Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Lieferverzug Bgb
Versandverzögerung BgbIm Falle eines Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu.
Wenn der Lieferverzug auftritt und welche Forderungen der Käufer hat
Falls der Käufer sonst immer zuverlässig ist, hat er gute Argumente für den "Ausrutscher" und wenn die Lieferverzögerung gering ist, hat die verzögerte Ankunft des Kaufgegenstandes in der Regel keine oder nur geringe Folgen. Eine andere Situation liegt vor, wenn der Käufer weiss, dass er die bestellte Leistung zum vorgesehenen Termin braucht und versprochen hat, dass die Leistung rechtzeitig geliefert wird.
Bei Lieferverzug sind die gesetzlichen Verhältnisse oder die Rechte des Käufers wie folgt: Da der Lieferer / Zahlungspflichtige die Dienstleistung grundsätzlich noch leisten kann, verbleibt der Anspruch auf Erfüllung des Kunden. Der Kunde /Käufer hat neben dem Anspruch auf Erfüllung jedoch auch Anspruch auf Ersatz des ihm durch den Lieferverzug entstandenen Schadens (§ 280 i.V.m. § 286 BGB).
Grundsätzlich gilt: Der Zahlungsempfänger ist so zu beliefern, wie er es bei rechtzeitiger Zahlung des Schuldners gewesen wäre (§ 249 I BGB). Die Lieferverzögerung muss die Schadensursache sein. Die Lieferverzögerung ist vom Kunden zu vertreten, nicht aber der Mangel. Auch bei Überschreitung des tatsächlichen Auftragsvolumens ist der entstehende Schadensersatz zu leisten, es sei denn, der Debitor hat mit dem Kunden eine Einzelhaftungsgrenze festgelegt.
Selbst wenn der Kunde in Zahlungsrückstand gerät, kann er wegen verspäteter Lieferung Schadensersatzansprüche gegen den Kunden geltend machen. Vorsichtshalber hat der Käufer / der Käufer die Zahlung zurückzuhalten. Bei Lieferverzug hat der Lieferant kein Rückbehaltungsrecht, wenn der Kunde nicht bezahlt! Kommt der Lieferant in Annahmeverzug, so hat er stets zuerst die Konsequenzen seiner eigenen Pflichtverletzung zu mindern.
Dazu ist es notwendig, dass er die von ihm zu erbringende Dienstleistung in vollem Umfang zur Verfügung stellt oder sie dem anderen Vertragspartner so zur Verfügung stellt, dass dieser wiederum in Verzug ist (BGH-Urteil vom 08.11.1994 X ZR 104/91). Konventionalstrafen: Verursacht ein Totalunternehmer z. B. dadurch entstandene Aufwendungen, dass sein Unterauftragnehmer aufgrund der Lieferverzögerung seinen Abnehmern nicht rechtzeitig eigene Dienstleistungen zur Verfügung stellen kann und deshalb eine Konventionalstrafe zu bezahlen hat, kann er seinen durch die Verspätung entstandenen Schaden in gleicher Höhe durchsetzen.
Ab wann tritt die Lieferverzögerung ein? Bedingung ist, dass der Anbieter die Leistung nicht erbringt, obwohl er dies prinzipiell tun könnte. Eine Fälligkeitsbestimmung kann schwierig bis gar nicht möglich sein, und in diesem Fall: wenn die exakten Daten zum Vertragsabschluss nicht feststehen und statt dessen unbefristete Laufzeiten festgelegt wurden. Selbst wenn der Lieferer eine Verjährungseinrede geltend macht oder darauf hinweist, dass der Käufer die vereinbarten Anzahlungen nicht erbracht hat, kommt er nicht in Zahlungsverzug.
Der Käufer bzw. Käufer erinnert den Verkäufer nach Ablauf der Frist. Es ist jedoch aus Gründen des Nachweises besser, dem Anbieter etwas schriftlich zuzusenden, z.B. einen Zustellbrief. Benötigen Sie rechtlich abgesicherte und verlässliche Angaben über Lieferverzögerungen? Beispielsweise muss der Kunde keine Mahnung senden, wenn für den Service eine Zeit nach dem Veranstaltungskalender ermittelt wird.
Kalendermäßig bedeutet: Hatte der Lieferer mit dem Besteller den 30.11. 2017 als Lieferdatum festgelegt und diesen Zeitpunkt in der Bestellbestätigung ohne Ergänzungen - etwa "vorbehaltlich Änderungen, unter Vorbehalt von Änderungen - zugesagt, so gerät er, wenn er am 30.11. 2017 nicht anliefert, ab 01.12. 2017 ohne weiteres in Zahlungsverzug, wenn die anderen Verzugsbedingungen erfüllt sind.
Ein Mahnschreiben kann auch entfallen, wenn der Zahlungspflichtige die Zahlung schwerwiegend und letztendlich verweigert. Doch: Keine Lieferverzögerung ohne Fehler: Ist die verspätete Leistungserbringung nicht vom Lieferanten zu verantworten, so tritt kein Aufschub gemäß § 286 Abs. 4 BGB ein.
Befindet sich der Zahlungspflichtige auch dann in Zahlungsverzug, wenn er überhaupt nicht zahlen kann? Lieferverzögerungen bedeuten für den Bereich des Einkaufs nahezu immer Probleme und Mehrkosten. Solange der Debitor - wenn auch spät - noch liefert, lösen sich viele Probleme schließlich in Vergnügen auf. Ist die Verspätung vom Schuldigen zu verantworten, so hat er den eingetretenen Verzugsschaden zu erstatten.
Aber was geschieht, wenn der Debitor überhaupt nicht zahlen kann? Wird er im Rückstand sein? Bei nicht rechtzeitiger Erfüllung durch den Zahlungspflichtigen handelt es sich um eine Verletzung der Pflicht. Gemäß 280 Abs. 2 BGB kann der Zahlungsempfänger dann Schadensersatz wegen Verzuges geltend machen. In der Folge kommt der Zahlungspflichtige in Zahlungsverzug, wenn er trotz Fristsetzung und Zahlungserinnerung nicht zahlt - es sei denn, die Zahlungserinnerung ist überflüssig.
Voraussetzung für den Ausfall ist jedoch, dass die Forderung nicht nur voll wirksam und ordnungsgemäß ist, sondern auch die Dienstleistung möglich ist. Besteht ein dauerhafter Unmöglichkeitsfall, ist die Leistungsverpflichtung wegbedungen und es tritt kein Zeitverzug ein. Wenn die Erfüllung nicht möglich ist, muss der Zahlungspflichtige nicht nachkommen. Zu den Unmöglichkeitstypen ( 275 BGB) gehört: Sachliche Unmöglichkeit: Die Dienstleistung kann von niemandem erbringt werden.
Es wird von einer subjektiven Unfähigkeit gesprochen, wenn nur der Debitor sie sich nicht mehr erlauben kann. Anfangsunmöglichkeit: Sie besteht, wenn die Dienstleistung bereits bei Vertragsabschluss nicht möglich war. Spätere Unmöglichkeit: Sie ist erfüllt, wenn sie nach Vertragsabschluss eintritt. Beispiel: Der Anbieter vertreibt eine Anlage an den Kunden. Nachts wird sie durch Feuer vernichtet. tatsächliche Unfähigkeit ( 275 Abs. 2 BGB): Leistungen sind zwar prinzipiell möglich, aber nur mit unverhältnismäßigem Zeitaufwand.
Beispiel: Rettung eines Silberrings aus der Tiefsee persönliche Unvernunft ( ( 275 Abs. 3 BGB): Eine Dienstleistung, die ausschliesslich privat erbracht werden soll, ist aufgrund der persönlichen Verhältnisse nicht möglich. Die Lieferverzögerung des Debitors ist beim Kauf nicht allzu häufig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist und Zahlungserinnerung kommt der Lieferer in Zahlungsverzug, es sei denn, die Zahlungserinnerung ist überflüssig.
Sollte der Dienst jedoch auf Dauer nicht möglich sein, gibt es keine Verzögerung, z.B. wenn er von niemandem bereitgestellt werden kann. In welchen Fällen besteht objektiv Unvermögen? Ein objektives Unvermögen besteht, wenn niemand die Dienstleistung erbringt. Ein naturrechtliches Unvermögen besteht, wenn die Dienstleistung nach dem neuesten Erkenntnisstand oder gar nach den Gesetzen der Natur nicht möglich ist.
Beispiel: Auf der Grundlage eines separaten Vertrages führt ein Zulieferer offene Teilleistungen, die er dem Hauptauftragnehmer gegenüber dem Kunden aus. Der Service an den Generalunternehmer ist dann nicht mehr möglich. Durch den Lauf der Zeit kann die Erfüllung ausbleiben. Beispiel: Es existiert ein absoluter Festpreis. Dabei ist es im Interesse des Zahlungsempfängers und des Vertragszwecks so bedeutsam, dass der Leistungszeitraum so lange gehalten wird, dass eine Nacherfüllung nicht möglich ist.
Der Dienst kann aus juristischen Erwägungen nicht angeboten werden, da er durch ein juristisches Hemmnis nachhaltig behindert wird. Sonst hat sich der Debitor zu einem bereits eingetretenen Gelingen bereit erklärt. Beispiel: Der Zahlungspflichtige übernimmt die Abtretung eines Gegenstandes, der bereits dem Zahlungsempfänger zusteht. Zielerreichung: Die Performance-Aktion kann noch durchgeführt werden, aber nicht mehr der Performance-Erfolg.
Aneignung: Das vom Zahlungspflichtigen zu erbringende Dienstleistungssubstrat geht verloren, bevor die Dienstleistung erbringt wird. Tatsächlich ist die Dienstleistung zwar nicht möglich, wenn sie eigentlich vorgesehen ist, aber der Arbeitsaufwand überschreitet natürlich ihren Gegenwert. Haben Sie noch weitere Informationen zu Lieferverzögerungen?