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Arbeitszeugnis Verlangen
Referenz WunschAb wann kann ich eine Arbeitszeugnis anfordern?
Ab wann kann ich eine Arbeitszeugnis anfordern? Eine Arbeitszeugnis ist eine Beurteilung der Leistung und Kompetenzen eines Mitarbeiters. Wenn dies durch das Zertifikat bestätigt wird, kann es die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz deutlich erhöhen. Aber zu welchem Termin hat der Mitarbeiter ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis? Muß ich bis zum Ende meines Arbeitsverhältnisses abwarten oder kann ich während dieser Zeit eine Arbeitszeugnis anfordern?
juristische Artikel
Nach vielen Jahren bei der Firma Bäume AG hat sich Gerda Rupf entschlossen, eine neue Berufsherausforderung zu finden und benötigt eine Arbeitszeugnis von ihrem Vorgesetzten. Die Arbeitgeberin ist der Meinung, dass der Mitarbeiter bis zur Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses keinen Anrecht auf eine Arbeitsreferenz hat und weigert sich, diese an Gerda Rupf zu erteilen. Nach dem Schweizerischen Obligationenrecht kann der Mitarbeiter vom Auftraggeber eine Bescheinigung verlangen, d.h. auch für die Laufzeit eines bestehenden Anstellungsverhältnisses.
Eine solche Aussage wird als Zwischenaussage bezeichnet. Die Urkunde, die erst nach der Beendigung erteilt wird, ist das endgültige Zertifikat. Damit hat Gerda Rupf ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis. Verweigert der Unternehmer die Ausstellung einer Bescheinigung weiter, kann Gerda Rupf das Berufungsgericht einschalten. Ein Zwischenbericht ist sinnvoll, wenn z.B. der unmittelbare übergeordnete Bereich gewechselt hat und eine gute Beziehung besteht.
Eine gute Zwischenbilanz könnte dann einen späteren, schlechteren Bericht ungültig machen. Selbst nach der Versetzung ist es logisch, vom Auftraggeber eine Zwischenbescheinigung zu verlangen. In einem Arbeitszeugnis sind folgende Informationen obligatorisch: Der Kündigungsgrund darf nicht gegen den Willen des Mitarbeiters genannt werden. Will der Mitarbeiter jedoch den Anlass angeben, muss er in die Bescheinigung miteinbezogen werden.
Eine Arbeitsreferenz sollte wahr sein und die Leistungen des Mitarbeiters sachlich auswerten. Das Assessment soll jedem Interessenten ein umfassendes Gesamtbild von Art und Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters geben. Daher gehört ein einzelner Vorfall nicht in die Arbeitsreferenz. Der Verweis sollte eindeutig und eindeutig sein. Eine Arbeitszeugnis sollte den wirtschaftlichen Aufstieg des Mitarbeiters nicht vereiteln.
Allerdings gibt es keinen Grund zu einem guten Arbeitszeugnis. Wer ein gutes Zertifikat ausstellen kann, obwohl der Mitarbeiter nicht gut funktioniert hat, kann gegenüber einem neuen Auftraggeber haftbar gemacht werden. Wenn eine Aussage nicht wahr ist, kann man vor dem Gerichtshof eine Richtigstellung beantragen. Kontrovers ist es, wenn der Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis erlischt.
Daher wird empfohlen, eine Bescheinigung innerhalb von fünf Jahren nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zu beantragen. Anstelle einer Bescheinigung kann der Mitarbeiter eine Arbeitsbescheinigung verlangen. Auch kann er beides zugleich verlangen, d.h. eine Arbeitsbescheinigung und eine Arbeitsbescheinigung. Diese Bescheinigung beinhaltet nur Informationen über Typ und Laufzeit des Beschäftigungsverhältnisses.