Verjährungsfristen übersicht

Die Verjährungsübersicht

Verjährungsfristen für Filesharing-Warnungen Verjährungsfristen für Verkehrsdelikte: Die Verjährungsfrist für Leistungen der Krankenversicherung. Einschränkung einer Warnung: begrenzte Haltbarkeit? verschiedene Verjährungsfristen (siehe beigefügte Übersicht). Die Verjährungsfristen in wichtigen Fällen (Privatrecht).

Wichtigste Verjährungsfristen auf einen Blick

Ab Ende 2013 droht die Verjährung besonders für 2010! Zum Jahresende sind die Gerichte in Deutschland beschäftigt. Begründung: Mit Wirkung zum Stichtag des Ablaufs des Geschäftsjahres 2007 gelten die Verjährungsfristen für Zahlungsverpflichtungen aus dem Tagesgeschäft. Der Anspruch des Zahlungsempfängers geht jedoch nicht unter, wenn ein gerichtlicher Zahlungsbefehl innerhalb der Verjährung zugestellt wird.

Es zahlt sich aus, rechtzeitig zu handeln: Jedes Jahr gehen Millionen Euro durch Nichteinhaltung der Verjährungsfristen ein. Ab dem 1. Januar 2002 läuft die ordentliche Verjährung (§ 195 BGB) auf drei Jahre. Dieser Zeitraum bezieht sich auf alle Forderungen des Alltagsgeschäfts, die nicht anders reguliert sind, z.B. Kaufpreisforderungen oder Mieten. Der Verjährungszeitraum läuft ab dem Ende des Geschäftsjahres, in dem ein Anspruch erwachsen ist.

Dadurch besteht die Gefahr, dass gerade ab 2010 die Verjährung Ende 2013 beginnt! Abhängig von der Leistungsart werden weitere Termine festgelegt; eine detaillierte Auflistung finden Sie im Prospekt "Verjährungsfristen", den Sie auf der rechten Seite als PDF-Dokument downloaden können. Ist die reguläre Verjährung (§ 195 BGB). Dieser Zeitraum erstreckt sich prinzipiell auf alle Forderungen des Alltagsgeschäfts, die nicht anders bestimmt sind, z.B. Kaufpreisforderungen, Mietzahlungen, Werklohnforderungen, gleichgültig, ob der Anspruchsteller ein Gewerbetreibender oder Konsument ist.

Zinsforderungen erlöschen ebenfalls nach 3 Jahren. Der Zeitraum beginnend mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem die Forderung entstand und der Zahlungsempfänger davon erfuhr. Sind die Fristen für Herausgabeansprüche und sonstige dingliche Rechte, Familien- und Erbansprüche, gesetzlich begründete Ansprüche (Titelansprüche), Ansprüche aus rechtskräftigen Vergleiche oder vollstreckbare Taten, Ansprüche, die durch die Bestimmung im Rahmen des Insolvenzverfahrens durchsetzbar geworden sind.

Der Fristbeginn ist genau der Tag, an dem der Anspruch entsteht. Wenn die Verjährung von Schadensersatzansprüchen, z.B. aus Vermietung und Verleih wegen Änderung oder Verschlechterung der Sache, ab Erhalt der Sache eintritt. Ist die Verjährung ab Lieferung der Waren für Fracht- und Versandkosten. Liegt die Verjährung ab Lieferung bzw. Annahme bei Mängeln aus einem Kauf- und Werkvertrag vor. Wenn die Verjährung für Mängelansprüche an Gebäuden und eingebauter mangelhafter Sache ab Übernahme erfolgt.

Die Verjährungsfristen können ausgesetzt oder wiederaufgenommen werden:: Der Verjährungsbeginn setzt ein neues Jahr ein, wenn der Schuldner die Forderung anerkannt oder eine Zwangsvollstreckung eingeleitet oder verlangt wird (§ 212 BGB). Die neue Verjährungsregelung sagt von einem "Neubeginn der Verjährung" statt von "Unterbrechung". Der Verjährungszeitraum läuft wieder an, wenn der Zahlungspflichtige die Forderung des Gläubigers durch Akontozahlung, Zahlung von Zinsen, Sicherheitsleistungen oder in sonstiger Form anerkannt hat oder wenn eine Zwangsvollstreckung gerichtlich oder behördlich eingeleitet oder verlangt wird.

Aussetzung heißt, dass die Ausschlussfrist abläuft. Am Ende des Sperrereignisses dauert die verbleibende Zeit bis zum Ende, aber - anders als bei einem Neuanfang - nicht in der vollen Zeit. Verjährungsfristen werden ausgesetzt durch: Klagen auf Erfüllung oder Erklärung der Forderung, auf Vollstreckung der Zwangsvollstreckungsklausel oder auf Vollstreckung, Erledigung der Zahlungsanordnung, Einreichung der Forderung im Konkursverfahren, Einleitung der Veröffentlichung des ersten Antrages auf Kostenerstattung.

Wir weisen darauf hin, dass aussergerichtliche Mahnschreiben, d.h. persönliche Mahnschreiben, die aktuelle Verjährungsfrist Ihrer Forderungen nicht aussetzen, auch wenn sie in schriftlicher oder eingeschriebener Form eingereicht werden.

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