Nebentätigkeit Arbeitgeber

Sekundäre Beschäftigung Arbeitgeber

Das kann mit demselben Arbeitgeber oder einem Dritten geschehen. Die Einwilligung des Arbeitgebers steht dem Arbeitnehmer zu, wenn die Aufnahme einer Nebentätigkeit die Interessen des Unternehmens nicht beeinträchtigt. Der Ruf nach einem Nebenjob wird schnell laut. Aber was müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten? Was sagt der Arbeitgeber in der Nebenbeschäftigung eines Arbeitnehmers?

Nebentätigkeiten: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Nebenjob verweigern darf (und nicht darf) - Meldepflicht

Die Mitteilungspflicht für nebenberufliche Tätigkeiten liegt nur vor, wenn der Anstellungsvertrag oder ein eventuell geltender Kollektivvertrag dies vorschreibt. Es sind auch Bestimmungen über eine allgemeine Offenlegungspflicht für Hilfstätigkeiten erlaubt. Dies stellt noch keine Verletzung der legitimen Belange des Mitarbeiters dar; aufgrund der freien Vertragsgestaltung steht es jedem Mitarbeiter frei, eine korrespondierende Vertragsklausel zu übernehmen oder zu kritisieren.

Obwohl es einen Einbruch in die PrivatsphÃ?re des Mitarbeiters gibt, ist dieser als sehr klein einzustufen, da sich der Arbeitgeber nur das Recht vorbehalten hat, zu prÃ?fen, ob die NebenbeschÃ?ftigung fÃ?r die HaupttÃ?tigkeit verbindlich ist, aber noch keine definitive ErklÃ? Andernfalls muss der Mitarbeiter eine Nebenbeschäftigung nur dann seinem Haupt-Arbeitgeber melden, wenn die Nebenbeschäftigung die berechtigten Belange des Haupt-Arbeitgebers gefährden würde.

Beispiel: Verletzt der Mitarbeiter durch seine Nebentätigkeit das Arbeitsstundengesetz, weil er regelmässig mehr als 48 Wochenstunden leistet, hat auch der Haupt-Arbeitgeber ein Recht darauf, dies zu verhindern, da auch er den Mitarbeiter dann nach dem Recht nicht mehr einstellen sollte. Nebenberufe, die die spezifischen Belange des hauptsächlichen Arbeitgebers nicht betreffen, sind nicht nur von der Zulassung ausgenommen, sondern auch für den hauptsächlichen Arbeitgeber unbedenklich.

Ein Recht auf Information über solche nebenberuflichen Tätigkeiten besteht nicht. In den Tarifverträgen - BAT oder TÜV - ist die Melde- und Bewilligungspflicht für Nebenbeschäftigungen geregelt. Im Allgemeinen müssen Beschäftigte des Öffentlichen Sektors im Voraus einen schriftlichen Antrag auf Nebentätigkeit stellen, den der Arbeitgeber dann annehmen oder abweisen kann. Vor allem Arbeitnehmer, für die der FernsehöD bereits Anwendung findet, haben das Recht auf eine fallweise Prüfung, während nach den BVT die Nebentätigkeit auch für Arbeitnehmer grundsätzlich untersagt sein kann, ohne dass sich der Arbeitgeber mit dem Einzelfall befassen muss.

Die illegale Nebenbeschäftigung kann schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Dies kann von einer einfachen Verwarnung über eine Verwarnung bis hin zur ausserordentlichen Auflösung sein. Natürlich treten in der Regel nur dann Schwierigkeiten und Streitigkeiten auf, wenn der Haupt-Arbeitgeber von der Nebentätigkeit Kenntnis erlangt und eine der oben beschriebenen Strafen erfüllt. Der Mitarbeiter muss dabei überprüfen, wie er auf diese Strafe reagiert.

Der Arbeitgeber überprüft zunächst, ob die Nebentätigkeit wirklich ineffizient ist. Wenn kein Anlass zur Nichtzulässigkeit besteht, darf auch eine Nebentätigkeit nicht unterbleiben. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Nebentätigkeit ohne Angabe von Gründen verbietet, sollten Sie Ihren Arbeitgeber auf seinen Fehler aufmerksam machen. Wenn der Arbeitgeber feststellt, dass die Nebentätigkeit wirklich nicht zulässig ist, muss weiter geprüft werden, ob die verhängte Strafe anteilig ist.

Es gibt nicht jede Nebenaktivität, die eine Verwarnung oder gar eine Beendigung berechtigt. Nur wenn durch die Nebentätigkeit die Rechte des Hauptauftragnehmers schwerwiegend eingeschränkt werden und seine Belange in besonderem Maße gefährdet sind, kann eine schwere Strafe wie Verwarnung oder Entlassung unter bestimmten Voraussetzungen begründet werden. Beispiel: Wenn der Mitarbeiter eine Nebentätigkeit in einem auf direkten Wettbewerb ausgerichteten Betrieb ausübt, kann dies eine Sonderkündigung begründen.

Wenn es sich dagegen um eine Nebentätigkeit handele, die ihrer Natur nach nicht mit dem hauptsächlichen Arbeitgeber konkurriert, z.B. weil der Angestellte in seiner Nebentätigkeit andere Dinge als seinen Arbeitgeber verkaufe oder herstelle, dann sei eine solche harte Strafe unangemessen. Verletzt der Mitarbeiter rechtliche Bestimmungen wie das BUrlG oder das Schiedsgerichtsgesetz, kann dies möglicherweise noch zu einer Verwarnung, aber kaum zu einer Entlassung des Arbeitnehmers geführt haben.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Nebentätigkeit ausüben dürfen oder nicht, sollten Sie sich im Zweifelsfall von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen. Wenn der Arbeitgeber Folgen durch Nebenbeschäftigung hat, sollten Sie dies mitverfolgen. Wenn Sie als Arbeitgeber sicherstellen wollen, dass Ihre Arbeitsverhältnisse keine unerlaubten Bestimmungen beinhalten, sollten Sie den Entwurf des Vertrages juristisch begutachten und ggf. abändern.

Eine zu weit gehende Regelung kann den Mitarbeiter unzumutbar nachteilig beeinflussen, was letztendlich zur Unwirksamkeit der Regelung führen kann. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihre Mitarbeiter Sie vor Aufnahme von Tätigkeiten im Nebenerwerb benachrichtigen, sollten Sie die entsprechenden Bestimmungen in die Anstellungsverträge einfügen. Es ist auch hier besser, sich vorher von einem Anwalt beraten zu lassen, als sich anschließend vor einem Gericht über die Wirksamkeit der Bestimmungen auszusprechen.

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