Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Facebook Impressumspflicht
Impressum FacebookImpressumspflicht auf Facebook.
White Paper: "Impressumspflicht, Datenschutz und Haftungsausschluss auf Facebook" auf Allfacebook.de
Auf Allfacebook.de habe ich ein White Paper publiziert, in dem ich Ihnen Antworten auf die Impressumspflicht und die Datenschutzbestimmungen gebe. Seitdem Facebook viele verschiedene Gebiete hat (die Impressumspflicht besteht z.B. auch für Reisegruppen und Veranstaltungen), gibt es fast 40 Webseiten mit vielen Bildbeispielen: Wer ist für das Abdrucken verantwortlich? Für welche Themenbereiche von Facebook ist ein Imprint erforderlich?
Werden Aufdrucke für nicht-öffentliche Gruppierungen und Events benötigt? Welche Person muss im Rahmen des Aufdruckes verantwortlich sein? Wo und wie muss das Aufdrucken erfolgen? Muß der Aufdruck auf dem Handy ersichtlich sein? Welchen Inhalt muss ein Abdruck haben? Für wen ist die Haftung, wenn die Angaben im Aufdruck nicht möglich sind? Muss ein Facebook-Auftritt eine Datenschutzrichtlinie haben?
Besteht eine Impressumspflicht für eine Facebook-Fanpage?
Was ist mit der Verpflichtung, ein Aufdruck auf Facebook zu veröffentlichen? Müssen die Betreuer einer Facebook-Fanpage ein eigenes Bild erstellen? Seit 2012 besteht in der Schweiz prinzipiell auch die Impressumspflicht. Obwohl es in Deutschland etwas unbequemer ist, weil bei Nichtbeachtung der " Verordnungen ", aber auch in unseren Breiten, d.h. in der Schweiz, immer eine Warnung zu befürchten ist, gelten die Impressumspflichten für alle Marktbeteiligten im Onlinebereich, d.h. alle Offerten im E-Commerce.
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen besteht die Impressumspflicht für alle Erbringer von " Waren, Werken oder Dienstleistungen im Bereich des E-Geschäftes ", die sich an Schweizer Kundschaft adressieren. Selbst wenn dies nicht ausdrücklich genannt oder reguliert wird. Die folgenden Bestandteile sind in einem Aufdruck enthalten: Der Benutzer darf prinzipiell nicht mehr als zweimal anklicken, bis er das Aufdrucken erreicht.
Im Grunde genügt es, einen Verweis auf die eigene Webseite zu setzen. Mit der Desktop-Version der Facebook-Fanseite ist das ganz leicht. Wichtiger Hinweis: Das Aufdruck auf der Webseite sollte erwähnen, dass dieses Aufdruck auch für die Facebook-Seite gültig ist. Noch sind Facebook und das bewegliche lnternet nicht wirklich befreundet.
So geht es weiter mit der Verpflichtung, ein Abdruck zu machen. Es gibt keine eigene Registerkarte (z.B. über Facebook App) mehr für das Aufdrucken, weil es beim Aufruf über Smartphones überhaupt nicht mehr dargestellt wird.... Und weil das Aussehen der Handyansicht der Facebook-Seiten vor kurzem wieder angepaßt wurde, ist die Sache mit dem Aufdruck noch unangenehmer geworden, da der Informationsbereich nicht auf den ersten Blick dargestellt wird.
Facebook ist aber weiterhin aufregend. An der Impressumspflicht sollte sich dagegen nicht so rasch etwas ändern.