Krankenversicherung bei 450 Euro Basis

Gesundheitsversicherung auf 450 Euro Basis

bis August auf meinen Wunsch 10h/Woche auf 450 EUR Basis arbeiten. bis 450 Euro sind ebenfalls ausgeschlossen, außer der Versicherungspflicht im. Die Pauschale zur Krankenversicherung gilt für alle Teilzeitbeschäftigten, bei Ausübung bleibt ein 450-Euro-Job gleichzeitig versicherungsfrei, der regelmäßig nicht mehr als 450,00 Euro pro Monat verdient.

Familienversicherungen: Effekte der Minijob-Reform| Sozialleistungen

Auch in der Familie wirken sich die höheren Lohngrenzen für Mini-Jobs aus. Das Recht auf Familienversicherungen kann auch für eine Überbrückungsregelung der Minijob-Reform ausschlaggebend sein. Auch in der Familie wirken sich die höheren Lohngrenzen für Mini-Jobs aus. Das Recht auf Familienversicherungen kann auch für eine Überbrückungsregelung der Minijob-Reform ausschlaggebend sein.

Unter gewissen Bedingungen sind die Familienmitglieder in der Kranken- und Pflegesicherung ohne Beiträge versichert. Die Anforderungen beinhalten ein höchstzulässiges Einkünfte. Im Jahr 2013 darf das reguläre Bruttoeinkommen des Familienmitglieds 385 Euro pro Kalendermonat nicht überschreiten. Eine zweite Einnahmegrenze besteht: Wird ein Mini-Job wahrgenommen, darf das gesamte monatliche Arbeitseinkommen 450 Euro nicht überschreiten.

Im Falle einer Anstellung wird die Arbeitnehmerpauschale von 1000 Euro pro Jahr oder die tatsächlich höhere Werbungskostenpauschale abgezogen. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn das Gehalt aus der Erwerbstätigkeit nicht pauschal besteuert wurde. Auch die durch die Minijob-Reform entstandenen Übergangsbestimmungen können Auswirkungen auf die Familienversicherungen haben. So war ein Mitarbeiter, der im Jahr 2012 ein Monatsgehalt von 420 Euro verdiente, in der Regel krankenversichert (wegen Überschreitung der bis zum 31. Dezember 2012 gültigen Gehaltsgrenze von 400 Euro).

Seit dem 1. Januar 2013 ist der Mitarbeiter nach dem neuen Arbeitsrecht nicht mehr krankenversicherungspflichtig (Entgeltgrenze 450 Euro). Gemäß der Übergangsbestimmung des 7 Abs. 3 S. 1 SGB V ist eine Fortsetzung der Krankenkassenpflicht für gering bezahlte Arbeit nach dem neuen Gesetz nur möglich, wenn der Mitarbeiter ab diesem Zeitpunkt die Anforderungen an die Familie nicht mehr erbringt.

Weil die Einkommenshöchstgrenze für die Familie ab 2013 auch bei 450 Euro liegt, kann der Mitarbeiter unter den oben beschriebenen Umständen die beitragsunabhängige Familie in Anspruch nehmen. 3. Im Falle eines Mini-Jobs mit einer Vergütung von z.B. 420 Euro wird dann die seit dem 1.1. 2013 gültige Beitragsbemessungsgrenze für Mini-Jobs untererfüllt.

Gemäß der Übergangsvorschrift ist die Krankenversicherung nach wie vor obligatorisch, wenn kein Versicherungsanspruch auf eine Familie vorliegt. Wird neben der Erwerbstätigkeit zusätzliches Einkommen generiert und damit die Beitragsbemessungsgrenze für die Familie (2013: 450 Euro) übertroffen, entsteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall ist der Mitarbeiter in seinem Mini-Job kranken- und pflegeversichert.

Näheres zu diesem Themenbereich auf der Seite Familienversicherungen.

Mehr zum Thema