Mega Abmahnung

Mega-Warnung

Sie können Warez also bei Mega. nz herunterladen. Ist Mega der neue Tauschbörsenplatz? ((Quelle: CHIP. de MegaUpload: Gefälschte Warnungen im Umlauf).

Im Laufe seines Bestehens auch international zum Mega-Erfolg. Tauschbörsen: Vorbeugung gegen Warnungen möglich.

Foto: Welle der Warnung plätschert durchs ganze Lande nach Megaauslastung

Mit der Schliessung von Megaupload schwappte eine riesige Welle von Warnungen durch Deutschland. In der Tat, die Benutzer von Megaupload hätte wahrscheinlich nichts zu fürchten. Megaupload. Ihm und anderen Verdächtigen wird vorgeworfen, durch Megaupload Verstöße gegen das Urheberrecht in größerem Umfang bevorzugt und gar vorangetrieben zu haben. Nach dem Ende von Megaupload werden nun auch seine - zahlenden - Benutzer angesprochen.

"Mit der Schliessung der Datenaustauschplattform "Megaupload" von Kim Schmitz (37) geht eine Welle von Warnungen durch Deutschland wie nie zuvor! Namhafte Anwälte wie der berühmte Strafrechtsanwalt und Blogexperte Udo Vetter lehnen den Vorwurf ab. "Die Warnwelle ist richtig. Mit Megaupload oder anderen Datei-Hostern hat das aber nichts zu tun", meint er in seinem renommierten lawblog.de.

Mehrere Rechtsanwälte haben sich darauf konzentriert, so genannte Piraten in Filesharing-Netzwerken über ihre IP-Adressen zu erkennen und im Auftrag der Film- und Musikbranche zu sammeln. Bei Dienstleistungen wie Megaupload ist die Situation anders. "File-Hoster agieren bereits im eigenen Sinne, wenn sie keine Daten speichern", sagt Vetter.

"Wahrscheinlich hat dieses lnteresse nicht nachgelassen, da die angeblichen Geister hinter Megaupload im Knast sind und ihre Auslieferungen in die USA haben. Daher ist es unwahrscheinlich, dass Raubzüge auf Datei-Hostern zu Berg-zu-Berg-Verbindungsprotokollen führen. Im Prinzip sind File-Hoster juristische Dienstleistungen", so Udo Vetter. Die Rechtsanwälte der Sozietät Dr. Wachs haben eine ähnliche Bewertung wie Vetter.

Zwar wurde Kim Schmitz von der Firma Megauploads verhaftet, und es ist wahr, dass eine Welle von Warnungen durch Deutschland rollt. "Der einzige Unterschied ist, dass es keinen kausalen Zusammenhang zwischen den beiden Behauptungen gibt, so die Anwaelte. Die Warnungen betreffen Urheberrechtsverstöße in Filesharing-Netzwerken wie z. B. Wuze, BittoRent oder Amule. Das hat nichts mit MegaUpload zu tun, vor allem sind keine Warnungen bekannt, die mit Schäden über MegaUpload zu tun haben.

850 für Mega Airport Frankfurt?

Diese Warnungen beruhen auf Copyright-Verletzungen bei Tauschbörsen im Intranet. Die ermahnte Person hat das Spiel Mega Airport Frankfurt in einer Tauschbörse (p2p) ohne Zustimmung des Auftraggebers, der auch Inhaber der Rechte an dem jeweiligen Werk ist, im Netz vertrieben. Der geforderte Geldbetrag von 850,00 darf nicht gezahlt oder eine Abmahnung mit Strafe abgegeben werden, wenn der Teilnehmer weder der Verursacher noch der Verursacher der Zuwiderhandlung ist.

Dies bedeutet z.B., dass Schäden auch dann nicht entstehen, wenn der Verbindungsinhaber nicht selbst für den Abruf, d.h. für den Verursacher aufkommt. Natürlich ist der Abonnent haftbar, wenn er selbst derjenige war. Soweit der Teilnehmer jedoch nicht der Straftäter war und Dritten in seinem Haus einen Internetzugang zur Verfügung stellt, ist er als sogenannter Disrupter nur dann haftbar, wenn er gegen die Verbots- und Weisungspflichten gegenüber diesen Menschen verstoßen hat.

Damit ist klar, dass der Abonnent nicht allein deshalb haftbar ist, weil er der Abonnent ist. Manche hohe Gerichte haben festgestellt, dass der Teilnehmer weder als Verursacher noch als Störenfried haftbar ist, wenn z.B. auch ein Ehegatte den Anschluß nutzt. Gleiches trifft zu, wenn es im Haus erkennbare unmündige Kleinkinder gibt und diese über die Illegalität des Tauschhandels informiert wurden und ein Verwendungsverbot erlassen wurde.

Deshalb nie vorschnell eine geänderte Unterlassungsverpflichtung abgeben! Wenn Daniel Sebastian klargestellt wird, dass sowohl die Täter- als auch die Störungshaftung entfällt, hat so mancher Rechtsinhaber bereits auf alle Forderungen aus der Abmahnung verwiesen. Also Vorsicht vor "Warnassistenten" oder Anwaltskanzleien mit "Filesharing-Abteilung", wenn sie Sie einer geänderten Abmahnung unterwerfen wollen, ohne Ihren Einzelfall zu prüfen, um nicht viel Aufwand für den "fairen Pauschalpreis" zu haben.

Jegliche Unterlassungsverpflichtung gilt auf Lebenszeit und kann im Falle eines Verstoßes eine Vertragsstrafe von mehr als EUR 5.000,00 nach sich ziehen.

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