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Bkm Filmförderung Pressemitteilung
Pressemitteilung der Bkm FilmförderungStark>Jurys
Der Staatsminister für Kultus und Medien fördert Spiel- und Dokumentarfilmprojekte durch Produktionsförderungen. Besonders das Filmmedium eröffnet gute Möglichkeiten, viele Menschen zu treffen und sie für die Bereiche Bildende Künste und Kulturen zu erschließen. Der Staatsminister für Bildung und Medien kann künstlerische Spitzenprojekte des Spiel- und Dokumentarfilms durch Produktionsförderungen vorantreiben. Die Kulturfilmförderung des BKM orientiert sich im Gegensatz zu anderen Filmfördereinrichtungen des Landes und des Landes über wirtschafts- und standortpolitische Überlegungen hinaus ausschliesslich an Qualitätskriterien.
Um den Filmemachern mehr künstlerische Freiheit zu geben, sollen kulturelle Spitzenprojekte wesentlich verstärkt werden. Es werden Spiel- und Dokumentarfilme ab 79 min Filmdauer unterstützt, die für die Öffentlichkeit in Kinos sind. Grundlage der Förderentscheidung des BKM sind die Vorschläge von sachverständigen, neutralen Jurys, die alle eingegangenen Bewerbungen eingehend und detailliert prüfen.
Zu diesem Zweck ernennt der Staatsminister für Kultur zwei eigenständige Jury für Spielfilme und zwei für Dokumentarfilme, je für eine Dreijahresperiode. Für Spiel- und Dokumentarfilme werden drei Einreichungsfristen pro Jahr vorgeschlagen, zu denen Bewerbungen für die Förderung der Produktion eingereicht werden können.
Neue Regelungen für die Kulturfilmförderung des Landes
Der neue Leitfaden zur Kulturfilmförderung des Staates ist in Kraft gesetzt worden. Bundesstaatsministerin Monika Grütters hat im vergangenen Jahr die Mittel für künstlerische herausragende Filme um 15 Mio. EUR pro Jahr aufgestockt. Kulturstaatsminister Grütters erklärt: "Um Filmschaffende zum Experimentieren anzuregen und gute Voraussetzungen dafür zu bieten, habe ich die Kulturfilmförderung meines Haus weiter ausgeweitet.
Die neue Direktive gibt den Filmemachern eindeutige Regelungen für die Kulturfilmförderung. Der Fokus liegt auf der künstlerischen und kulturellen Wertigkeit dieser Kinoproduktionen." Die bisher maximale Fördersumme von 250.000 bis 500.000 EUR (in Einzelfällen auch bis zu 1 Mio. EUR) und das maximale Budget von 2,5 Mio. EUR bis 5 Mio. EUR wurden erhöht.
Auch hier sind Ausnahmeregelungen möglich, wenn das Filmprojekt von angemessener gestalterischer Relevanz ist. Es geht darum, künstlerische Spitzenfilme sichtbarer zu machen. Um sicherzustellen, dass die finanzierten Kinofilme ausreichend verwertet und dem Filmpublikum zugänglich gemacht werden, wurden die Aufnahmekriterien für die Förderung des Verleihs, insbesondere für diese Kinofilme, erheblich erleichtert. Der neue Filmförderungsleitfaden des BKM ist unter www.kulturstaatsministerin.de/filmfoerderung nachzulesen.