241 ii Bgb

291 ii Bgb

Einleitung zum Zivilrecht II (17). Verpflichtungen nach § 241 Abs. 2 BGB. Gemäß § 241 Abs. 2 BGB kann dies aus §§ 280 I, 311 II Nr.

2 BGB in Verbindung mit V. m. § 241 II BGB. aa) § 241 I BGB sein: Lohnzahlungspflicht bb) 241 II BGB:

Privates Wirtschaftsrecht: Grundlagen des Zivil- und Handelsrechts.... - Fritz Schade

Privatwirtschaftsrecht deckt die wichtigsten geschäftsrelevanten Bereiche ab, mit denen sich Studenten und Berufstätige täglich auseinandersetzen müssen. Der Schwerpunkt des Buchs liegt im Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht. Dabei wurde das Lehrbuch grundlegend überarbeitet; besonders wurden neue rechtliche Entwicklungen, wie z.B. die gesetzlichen Vorschriften zum elektronischen Handels- und Gesellschaftsregister, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das GmbH-Modernisierungsgesetz sowie das Missbrauchsgesetz, berücksichtigt.

Fallerhebung zum allgemeinen Teil des BGB: mit Verbindungslinien zur Schuld und.... - Ing. Franz Jürgen Säcker, Jochen Mohr

Der Band beschäftigt sich in vielen Bereichen mit dem Spannungsfeld zwischen vertraglicher Freiheit, inhaltlicher Kontrolle, Verbraucher- und Diskriminierungsthematik ("AGG"). Es ist nicht nur für Erstsemester gedacht, sondern möchte auch vor dem staatlichen Examen in einer zweiten Runde der Allgemeinen Sektion sinnvolle Leistungen erbringen. Insbesondere bei Prüfungen, die sich mit der Frage der Bestreitung von Absichtserklärungen befassen, kommt es immer wieder zu erheblichen Fehlern im staatlichen Examen.

Daher wollen die Autoren vor allem ein tieferes Verstehen des Rechtes auf Anfechtung von Fehlern anregen.

Treuepflicht unter Miterben: zur eigenen Bindung.... - Michael Hellfeld

Englische Beschreibung: In der Gemeinschaft der Nachkommen sind die Miterbe mehr oder weniger voneinander abhängig, wenn das Resultat der Streitigkeit alle Parteien zufrieden stellen soll. Die Bindung zwischen den Erblassern ist noch stärker, wenn der Erbenermittler den Streit ausschließt oder wenn die Erbschaftsgemeinschaft aus anderen Gründen lange Zeit besteht. Danach müssen die Nachkommen mit dem Erbe zusammenarbeiten.

Das strenge Reglement über die Verwaltung des Erbes durch die Erbengemeinschaft liefert keine annähernd zufriedenstellenden Informationen, sondern stellt ein Hindernis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit der Nachkommen dar.

Der Versicherungsnehmer und die Versicherungsnehmer sind vorvertraglich verpflichtet,.... - Dominic Schäfers

Eine risikogerechte Prämienberechnung kann der Versicherungsgeber nur vornehmen, wenn er die risikorelevanten Umstände kannte. Der Garantienehmer hat daher eine vertragliche Auskunftspflicht ( "vorvertragliche Informationspflicht", 19 I VVG) vor Versicherungsvertrag. Verstößt der Garantienehmer gegen diese Auskunftspflicht, sehen die VVG in den §§ 19 II-IV, 21 f. VVG Strafen vor. Aber auch das allg. Privatrecht weiß um die in §§ 311 II, 241 II BGB verankerten Möglichkeiten zum Abbau einer Informationslücke vorvertraglicher Art.

Inwiefern ist der Garantienehmer nach §§ 311 II, 241 II BGB zur Meldung eines gefährlichen Umstandes auch ohne oder ohne Aufforderung durch den Versicherungsgeber berechtigt? Bei vorvertraglicher Verletzung der Anzeigepflicht kann der Versicherungsgeber neben den 19 II-IV, 21 f. VVG auch Forderungen und Rechte aus dem allgemeinen Verzugsrecht durchsetzen?

Die Arbeit wendet sich an Wissenschafter, (Fach-)Juristen, Syndikus und Angestellte von Versicherungsunternehmen, die mit der Offenlegungspflicht des Versicherten vorvertraglich befasst sind.

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