Abmahnung Newsletter

Warnhinweis Newsletter

Warnungen für unerwünschte E-Mail-Newsletter: steigend. Du bekommst lästige Werbemails oder Newsletter und hast dich noch nie registriert? Die Werbung auf rechtlichen Schritten, wie z.B. der rechtlichen Institution der Unterlassungsaufforderung.

Logfiles, Kontaktmöglichkeiten, Newsletter, Online-Shop, Tracking etc. Das Rechtsanwaltsbüro Weiß & Partner, Esslingen, berät Sie im Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und hilft bei Abmahnungen.

Vorsicht beim Versand von Werbe-E-Mails und Newsletters

Die Entgegennahme solcher unerwünschten Werbebriefe und Newsletter ist nicht nur für die Beteiligten beunruhigend, sondern verursacht oft auch indirekt finanzielle Verluste im Geschäftsfeld. Das Aussortieren von Spam-Mails kann zeitaufwendig sein, da der Adressat nicht immer auf den ersten Blick weiß, ob eine Werbe-E-Mail verfügbar ist oder ob die betreffende E-Mail wirklich aussagefähig ist.

Immer mehr Privatpersonen und Firmen wehren sich deshalb dagegen und mahnen den Einsender. Bei einer solchen Abmahnung macht der Begünstigte in der Regel einen einstweiligen Rechtsschutzanspruch und fordert die Erstattung der entstandenen Anwaltskosten. Es sollte daher sorgfältig geprüft werden, ob die der Warnung beiliegende Unterlassungsverpflichtung unterzeichnet werden sollte.

Werbe-E-Mails und Newsletter dürfen prinzipiell nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Adressaten versendet werden. Eine vermutete Einwilligung des Adressaten, da seine Kontaktinformationen in Social Networks oder auf andere Weise veröffentlicht sind, reicht nicht aus, um Werbe-E-Mails an diese Personen zu senden. Nach der Rechtssprechung ist für den erlaubten Newsletterversand das sogenannte "Double Opt-in-Verfahren" erforderlich (vgl. BGH, Entscheidung vom 10.02.2011, Az.: I ZR 164/09).

Dazu muss sich der Adressat zunächst in den E-Mail-Verteiler aufnehmen und anschließend eine Bestätigungs-E-Mail erhalten. Nur nach der Bestätigungs-E-Mail durch den Absender ist der Versand eines Newsletters erlaubt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Werbepost oder der Newsletter an einen Privatadressaten oder an eine kommerzielle E-Mail-Adresse gesendet wird.

Der Empfänger hat in beiden FÃ?llen Anspruch auf Unterlassung. Die Unterlassungsansprüche für Privatpersonen und Firmen ergeben sich aus den §§ 823, 1004 BGB. Das Versenden einer unaufgeforderten E-Mail an ein bestimmtes und ausgeübtes Geschäft ist in der Regel eine Intervention und kann daher einen einstweiligen Rechtsschutz rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 20.05.2009, Az.: I ZR 218/07).

Steht das werbende Post- oder Newsletterunternehmen in einem bestimmten Konkurrenzverhältnis zum empfangenden Betrieb, liegt der Anspruch nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern im Kartellrecht begründet. 3 UWG kann die unaufgeforderte Zusendung von Werbesendungen unter den nachfolgenden Voraussetzungen gestattet sein, die zusammen vorhanden sein müssen: Ein Entrepreneur im Rahmen des Verkaufs eines Produktes oder einer Leistung hat vom Auftraggeber seine Postanschrift bekommen, der Entrepreneur nutzt die Anschrift zur direkten Werbung für seine eigenen gleichartigen Waren oder Leistungen, der Auftraggeber wird bei Abholung der Anschrift und bei jeder Nutzung unmissverständlich darauf aufmerksam gemacht, dass er der Nutzung ohne weitere Kosten als die Übertragungskosten nach den Grundtarifen zu beanstanden haben kann.

Was kostet eine Abmahnung? Wird die Abmahnung von einem Anwalt ausgesprochen, fallen zunächst Anwaltsgebühren für ein außergerichtliches Verfahren an. Der Absender hat stets die anfallenden Gebühren für eine berechtigte Abmahnung aufgrund unaufgeforderter Werbe-E-Mails oder eines Newsletter zu erstatten. Entscheidend für den Streitwert ist, ob die Werbepost oder der Newsletter an einen Privatadressaten oder an ein bestimmtes Untenehmen versandt wurde und ob die Grundlage für den Anspruch im Bürgerlichen Gesetzbuch oder im Kartellrecht zu finden ist.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob ein individueller Fall vorliegt oder ob mehrere Werbe-E-Mails verschickt wurden, wie viel der Empfänger das Problem zu beheben hat und was der Anlass für die Aushändigung ist. Bei der Abmahnung von Werbe-E-Mails und Newsletter wird je nach Fall ein Wert zwischen ? 100,00 und ? 10.000,00 gerichtlich festgelegt.

So können die aussergerichtlichen Mahnkosten zwischen 83,54 und 887,03 Euro betragen. Immer wieder kommt es auch vor, dass Firmen vor Newslettern gewarnt werden, obwohl sie legal verschickt wurden. Beispielsweise kann ein solcher Newsletter bei einem früheren Vertragsverhältnis widerruflich sein. Häufig werden Rechtsstreitigkeiten vermieden und stillschweigend bezahlt.

In vielen FÃ?llen ist dies jedoch fÃ?r Firmen viel kostspieliger, als wenn Sie sich mit Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwalts verteidigt hÃ?tten. Schlussfolgerung: Werden unerwünschte Werbe-E-Mails und Newsletter verschickt, kann der Adressat einen einstweiligen Rechtsschutz gegen den Einsender haben. Auch kann der Adressat vom Sender die Erstattung der Prozesskosten der Abmahnung einfordern.

Es wird aber auch wegen des Versands von Werbe-E-Mails und Newsletters falsch gewarnt. Dies muss auch von einem Rechtsanwalt erledigt werden, um die Gebühren zu beschränken oder die Abmahnung zu unterlassen. Ist Ihr Posteingang regelmässig mit Werbe-E-Mails und Newsletter gefüllt oder haben Sie eine Warnung für den Versandt einer Werbe-E-Mail oder eines Newsletters bekommen?

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