Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Säumige Mieter Abmahnen
Mieter in Verzug VorsichtMietzinsinkasso: Voraussetzung für eine außerordentliche Vertragskündigung
Falls Ihr Mieter nicht mehr bezahlt, ist es notwendig, dass Sie umgehend handeln. Der Mieter ist mit der Bezahlung des Mietzinses an 2 aufeinanderfolgenden Tagen im Zahlungsrückstand und der Mietzins ist größer als eine Monatsmiete; der Mieter bezahlt den Mietzins für die Monatsmonate Juli und Juni nicht. Der Mieter kommt mit der Bezahlung einer Gebühr von 2 Wochen für einen längeren Aufenthalt in Zahlungsverzug und bezahlt nur die halbe Mietzeit.
Grund für die Auflösung ist dann die immer pünktliche Bezahlung des Mietvertrags. Das ist also das unsolide Benehmen Ihres Vermieters und nicht in erster Linie die unbezahlten Mietzins. Achtung: Vor der Beendigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges müssen Sie den Mieter - anders als bei einer verspäteten Beendigung - daran erinnern.
Ein Beispiel für eine rechtlich sichere Warnung: Lieber...., wegen Ihres vertraglich abweichenden Handelns werde ich Sie warnen. Sie bezahlen Ihre Mieten nicht in der vereinbarten Art und Weise. Nein. Die Monatsmiete einschließlich der Betriebskostenvorauszahlung wurde erst am...... Der Mietpreis für den Folgemonat.... wurde nur am.... und für den Folgemonat.... am... angerechnet.
Der Mietzins muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und .... des Mietvertrages jeden Monat im Vorhinein, längstens jedoch am dritten Arbeitstag eines jeden Monat, gutgeschrieben werden. Bei weiteren unpünktlichen Zahlungen behält ich mir das Recht vor, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Zur Erleichterung der vertragsgemäßen Bezahlung Ihrer Mieten lege ich meinem Brief eine Abbuchungsvollmacht bei.
Sie beenden den Mietvertrag dann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, alternativ fristgerecht. Wenn Ihr Mieter seine Mieten nicht bezahlt hat, können Sie ihn bitten, seine Dinge in der Ferienwohnung zu lassen. Achtung: Das Zurückbehaltungsrecht gilt nur für Gegenstände, die sich in den gemieteten Räumlichkeiten aufhalten.
Wenn Sie ein Urteil gegen Ihren Mieter erhalten haben, können Sie die Objekte veräußern und "in Bargeld umwandeln". Wenn Ihr Mieter seine Mieten nicht bezahlt, sollten Sie sofort eine Klage auf Zahlung beim örtlichen Gericht oder ein Mahnung einreichen. Wenn Ihr Mieter keine Einwände gegen die Mahnung erhebt, gibt es kein Gerichtsverfahren.
Nach einer kurzen Zeit bekommen Sie einen Vollstreckungstitel, aus dem Sie z.B. das Mieterkonto beschlagnahmen oder einen Verwalter bestellen können. Wenn Ihr Mieter feststellt, dass er Ihnen wirklich etwas schuldig ist, können Sie auch eine Schuldanerkennung und Vorlage zur sofortigen Zwangsvollstreckung notariell beglaubigen lassen.
Sie können dann das Geld beschlagnahmen oder einen Vogt bestellen. Wenn Ihr Mieter mit der Zahlung im Rückstand ist, wünschen Sie natürlich eine schnelle Vollstreckung. Im Falle von Mietrückständen - auch durch ungerechtfertigte Kürzungen - können Sie im so genannten Urkundenverfahren weitermachen ( (BGH, Entscheidung vom 08.07. 09, Az. VIII. M57/15). Bei dieser Prozedur weisen Sie durch ein Dokument, hier den Mietantrag aus.
Wenn Ihr Mieter wegen Mietmangel nicht bezahlt hat, kann er diese behaupteten Mietmangel im Urkundenverfahren nicht vorweisen. Ihre Vorteile: Sie können das bedingte Urteil umgehend vollziehen, z.B. einen Vogt bestellen oder Ihr Mieterkonto einziehen. Die Rechtfertigung für die Kürzung oder andere Nichtzahlungsgründe kann Ihr Mieter nur im so genannten Folgeverfahren vorweisen.
Sollte sich jedoch herausstellen, dass die Kürzung gerechtfertigt war, sind Sie Ihrem Mieter gegenüber schadenersatzpflichtig. den Mieter auf Zwangsräumung vor dem Landgericht zu klagen. Wenn Sie Ihren Räumungsbefehl erhalten haben und der Mieter immer noch nicht auszieht, benennen Sie einen Vogt, der die Zwangsräumung für Sie ausführt.