Veröffentlichung Fotos ohne Zustimmung

Fotoveröffentlichung ohne Genehmigung

ist eine Veröffentlichung ohne deren vorherige Zustimmung unzulässig. Ab wann darf ein Foto veröffentlicht werden? Ab wann darf ein Bild ohne Genehmigung verbreitet werden? Weil man niemanden ohne seine Zustimmung fotografieren kann und niemand akzeptieren muss, dass ein Bild von ihm veröffentlicht wird. Wir wurden offensichtlich fotografiert, ohne es zu merken.

Veröffentlichung von Fotos und Video ohne Genehmigung

Die Veröffentlichung von Fotos und Videos ist, wie wir bereits mehrmals berichteten, nur mit Zustimmung der dargestellten Persönlichkeit möglich. Für die gesetzliche Erlaubnis zur Veröffentlichung und Verteilung von Fotos und Videos von Menschen gelten die §§ 22 und 23 KUG. Damit wird das Recht des Einzelnen geschützt, selbst zu bestimmen, ob er Aufzeichnungen von ihnen veröffentlichen will oder nicht.

Entsprechend der grundsätzlichen Regel des 22 S. 1 KUG bedürfen jede Veröffentlichung von Portraits einer Persönlichkeit der Zustimmung der Darsteller. Allerdings sind in § 23 Abs. 1 KUG einige Ausnahmeregelungen vorgesehen, in denen die Veröffentlichung von Fotos auch ohne Zustimmung der dargestellten Person(en) gestattet ist. Porträts aus dem Gebiet der Gegenwartsgeschichte, Bilder, in denen die Menschen nur als Zubehör neben einer Kulturlandschaft oder einem anderen Ort auftauchen, Porträts, die nicht auf Auftrag gefertigt werden, sofern die Verteilung oder Darstellung einem größeren Kunstinteresse diente.

Zugleich ist jedoch 23 (2) KUG zu berücksichtigen, nach dem die Zustimmung trotzdem eingeholt werden muss, wenn die Veröffentlichung im konkreten Fall die berechtigten Belange der dargestellten Person verletzen sollte. "Gegenwartsgeschichte" wird allgemein verstanden und bedeutet alle Fragestellungen von allgemeiner gesellschaftlicher Bedeutung. In der Rechtswissenschaft wird zwischen so genannten Absolut- und Relativpersonen der Gegenwartsgeschichte unterschieden, die ohne Zustimmung wiedergegeben werden: Sie sind in der Regel in der Lage, sich selbst zu bilden:

Als Absolventen der Gegenwartsgeschichte gelten jene, die aufgrund ihres Sonderstatus einen festen Platz in der Gegenwartsgeschichte haben und für die breite Masse von ständigem öffentlichem Interesse sind. Dies sind alles bekannte Persönlichkeiten wie z. B. Politik, Wissenschaft oder Darsteller. Zeitgeschichtliche Verwandte hingegen sind diejenigen, die das öffentliche Bewusstsein nur temporär und unter bestimmten Umständen wecken.

Im Gegensatz zu den absolut Zeitgeschichtlichen Persönlichkeiten dürfen diese Persönlichkeiten nur im realen Kontext, nicht aber aus anderen Gründen ungehindert wiedergegeben werden. Als Beispiel für ein Motiv, in dem die Menschen "nur als Accessoire neben einer Umgebung oder einem anderen Ort" auftreten, wäre ein Photo des Firmengebäudes, auf dem einige Angestellte am Rand zu sehen sind.

Die Firma konnte dieses Bild ohne Zustimmung der Angestellten publizieren. Die Grundvoraussetzung dafür ist jedoch, dass das Motiv der Fotografie nur die Umwelt, also die Natur oder der Ort und nicht die Repräsentation der Menschen ist. Der Mensch muss sich der Umwelt deutlich unterordnen. Wenn ein Mensch aus der anonymen Situation entlassen wird und in den Mittelpunkt rückt, muss seine Zustimmung einholt werden.

Eine unentgeltliche Vertretung von Treffen ist für alle Menschen möglich, solange sie den gemeinsamen Wunsch haben, etwas zusammen zu tun. Vorraussetzung ist, dass das Treffen als solches Thema des Bildes ist und nicht die Mitwirkenden. Gemäß 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG müssen die Gesamtereignisse im Mittelpunkt des Geschehens und die Menschen klar unterstellt sein.

Bilder von Einzelpersonen fallen in der Regel nicht unter diese Ausnahmeregelung. Selbst wenn eine der oben angeführten Ausnahmeregelungen zutrifft, ist immer zu prüfen, ob die Veröffentlichung nicht die berechtigten Belange der im jeweiligen Fall dargestellten Persönlichkeit verletzen, § 23 (2) KUG. Dabei ist eine umfangreiche Interessenabwägung durchzuführen und alle konkrete Gegebenheiten zu beachten das Bild betrifft den privaten oder intimen Bereich der dargestellten Persönlichkeit, das Bild soll für Werbe- oder andere kommerzielle Zwecke genutzt werden.

Eine Verletzung dieser Prinzipien könnte gravierende rechtliche Folgen haben, weshalb im Zweifelsfall immer die Zustimmung der dargestellten Person(en) einholen ist.

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