Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Streitwert Lohnabrechnung
strittiger Betrag - LohnbuchhaltungDie LAG Rheinland-Pfalz - Streitwert einer Lohnzahlungsklage - Anwalt Andreas Martin
Die Höhe des Gegenstandes einer Lohnbescheinigung ist nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Februar 16, 5 a 264/15.000 - 5 v. H. der Bezüge für den beanspruchten Zeitraum festzusetzen. Anmerkung: Sie können nicht immer auf der Gehaltsliste mitklagen. Hierzu muss der Arbeitslohn ausbezahlt und der Arbeitslohn gegenüber dem Vorjahresmonat verändert worden sein!
NÜRNBERG, Beschluss vom 21.6.13, Ref. 7 Ta 41/13
Seien Sie dann bereit, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit mit sofortiger Wirkung einen neuen Wertekatalog anwendet.
Die Gehaltsabrechnung hat einen Warenwert von 250,00 EUR. In Summe würde dies zu einem Streitwert von EUR 4.899,68 führen. Die LAG basiert auf dem Wertekatalog, der kürzlich durch eine Streitwertungskommission ergänzt wurde und darauf abzielt, die Streitwerte in arbeitsgerichtlichen Verfahren bundesweit zu vereinheitlichen. Für die Übergabe der Kopie des Vertrages wurde ein Gegenwert von 88,34 Euro, ein einmaliger monatlicher Lohn (883,41 Euro) für die Ausstellung der Bescheinigung und ein Beitrag von 25,00 Euro für jeden der beantragten Lohnzettel festgelegt.
Die LAG bezog sich bei der Begründung der Entscheidung auf die Angaben im neuentwickelten Wertekatalog. Dies ist nach Ansicht des LAG für die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht verbindlich, sollte aber "im Sinne eines größtmöglichen Einheitswerts " regelmässig durchgesetzt werden. Die in Anlehnung an die ganz andere Rechtssprechung der LAG zu den in der Vergangenheit strittigen Beträgen entwickelte Broschüre steht auf den Internetseiten des Landesarbeitsgerichtes Hessen zum Herunterladen bereit.