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Wo Schicke ich meine Krankmeldung hin
Wohin schicke ich meinen Krankenschein?Häufig gestellte Fragestellungen in der Krankenkasse
Bei Urlaub in Europa sind Sie mit der European Health Insurance Card (EHIC) versichert. Sie sind auf der Rückwand Ihrer Gesundheitskarte zu sehen. Die EHIC hat für Sie den entscheidenden Vorteil: Sie können sie entweder bei Ihrem Hausarzt oder im Spital einreichen. In den meisten Staaten Europas hat die EHIC seit Juli 2004 den ausländischen Krankenversicherungsnachweis abgelöst.
Das EHIC ist in allen Ländern der EU gültig. In Mazedonien, Serbien und Montenegro betrifft die EKVK nur solche Erkrankungen, die bei der Ankunft noch nicht vorlagen. Bei Ihren Ausflügen in die Türkei, nach Tunesien und Bosnien-Herzegowina bekommen Sie von der Mobil Oil Firmenkrankenkasse die so genannten ausländischen Krankenversicherungsnachweise (auch Berechtigungsnachweis genannt).
Gegebenenfalls stellen Sie diesen Krankenschein der Auslandskrankenkasse vor, die Ihnen dann die von den Vertragsärzten akzeptierten Krankenbescheinigungen aushändigt. Das EHIC und der ausländische Krankenversicherungsnachweis Ihrer Betriebskrankenversicherung Mobil Oil gewährleisten, dass Sie und Ihre Familienangehörigen im Inland nach den dort geltenden Bestimmungen versichert sind. In diesen Faellen kann die Mobil Oil nur die Tarife der Krankenkasse in Deutschland erstattet werden.
Warum benötige ich eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung?
Sind Sie erkrankt und haben von Ihrem Hausarzt eine Krankmeldung, die so genannte Berufsunfähigkeitsbescheinigung, erhalten? An dieser Stelle erläutern wir Ihnen, wohin Sie die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit senden sollten und welche Termine Sie einhalten sollten, um keine wirtschaftlichen Verluste zu verursachen. Warum benötige ich eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung? Der Arbeitsunfähigkeitsausweis (kurz AU-Ausweis) umfasst drei Kopien.
Die erste Kopie ist für Ihren Auftraggeber oder das Arbeitsämter vorgesehen. Die zweite Kopie bleibt für Ihre Aufzeichnungen und die zweite Kopie bleibt beim Doktor. Das AU-Zertifikat ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Sie von Ihrem Dienstgeber weitervergütet werden oder eine Krankenversicherung in Anspruch nehmen können.
Ab wann muss ich meine Berufsunfähigkeitsbescheinigung bei meinem Auftraggeber einreichen? In der Regel müssen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsbescheinigung am dritten Tag der Krankheit bei Ihrem Dienstgeber einreichen. Für einige Unternehmer reicht die Rechnung bis zum vierten Tag der Krankheit nicht aus. Möglicherweise fordert Ihr Auftraggeber Sie auch auf, Ihr AU-Zertifikat früher beizubringen. Es empfiehlt sich daher, dies vorab in Ihrem Betrieb zu koordinieren, bevor Sie erkranken.
Ab wann muss ich meine AU-Bescheinigung bei der Krankenversicherung einreichen? Wir als Ihre Krankenversicherung verlangen Ihre Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit innerhalb einer Kalenderwoche nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit. Bei längerer Krankheit brauchen wir folgende Arbeitsunfähigkeitsnachweise eine weitere Arbeitsunfähigkeitsuntersuchung. Auf diese Weise geht Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht unter. Im Regelfall bekommen Sie nach Ihrer Lohnfortzahlung eine Lohnfortzahlung.
Ihr späterer Krankheitsurlaub muss also in direktem Zusammenhang mit dem vorherigen Krankheitsurlaub stehen. Für das Wochenende genügt ein neuer Krankenstand am folgenden Arbeitstag. Sie können die geschätzte Summe Ihres Krankengelds übrigens mit unserem Krankengeldrechner selbst berechnen. Wo kann ich meinen Behindertenausweis hinschicken? Es gibt mehrere Wege, uns Ihr AU-Zertifikat zuzusenden: vor Ort in einem Service-Center in Ihrer Naehe.
Die Lohnfortzahlung kann in diesem Falle auch vor dem Ende der sechs Kalenderwochen auslaufen, so dass Sie früher Krankheitsgeld bekommen, wenn Sie innerhalb der ersten vier Kalenderwochen krank werden. Sie haben in diesem Falle noch keinen Lohn- oder Gehaltsfortzahlungsanspruch, so dass wir Ihren Krankenlohnanspruch im Falle eines Arbeitsunfalls nachprüfen werden.
Wir überprüfen in diesem Falle, ob die gesetzlichen Unfallversicherungen die Behandlungskosten übernehmen. Im Falle des Bezuges von Leistungen bei Krankheit werden wir Sie frühzeitig und detailliert über das weitere Vorgehen unterrichten. Nein. Wer wieder gesund ist, kann auch im Krankheitsfall mitarbeiten. Eine Stornierung des Krankenstandes durch den behandelnden Arzt ist nicht erforderlich.