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Was darf ein Betriebsrat nicht
Ein Betriebsrat darf nichttrue.
Wo der Betriebsrat seine Sinnesorgane nicht beherrscht
"Der Betriebsrat ist eine geschützte Spezies, aber darf er mehr tun als seine Mitspieler? Eine große süddeutsche Automobilmanufaktur steht vor der Auflösung eines seit 40 Jahren bestehenden Betriebsrats: Der Betriebsrat fuhr seine Frau während seiner Arbeitszeiten zur Arbeit. 2. Nicht nur einmal, sondern mehrmals.
Dies ist ein eindeutiger Betrugsfall und ein eindeutiger Grund für die Entlassung, wenn er nachgewiesen werden kann. Mitarbeiter, die Privatinteressen verfolgen und diese als Arbeitszeiten bezahlt bekommen, werden in jedem Betrieb gekündigt. Den Arbeitgebern wird keine Begnadigung für Arbeitszeitmissbrauch gewährt. Der überwiegende Teil der Mitarbeiter ist damit zufrieden: Wer einen Handwerksbetrieb beauftragt, die Maschine im eigenen Haus zu reparieren, nimmt sie nicht an, wenn er privat einkauft und sie als Arbeitsstunden auf die Abrechnung aufschreibt.
Aber was, wenn die betreffende Person überhaupt ein Betriebsrat ist? Ein besonderer Entlassungsschutz gilt für Betriebsratsmitglieder: Auch bei Arbeitszeitmissbrauch oder anderen Delikten am Arbeitsort kann ein Betriebsrat nur mit dem Einverständnis seiner Kollegen aus dem Betriebsrat abberufen werden - in einem solchen Falle hat der Betriebsrat jedoch kein Vetorecht. Deshalb muss der Betriebsrat damit einverstanden sein, wenn einer von ihnen aus den eigenen Reihen ausscheidet.
Dem Betriebsrat des Autoherstellers wird nachgesagt, er habe das Vorgehen seines Kollegen in einem bestimmten Einzelfall abgelehnt und ihn zum Rücktritt auffordert. Eine fristlose Beendigung aufgrund von Arbeitszeitmissbrauch würde er jedoch nicht akzeptieren. Es ist bedauerlich, dass der Betriebsrat auf halbem Weg aufhörte. Es ist gut, dass sich der Betriebsrat vom Zeitbetrug distanziert hat, denn das ist bedauerlicherweise nicht selbstverständlich: Aus missverstandener Verbundenheit versucht der Betriebsrat oft, selbst unverhohlenes Missverhalten seiner Betriebsratskolleginnen und -kollegen zu begründen.
Zum Beispiel wurde ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Frankfurt angestrengt, in dem ein Betriebsrat einen Mitarbeiter zerschlagen hatte. Die Betriebsratsmitglieder litten zum Zeitpunkt der Tat an Hypoglykämie und waren nicht Meister der Sinnen. Im Gegenzug konnte er jedoch überraschend stark streiken (Landesarbeitsgericht Frankfurt, Aktenzeichen 17 Sa 1751/08).
Solche absurden Entschuldigungen sind in ähnlichen Situationen keine Ausnahmen. Oftmals stehen Betriebe und Verbände hoch im Kurs, wenn sie Führungskräfte mit ungerechtfertigten Vorteilen auf Kosten ihres Unternehmens anprangern. Es ist nicht angebracht, für Mitglieder des Betriebsrats, die dasselbe durch Arbeitszeitmissbrauch tun, Versicherungsschutz zu gewähren. Der Betriebsrat hat mit seinem Einspruch die Entlassung des Betriebsratsmitglieds zunächst verhindert.
Auf der anderen Seite muss sich jeder Mitarbeiter schon lange einen neuen Arbeitsplatz suchen.