Verhaltensbedingte Kündigung Definition

Definition der Verhaltensterminierung

Das Gesetz definiert keine Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung. Entlassungsbeschränkungen a) Allgemeines b) Sozialer Kündigungsschutz aa) Persönliche Gründe bb) Verhaltensgründe cc) Betriebsbedingungen. Eine verhaltensbedingte Entlassung könnte dann in Betracht gezogen werden. Selbst wenn es keine klare Definition gibt, wann das Verhalten eines Mitarbeiters zur Kündigung berechtigt, sollten die Fallgruppen Hinweise geben. Erkrankung und Verhaltensstörung.

ordentlichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, die durch das Handeln des Mitarbeiters gesellschaftlich begründet sein kann (§ 1 II KSchG).

ordentlichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, die durch das Handeln des Mitarbeiters gesellschaftlich begründet sein kann (§ 1 II KSchG). Ursachen im Umgang des Mitarbeiters sind vor allem Vertragsverletzungen wie z.B. Pünktlichkeit, andauernde Mängel der Arbeit sausführung, Nichteinhaltung von Anweisungen. Bei einmaligen und geringfügigen Vertragsverletzungen kann eine Kündigung aus Verhaltensgründen nicht begründet werden.

Im Falle einer Kündigung aus Verhaltensgründen ist in der Regel eine Verwarnung im Voraus notwendig, außer bei grobem Verschulden (Beispiel: Entwendung, Unterschlagung im Arbeitsverhältnis). Seit dem " Emmely-Urteil " des BAG, 10.6.2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227, geht die Zuständigkeit für Bagatelldiebstähle und Straftaten nicht mehr ganz so streng zu Lasten des Mitarbeiters.

Auch in solchen Situationen muss ein Interessenausgleich geschaffen werden, in dem vor allem ein bisher ungestörter Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses und eine lange Beschäftigungsdauer mit dem Unternehmen zugunsten des Mitarbeiters ins Spiel gebracht werden können.

Behavioral Termination - Definition und Erläuterung

Die Kündigung ist immer dann berechtigt, wenn im Mitarbeiterverhalten Sachverhalte bestehen, die unter angemessener Berücksichtigung der gegenseitigen Belange der Vertragspartner die Kündigung gerecht und sachgerecht erscheinen ließen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) geht davon aus, dass mit der Kündigung aufgrund von Verhaltensweisen nicht beabsichtigt ist, den Arbeitnehmer zu bestrafen oder zu sanktionieren, dass auch in der Zukunft ein gewisses Risiko einer Wiederholung der Pflichtverletzungen des Mitarbeiters bestehen wird oder dass wenigstens die nachteiligen Konsequenzen der Pflichtverletzungen weiterwirken werden.

Die verhaltensbedingte Kündigung ist das allerletzte Mittel, um gegen die Vertragsverletzung eines Mitarbeiters zu vorgehen. Vor der Kündigung muss der Unternehmer daher alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um eine solche Kündigung zu vermeiden. Dies schließt auch die Erklärung einer Vorwarnung ein. Eine Kündigung aufgrund von Verhalten kann nur stattfinden, wenn der Mitarbeiter eine ähnliche (wie die vorher gemahnte) Dienstpflichtverletzung begangen hat, d.h. eine Verwarnung und die anschließende Dienstpflichtverletzung muss verbunden sein.

Der Ausdruck Verhaltenskündigung ist mit anderen ähnlichen oder verwandten Artikeln, juristischen Begriffen und Begriffsbestimmungen aus dem juristischen Wörterbuch verknüpf. Andere Standards und Gesetzgebungen sind mit dem Ausdruck Verhaltenskündigung verbunden.

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