Fotolia Abmahnung

Photolia Warnung

Kreativität schwindet nicht mit Warnungen. Alle sollten jetzt wissen, dass Abmahnungen ein beliebtes Geschäftsmodell sind. Wenn eine Verwarnung ausgesprochen werden kann? oder www.fotolia.

de entfernt wird und sie somit ein Nutzungsrecht erhalten. Zur Zeit gibt es mehrere Warnungen der Kanzlei Pixel.

"Warnung " Archivfotos und gebührenfreie Fotos auf Fotolia.com

Die Standardlizenz ermöglicht die Verwendung von Bildern für alle Illustrationszwecke in allen Ausgabemedien. Mit der Erweiterten Version erhalten Sie alle Rechte der Standardlizenz und die Fähigkeit, unsere Daten mehr als 500.000 Mal zu kopieren und für Ihre eigenen Programme zu nutzen. Mit einer erweiterten Lizenzvereinbarung können Sie zudem Ableitungen oder Erzeugnisse für den Wiederverkauf oder die Distribution herstellen.

Postkarten, Glückwunschkarten, Kalender, Plakate, Magneten, Textilien, Druck- und Präsentationsschablonen, Videoclips, Videoanwendungen und jedes andere Vorhaben, bei dem die Fotolia-Datei dem zum Wiederverkauf oder zur Verteilung bestimmten Erzeugnis Priorität einräumt.

Vorsicht trotz Urheberrechtsvermerk

Warnungen durch die Nutzung von Bildmaterial im Internet lösen regelmäßig Begeisterung aus - und wirft neue Fragestellungen auf. Nun wurde ein Fotolia-Nutzer in einem Blog-Beitrag gewarnt, obwohl er im Aufdruck als Autor genannt wurde. Die Erwähnung im Impressum sichert keine klare Zuweisung des Autors, da einige andere Fotolia-Urheberrechtsvermerke auch impressum zu finden sind.

Der Hinweis muss daher direkt auf dem eigentlichen Motiv erscheinen. Als ungerechtfertigt erachtet die Anwaltskanzlei die Abmahnung ihres Mandant. "â??Durch die Möglichkeit der Vermerke im Bilddrucklabel lÃ?sst Fotolia eine rÃ?umliche Trennung zwischen Abbildung und Urheberrechtsvermerk zu - anders etwa als der mutmaÃ?lich freie Wettbewerber Pixelio, der einen Urheberrechtsvermerk am Ende der Abbildung selbst oder an der Seite verlangtâ??, so die Kanzlei: â??Wenn Pixel.law also nahelegt, dass neben einer Bildlöschung nur ein Urheberrechtsvermerk am Bild konform ist, dann ist das ein Fehler.

Folgt ein Richter der Begründung von Pixel.law, könnte dies weit reichende Konsequenzen für diejenigen Fotolia-Nutzer haben, die solche Informationen nur im Abdruck ihrer Seiten haben. Das OLG Köln hat mit einem Beschluss im Rahmen der Bilderdatenbank Pixelio im vergangenen Jahr jedoch beschlossen, dass es ausreicht, ein Bild ordnungsgemäß zu lizensieren und den Bildnamen des jeweiligen Photographen auf der Webseite aufzuführen.

Zu diesem Zeitpunkt war ein Unternehmen gewarnt und anschließend wegen der Verwendung eines Pixelio-Bildes ohne Namensnennung des Autors beim direkten Zugriff auf das Bild über die URL angeklagt worden. Bei der " Warnpraxis " taucht oft die Fragestellung auf, ob Abmahnungen immer explizit akzeptiert werden müssen, um wirksam zu sein - und vor allem im Hinblick auf das Vertragsstrafenversprechen.

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