Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung vom Vermieter Widersprechen
Warnung des Vermieters widersprechenApril erhielten wir eine Warnung von unserer Hausleitung, unter anderem wegen Lärmbelästigungen durch die Kleinen, weil sich meist 2mp im Hof hinsetzen, herumspielen und sagen. Sie gehen von "häufigen Grillpartys" aus - die Warnung kam nach zwei Barbecues...wir sind dann 6 erwartet und 4kinder (alle unter 4j) keine Stereoanlage.
nach 22 Uhr nur 3 Uhr, die in normalem Umfang reden. Das Grillieren war uns verboten und mit Ankündigung bedroht. Jetzt haben wir 3 Tage später widersprochen und bis heute keine Erklärung bekommen. meine Frage: Gibt es eine Rechtsfrist, an die wir uns wenden können, in welcher Zeit der Vermieter darauf eingehen muss? oder muss er uns nicht beantworten?
Vorsichtsmaßnahmen für nichts
Ein Streit mit ihm vor dem Hause, der nicht still, sondern von meiner Seiten objektiv war, wurde mit einer Warnung "belohnt". Ich habe dagegen Berufung eingelegt, ohne dass sie zurückgezogen wurde. Jetzt hat jemand vor kurzer Zeit ein Fenster im Hause eingeschlagen, worauf eine unangekündigte Absage bei mir im Postfach gelandet ist, mit der Bitte die Glaskalkulation auch zu erledigen.
Ich habe sofort einen neuen Einspruch eingelegt. In dem folgenden Brief des Vermieters hat er mich darauf hingewiesen, dass die Stornierung fristlos zurückgezogen wird und die Abrechnung nicht von mir bezahlt werden muss. Das Kündigungsschreiben wurde jedoch in eine zweite Mahnung umgerechnet. Ich habe mich auch dagegen ausgesprochen, aber es wurde wiederum zurückgewiesen.
Weil beide Warnungen vollkommen unbegründet sind und ich sie auf keinen Fall annehme, würde mich interessiert, was ich tun kann, um sie umzukehren. Die Warnungen ohne jeglichen Background sind nicht interessant. Sie müssen sich an den Rechtsanwalt wenden (wenn Sie dort weiterleben wollen).
Im gerichtlichen Verfahren wird dann festgestellt, inwieweit die Verwarnungen einen Anrecht haben. Die Rechnung des Glasers würde ich dem Vermieter zurückgeben. Mit dieser Beanstandung kann dann die Abmahnung und auch die Abmahnung fristlos zur Diskussion gestellt werden. Eine Beanstandung wegen einer Abmahnung im Wohnungseigentumsrecht ist nicht interessant, da dies beim Vermieter keine Auswirkungen hätte.
Ein Verwarnungsschreiben kann dem Richter nur während eines Vermietungsverfahrens zugestellt werden und das Richter stellt fest, ob dieses Verwarnungsschreiben gerechtfertigt war oder nicht. Zuerst muss der Vermieter seine Behauptungen nachweisen. Fragen Sie den Vermieter nach seiner Meinung zu einer seiner Felle. Fragen Sie den Vermieter nach einer schriftlichen Erklärung. Hier muss der Zugriff auf den Brief möglich sein.
Die Vermieterin muss ihren Standpunkt vortragen. Und das nur in schriftlicher Form. So: Bitte rechtfertigen Sie die gegen mich erhobenen unbegründeten Vorwürfe. Vorbehalten bleiben weitere rechtserhebliche Maßnahmen und die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Wohnungsmietrecht? Der Erhalt eines solchen Briefes muss nachweisbar sein.
Wahlweise mit Empfangsbestätigung oder einem verlässlichen Zeugnis (der Zeugin oder dem Zeugin sollte aber auch der Briefinhalt bekannt sein und dies vor dem Gericht nachweisen können, dass der Zugriff stattgefunden hat) Dies setzt voraus, dass der Adressat diesen Brief empfangen hat. Sie können sich auch direkt an einen spezialisierten Anwalt für Wohnungsmietrecht wenden.