Chip Legal

Jeton Legal

Das Chiptuning ist grundsätzlich legal, wenn man alle Regeln befolgt. Der Modchip, auch brennender Chip genannt, ist eine elektronische Schaltung, die dazu dient, den Kopierschutz von Spielkonsolen zu umgehen. Die meisten Modchips bestehen nur aus einer einzigen integrierten Schaltung (allgemein als Chip bezeichnet). Das Eigentum an Modchips in Deutschland ist legal. Die Maßnahmen in diesem Bereich sind jedoch nicht immer legal.

VAVOOO. Ist VAVOO. tv legal? Was Sie wissen müssen

Vavoo. tv: Ist das Media Center legal? Wenn Sie schon einmal von VAVOOO.tv erfahren haben, können Sie sich die Frage stellen, was dahinter steckt und ob die Benutzung der Website legal ist. Wofür ist VAVOOOOO.tv? nicht geeignet? Auf der Website wird Ihnen ein Programm zum Herunterladen angeboten. Sie können mit dieser Lösung ein Media Center für Zuhause aufbauen und Video-, Film-, Video-, Audio- und Online-Streams ansehen und managen.

Der Funktionsumfang der VAVOOO ist ähnlich wie bei Codi. Durch die plattformübergreifende Nutzung können Sie VAVOOO z.B. unter Windows, Mac OS und Android einsetzen. VAVOOO steht auch im Google PlayStore zum Download bereit. Jetzt gibt es eine VAVOOO-Box, auf der die gesamte Installation der Anwendung vormontiert ist. Derzeit liegt der Preis für die VAVOOO-Box bei 99,99 EUR.

Man kauft die Hard- ware nur mit der installierten Vorinstallation. VAVOOO. Ist VAVOO. tv legal? VAVOOO. tv und die dort angebotenen Programme sind so legal wie Codi. So müssen Sie sich keine Sorgen machen, wenn Sie die Website besuchen oder die entsprechende Datei herunterladen. VAVOOO nennt diese Add-ons auch Bundles.

Legale oder illegale?

Herunterladen: Legale oder illegale? Ein Musikstück aus dem Netz zu laden ist auch eine Reproduktion - also eine Abschrift - im Sinn des Urheberrechts. Mit einem Klick auf ein Icon wird der technische Auftrag zum Herunterladen angeboten. Erfolgt dies zu privatem Gebrauch, ist der Abruf als Privatkopie gemäß 53 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz gestattet.

Also: Wer MP3-Files aus dem Netz läd, um sie für eigene Verwendungszwecke zu speichern, muss kein schlechtes Gewissen haben, da die Duplizierung für den Privatgebrauch gestattet ist. Doch: Grundvoraussetzung für einen friedlichen Ruhezustand ist, dass die aus dem Netz heruntergeladenen Daten nicht raubkopiert werden.

Jeder, der feststellt oder wenigstens hätte feststellen können, dass die angebotene Musikdatei ohne Zustimmung der Bevollmächtigten ins Netz eingestellt wurde, erstellt daher ohne Zustimmung der Bevollmächtigten eine nicht urheberrechtlich geschützte Vervielfältigung und begehen eine Copyright-Verletzung. Jeder, der auf eine Webseite mit falsch vervielfältigten MP3-Dateien verlinkt, kann wegen Beihilfen und Anstiftung oder gar Komplizenschaft strafrechtlich verfolgt werden.

Ja, denn es ist nicht der Benutzer, sondern der Provider, der regelmässig über den Inhalt des Downloads bestimmt. Auf Wunsch läßt er das Stück vom Benutzer nachbauen. D. h., dass der Betreiber der Raubkopien, nicht nur der Benutzer selbst, auch die Vervielfältigungen im Sinn des Urheberrechts erstellt. Auch wenn der Urheber der Kopien nicht aus persönlichen Gründen tätig wird, ist der Abruf eines Musikstückes aus dem Netz nicht als private Kopien zu betrachten und daher inakzeptabel.

Weil der Betreiber das Copyright verstößt, wenn keine Zustimmung des Autors vorhanden ist. Im Übrigen können Betreiber, die Webseiten mit MP3-Dateien zum Herunterladen anbieten, auch Urheberrechtsverletzungen begehen. Für den Privatgebrauch können Sie in- und ausländisches Fernseh- und Radioprogramm aufnehmen und Exemplare an Ihre Bekannten und Bekannten ausgeben.

Wer die Aufnahmen in großer Anzahl für Unbekannte zugänglich macht, sie veröffentlicht, Pay-TV-Angebote knackt oder sogar kommerziell vermarktet und damit Gewinn machen will, geht auf sehr dünnem Eis. 2. Diejenigen, die ein TV-Programm nur gelegentlich aus dem Netz herunterladen und es beispielsweise nicht weiterverbreiten, haben wenig zu fürchten.

Internetnutzer sollten sich genau anschauen, ob sie einen illegalen Upload und Downloaden von Videos, Programmen oder Fotos gefährden wollen. Gerade bei (teurer) gekaufter Ware können enorme Schadensersatzforderungen rasch auf den unbefugten Anwender oder Provider zugehen. Jeder, der kommerziell tätig wird, beispielsweise durch den Verkauf illegaler Vervielfältigungen im Netz, wird in der Regel strenger geahndet. Schließlich wollen die Filesharing-Netzwerke die Vertraulichkeit ihrer Benutzer in Zukunft zunehmend wahren - mit Proxy-Servern, Verschlüsselungsverfahren und einer Einschränkung von Diensten und Teilnehmern.

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