung und Herabwürdigung von Rechtsanwälten unter Anklage. Die Vereinigung hat am 01.01. 2013 ihr unsagbares Getümmel nach Jahren der illegalen und falschen Konsultation von Gewarnten bei gleichzeitigem Einsatz von Rechtsanwälten unterlassen.
Aktualisierung 2: Im Frühjahr 2013 wurde eine neue Vereinigung mit dem Namen Interessegemeinschaft gegen den Abmahnahnahnahn-Iggdaw ins Leben gerufen, die so tut, als würde sie Opfer warnen. Sie sind nicht nur ohne fundierte Rechtskenntnisse, sondern verletzen das Recht des Rechtsdienstes, indem sie bei der Erstellung von Auslassungserklärungen illegal gewarnt werden. Häufig ist eine Abmahnung nicht erforderlich.
Das Forum für Filesharing-Warnungen wurde aufgelöst und der dort geschaffene "Sumpf" mit den Finanzintrigen und der Kooperation einiger Nutzer mit Rechtsanwälten wurde endlich durchbrochen.