Widerrufsrecht Verkäufer

Das Widerrufsrecht des Verkäufers

Bei eBay als Verkäufer kündigen?! Sie haben kein Widerrufsrecht. Die Verkäufer auf dem Online-Marktplatz müssen daher auch ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen. Rücktrittsrecht für Metallbau Schmid Lindau / Achberg.

Tun Sie nur Interessenten oder auch Verkäufer und.

Rücktrittsrecht auch als Verkäufer? Triebwerk

Das Widerrufsrecht ist die Ausnahmen ( "private C + gewerbliche VK + Fernverkauf oder Haus-zu-Haus-Geschäft"), nicht die Norm. "Die Problematik bei der ganzen Sache ist, dass tatsächlich (wenn man vom gesunden Menschenverstand aus geht ) keine weiteren Ausgaben aufkommen! Innerhalb weniger Augenblicke wurde der Auftrag "widerrufen". Von den Versandkosten und dergleichen hat der Mann etwas gesagt, aber am Handy konnte er uns den Betrag bis heute nicht mitteilen (außerdem muss er die Reederei innerhalb von 7 min an einem Sonntag Abend reserviert haben).

Ich sitze hier mit einem Brief von einem Rechtsanwalt und drohe mit Schadenersatz. "Die Wirksamkeit eines Kaufvertrages ist nicht davon abhängig, ob die Gegenpartei im Falle der Nichterfüllung des Kaufvertrages einen Kostennachweis erbringen kann. Ein Rücktrittsrecht des Verkäufers besteht nicht und der Kaufvertrag ist verbindlich. Ansonsten ist es seltsam, einen Auftrag abzuschließen und einige wenige Augenblicke später wieder aufzulösen.

"Im Übrigen kann die Gegenpartei einen Schadenersatz wegen Nichtausführung auch dann beweisen und behaupten, wenn die Leistungsverweigerung (nichts anderes ist der "Rücktritt") bereits unverzüglich nach Vertragsschluss erklärt wird. Sucht der K heute (oder morgen oder in 3 Wochen) einen Kunden, der ihm 100/500/1000 EUR mehr für das Auto zahlt, als er Ihnen gezahlt hat, ist dies der entstandene Verzugsschaden.

"" Hallo, der erste ersatzpflichtige Sachschaden ist bereits eingetreten, da der betroffene Rechtsanwalt voraussichtlich nicht für "lauwarm" auftritt.

Rückzahlungsverpflichtungen des Auftragnehmers im Falle des Widerrufs durch den Auftraggeber

Im Falle von Online-Kaufverträgen zwischen einem Unternehmen und einem Konsumenten steht dem Konsumenten ein Widerrufsrecht zu. Übt der Konsument sein Widerrufsrecht form- und fristgemäß aus, ergibt sich für den Gewerbetreibenden oft die Fragestellung, welche Summen er innerhalb welcher Fristen tatsächlich an den Konsumenten zurückzuzahlen hat.

Nach § 357 Abs. 1 BGB sind die erhaltenen Dienstleistungen im Fall des Widerrufes längstens nach 14 Tagen zurückzugeben. Die zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene Vereinbarung wird durch den effektiven Rücktritt des Konsumenten in ein sogenanntes Rückgabepflichtverhältnis umgestellt. Damit sind die Vertragsparteien gegenseitig dazu angehalten, alle Dienstleistungen, die sie aufgrund des ursprünglichen Vertrags von der Gegenpartei bezogen haben, an die Gegenpartei zurückzugeben.

Der Verkäufer hat im Fall eines gültigen Widerrufes den vom Käufer bereits bezahlten vollen Kaufbetrag dem Käufer sofort, längstens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Widerrufsbelehrung zurückzuzahlen. Diese Verpflichtung des Anbieters entsteht jedoch erst mit der Rückgabe der Widerrufsbelehrung durch den Käufer.

Dies bedeutet, dass der Verkäufer die Rückerstattung des Preises an den Käufer solange ablehnen kann, bis der Käufer die zurückgenommene Ware an den Verkäufer zurückgegeben hat. Dabei ist es unerheblich, ob die Ware auch wirklich beim Verkäufer eingegangen ist. Maßgeblich ist stattdessen, dass der Käufer die Widerrufsbelehrung nachweisbar an den Verkäufer abgesandt hat.

Beim Kauf von Konsumgütern trägt nicht der Kunde, sondern der Verkäufer das Beförderungsrisiko, auch im Falle der Rückgabe der Waren. Idealerweise erreicht die Widerrufsbelehrung den Verkäufer unbeschädigt. Aber was passiert, wenn die Widerrufsbelehrung beim Verkäufer schadhaft oder verschlissen antrifft? Insofern muss nach der Sache unterschieden werden.

Ist der Käufer für die Beschaffenheit der Waren verantwortlich, z.B. weil er die Waren vor der Rückgabe unsachgemäss oder mangelhaft verwendet hat, kann der Verkäufer einen Anspruch auf Schadenersatz und/oder Schadenersatz gegen den Käufer haben, den er im Wege der Verrechnung aufrechnen kann.

Wenn jedoch der Käufer alles richtig gemacht hat und die Güter nur während des Transports durch ein Problem verloren gegangen sind, kann der Verkäufer den Käufer nicht beschuldigen, sondern muss sich diesbezüglich unmittelbar an den Spediteur wenden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Käufer nicht zur Rücksendung der Widerrufsbelehrung in der ursprünglichen Verpackung an den Verkäufer gezwungen ist.

Der Kunde ist jedoch nicht verpflichtet, die Waren so zu packen, dass sie beim Retourentransport nicht Schaden nehmen. Etwaige unmittelbare Rücksendekosten trägt der Kunde nach § 357 Abs. 6 Satz 1 BGB, sofern der Verkäufer den Käufer im Wege der Belehrung über diese Rechtsfolgen unterrichten konnte.

Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn der Verkäufer sich ausdrücklich dazu entschlossen hat, die Kosten der Rückgabe ganz oder zum Teil selbst zu übernehmen. Insofern kommt es also maßgeblich auf den inhaltlichen Gehalt der Widerspruchsbelehrung an, die der Verkäufer für seine Verbraucherverträge vornimmt. Wenn der Verkäufer die Kosten der Rückgabe übernommen hat, hat er diese dem Käufer ggf. zusammen mit dem Kaufbetrag zu ersetzen, es sei denn, diese sind bereits im Voraus gezahlt worden, z.B. in Gestalt eines kostenpflichtigen Rückgabescheins, der vom Käufer für die Rückgabe benutzt wird.

Hinweis: Hat sich der Verkäufer im Widerrufsfall allgemein und unbeschränkt zur Zahlung der Rücksendungskosten bereit erklärt, ist dies auch im Zweifelsfall der Fall, wenn der Käufer eine besonders teure Versendungsart für die Rückgabe gewählt hat (z.B. unfrei ) oder wenn der Käufer trotz des Angebotes des Käufers nicht auf einen bereits gezahlten Rücksendeschein zurückgreift und eine andere Versendungsart auswählt.

Jeder Einzelhändler sollte daher überprüfen, unter welchen Bedingungen er wirklich zur Zahlung der Rückgabekosten berechtigt ist und dies bei der Gestaltung seiner Stornierungspolitik mitberücksichtigen. Diese Regelung entfällt jedoch, wenn dem Kunden durch die Wahl einer anderen Versandart als der billigsten vom Lieferanten angebotenen Standardzustellung Mehrkosten entstehen.

Dementsprechend ist der Verkäufer im Fall des Widerrufes prinzipiell auch zur Erstattung der Lieferkosten verpflichtet. 2. Wenn sich der Käufer jedoch für eine teuere Versandmethode als die vom Verkäufer vorgeschlagene entscheidet (z.B. Expressversand statt Standardversand), hat er die über die billigste Versandmethode hinaus gehenden Versandkosten zu übernehmen.

Die Verkäuferin hat nur den Preis der billigsten von ihr vorgeschlagenen Versandmethode zu ersetzen. Insofern werden wir in unserer Beratung immer wieder mit dem Falle konfrontiert, dass der Käufer im Zuge einer Lieferung eine grössere Stückzahl gekauft hat, weil der Verkäufer bei Aufträgen ab einem gewissen Auftragsvolumen keine Frachtkosten in Rechnung stellt, sondern sein Widerrufsrecht nur für einen Teil der Lieferung geltend macht und einen Teil der Ware einbehält.

Hierbei erhebt sich für den Verkäufer die Frage, ob er dem Käufer später die Transportkosten in Rechnung stellen kann, wenn er durch den Teilrücktritt die vom Verkäufer festgelegte Bestellgrenze nicht einhält. Wir antworten darauf, dass der Besteller nicht das Recht hat, seine vertragliche Erklärung nur zum Teil zu kündigen. Der Verkäufer kann seine vertragliche Erklärung ganz oder gar nicht zurücknehmen, es sei denn, der Verkäufer hat vorher mit dem Käufer eine andere Option durch Vertrag festgelegt.

Hat der Verkäufer mit dem Besteller keine vorherige Übereinkunft erzielt, verbleibt nur eine Nachvereinbarung, die dann auch eine Bestimmung über die Transportkosten enthält. Natürlich muss der Auftraggeber dem zustimmen. Die vom Verkäufer im Widerrufsfall zu ersetzenden Aufwendungen umfassen auch die Aufwendungen, die dem Besteller bei der Wahl einer konkreten Zahlungsweise entstehen, für die der Verkäufer seine eigenen Aufwendungen an den Besteller weitergibt.

Das ist generell erlaubt, sofern der Verkäufer auch wenigstens eine vergleichbare Zahlungsweise kostenlos zur Verfügung stellt und dem Käufer dafür keine höhere als die vom Verkäufer selbst zu tragenden Gebühren auferlegt. Im Gegensatz zu den Rücksendungskosten gibt es im Recht keine explizite Bestimmung über die Höhe der Gebühren für eine besondere Zahlungsweise.

Sowohl der Text des 357 Abs. 1 BGB, nach dem die erhaltenen Dienstleistungen zurückzugeben sind, als auch der Inhalt und die Zweckbestimmung dieser Bestimmung, nach der der Konsument wieder in die gleiche Lage wie vor dem Absenden seiner vertraglichen Erklärung gebracht werden soll, legen jedoch nahe, dass diese auch vom Verkäufer zu ersetzen sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Konsument im Widerrufsfall nicht in einer schlechteren Lage ist als vorab.

Der Verkäufer muss jedoch nur solche Summen zurückerstatten, die der Käufer an ihn " bezahlt " hat. Entscheidet sich der Auftraggeber dagegen für die Bezahlung per Nachnahme und entrichtet in diesem Fall eine Frachtgebühr unmittelbar an den Spediteur, so wird dieser nicht an den Verkäufer, sondern nur an den Spediteur ausbezahlt.

Insofern wurde keine Erfüllung an den Verkäufer geleistet, so dass dieser nicht zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet ist.

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