Abmahnung Vertrauensbruch

Vorsicht Vertrauensbruch

für jedes kontrollierbare Verhalten, einschließlich Vertrauensbruch. Warnungen - Vertrauen ist gebrochen. Aber auch hier braucht er in der Regel vorher eine Warnung. Wie können Sie bei einem Vertrauensbruch im Arbeitsrecht vorgehen? Eine fristlose Kündigung wird auch ohne Vorankündigung rechtskräftig.

Vorsicht, Pflichtverletzungen, Vertrauensbruch, Kündigungsgründe: Anwalt Georg Pietzuch

Vorsicht bei Verfehlungen, Vertrauensbruch und Recht auf Löschung von Verwarnungen aus den Personalunterlagen nach dem Verfahren "Emmely". Die Warnung wirft dem Mitarbeiter ein gewisses Missverhalten vor. Der Warnhinweis ist ein erforderlicher Arbeitsschritt vor einer Aufkündigung. In der Abmahnung muss der Unternehmer exakt angeben, was er als Verletzung der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen ansieht.

Diese muss dem Mitarbeiter verdeutlichen, wofür er verantwortlich ist. Eine Abmahnung kann zweifelsohne zur Vorbereitung der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verwendet werden. Das ist jedoch nicht der Sinn der Warnung. Das erste Ziel ist es, Missverhalten des Mitarbeiters zu kritisieren (Beschwerdefunktion). Darüber hinaus macht der Unternehmer unmissverständlich darauf aufmerksam, dass er dieses Missverhalten nicht mehr duldet.

Gleichzeitig wird der Mitarbeiter über die Folgen, vor allem über die Androhung einer Entlassung, informiert, wenn er das beklagte Benehmen nicht verändert (Warnfunktion). Schließlich sollte das unzulässige Fehlverhalten in den Personalunterlagen mit der Warnung (Dokumentationsfunktion) vermerkt werden. Bislang wurde auf eine Abmahnung bei Unterbrechungen im Konfidenzintervall verzichtet. Das Arbeitsverhältnis kann ohne Vorankündigung beendet werden.

Nach der konsolidierten Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) wurde lange Zeit davon ausgegangen, dass das zerstörte Vertrauen nicht wiederhergestellt werden kann. Die auf diese Weise heraufbeschworene Zuversicht ging schon durch den geringsten Vorwurf des Fehlverhaltens unwiderruflich unter, soweit daraus ein Akt des Vertrauens konstruiert werden konnte. Das so hochstilisierte Vertauen konnte durch kein einziges Kapital aufgewogen werden. Als es um die Vertrauensfrage ging, wie nah am Leben auch immer, sorgte ein konstruktiver kleiner Vorwurf von 0,01 Cents für die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Eine Abmahnung ist bei Zuwiderhandlungen in der sogenannten Vertrauenszone nicht zu unterlassen. Bei Vertrauensbrüchen ist nun die Vorhersage möglich, dass der Mitarbeiter in Zukunft auf das beschuldigte (steuerpflichtige) Verhalten verzichtet. Die Wiederherstellung des Vertrauens in dem für den Betrieb notwendigen Maße ist nicht mehr grundsätzlich denkbar. Welche Bedeutung hat der Vertrauensbruch, um welche Wertvorstellungen geht es, wie lange war die Zusammenarbeit bisher ungestört?

Mitarbeiter können die Löschung von Warnungen aus den Personalunterlagen fordern, wenn ihnen kein weiteres Missverhalten über einen längeren Zeitraum vorzuwerfen ist. Eine solche Behauptung ist nicht unumstritten und das Gesprächsthema sollte neues Material haben. Das Recht auf Beseitigung ist durch die Möglichkeit, vor Vertrauensbrüchen zu warnen, erschwert worden. Nach Abwägen aller Sachverhalte entscheidet die durch die "Emmely"-Entscheidung initiierte Jurisprudenz, ob das zerstörte Vertrauen wieder hergestellt werden kann.

Dies ist auch davon abhängig, ob sich der Mitarbeiter in der Vergangenheit richtig benommen hat. Dies gilt insbesondere für Warnungen, bei denen die Vertrauensfrage bereits aufgeworfen wurde. Künftig kann der Mitarbeiter möglicherweise nicht mehr wie gewohnt die Löschung solcher Transaktionen aus der Mitarbeiterakte einfordern.

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