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Nur 450 Euro Job
Für nur 450 Euro JobMini-Job " Was sollten Sie über den "450-Euro-Job" wissen?
Bei einem Mini-Job, im Volksmund als 400-Euro-Job bekannt, beträgt die Grenze des monatlichen Einkommens 450 Euro (die Grenze wurde 2013 angehoben). Bei schwankenden Monatseinkommen beträgt die Jahreseinkommensgrenze 5.400 Euro. Im Falle eines Minijobs sind Sie von den Sozialversicherungsbeiträgen ausgenommen; nur der Auftraggeber zahlt eine Pauschalsumme von 30 vH.
Wenn Sie den Mini-Job in einem privaten Haushalt praktizieren, sinkt die Arbeitgeberpauschale auf 13,7 Prozentpunkte. Es können mehrere Mini-Jobs gleichzeitig ausgeführt werden, aber das Gesamteinkommen aus den Aktivitäten darf 450 Euro pro Monat oder 5.400 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Es gibt eine Ausnahme: Wenn Sie bereits einen Hauptjob haben und mit dem Mini-Job etwas mehr Geld verdienen wollen, ist nur ein Job steuerfrei.
Wenn Sie mehrere praktizieren, werden alle anderen zum Gesamteinkommen hinzugerechnet und sind steuerpflichtig. Kurzzeitbeschäftigung gilt auch für höhere Einkünfte als Minijobs, sofern die Beschäftigungsdauer auf zwei Monaten pro Jahr oder höchstens vier Tagen pro Woche auf 50 Tage pro Jahr begrenzt ist. Wenn die Einkünfte aus der Aktivität 5.400 Euro pro Jahr übersteigen, sind Sie weiterhin von den Sozialversicherungsbeiträgen ausgenommen, aber steuerpflichtig.
Andernfalls ist die Wochenarbeitszeit für einen Mini-Job nicht eingeschränkt; eine weitere Ausnahme besteht nur während der Ferien. Bei Krankheit haben Sie auch das Recht auf Weiterzahlung eines Minijobs, der auf 42 Tage im Jahr befristet ist. Im Falle eines Minijobs wird in der Regel davon ausgegangen, dass Sie neben einer sozialversicherten Haupttätigkeit oder dem Erhalt des Arbeitslosengeldes I oder II über Ihren Ehegatten oder über Ihre Privatperson abgesichert sind.
Wenn Sie also aus irgendeinem Grunde nicht über eine Krankenkasse verfügen und einen Mini-Job machen, sind Sie nicht mitversichert. In der Babypause können Sie einen Mini-Job ausprobieren. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Wochenarbeitszeit 30 Wochenstunden nicht übersteigen darf.
Wenn Sie einen Mini-Job bei einem anderen als dem tatsächlichen Auftraggeber durchführen wollen, muss der Auftraggeber seine Einwilligung geben. Die Einnahmen aus dem Mini-Job werden ebenfalls mit dem Erziehungsgeld angerechnet. Die Wochenarbeitszeit während des Elternurlaubs ist jedoch nach Auslaufen des Elterngeldes auf 30 Stunden pro Woche begrenzt. Diese Begrenzung entfällt nach der Karenz.
Saisonarbeitsplätze werden oft als Minijobs bezeichnet. Sie sind oft gut entlohnt und für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei, sofern die erlaubte Jahresarbeitszeit nicht unterschritten wird. Andernfalls kann jede Stelle tatsächlich als Mini-Job zugewiesen werden. Auf dieser Grundlage können Gaststätten und Cafes Servicekräfte, Büroangestellte, Kassierer in Supermärkten, Putzfrauen, Haushaltshelfer oder Lageristen einen 400-Euro-Job erledigen.