Streitwert Einstweilige Verfügung

Wert im Streitfall Einstweilige Verfügung

Die Höhe des Streitwertes im Löschungsverfahren richtet sich nach dem Interesse des Gläubigers an der Aufrechterhaltung der einstweiligen Verfügung. Aus unserer Streitwert-Artikelserie steht Ihnen nun kostenlos der Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zur Verfügung. Wert des einstweiligen Verfügungsverfahrens zur Rückgabe. Demarkationshaft - einstweilige Verfügung .

Provisorischer Rechtsbehelf im Ermittlungsverfahren muss nicht geringer sein.

Die Höhe des Streitwertes im Verfahren zur Erlassung einer Verfügung ist unter Berücksichtigung der individuellen Umstände nach dem Sicherungsinteresse des Anmelders gemäß 3 ZPO zu errechnen. Der Streitwert des Ausgangsverfahrens ist in der Regel nicht gleich dem des Ausgangsverfahrens, da es sich nur um eine einstweilige Verfügung handelt.

Die Höhe des Vorverfahrens kann sich auch dem Streitwert des Ausgangsverfahrens nähern, z.B. bei unzulässiger Selbstbefugnis oder wenn das im Vorverfahren befindliche Recht in der Praxis bereits eine endgültige Entscheidung zu treffen hat (Hartmann, Kostengesetze, Nr. 41, 53 GKG, Rn. 2, 3). Quelle: ; // Austausch von HMTL mit dem neuen Kode $(this).replaceWith(STR_html); }

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Der Streitwert | Korrekte Ermittlung des Streitwertes in Haft

Als Streitwert für das Verhaftungsverfahren wird in der Regel 1/3 bis 1/2 der zu besichernden Forderungen verwendet (OLG Bamberg JurBüro 91, 1690). Das Verteidigungsinteresse der Beklagten ist nicht relevant (Schneider/Herget, Streitwertkommentar, elfte Auflage, "Arrest" Rn. 267). Der Überblick verdeutlicht die Umstände, in denen der Stellenwert der Sache gilt: Übergabe eines Objektes an einen Antragsteller: Hier ist der Stellenwert des Objektes anzugeben ( 6 ZPO, OG Bamberg JurBüro 75, 793).

Die einstweilige Verfügung mündet in eine endgültige Beilegung des Streits: Wenn das Hauptsacheverfahren überflüssig wird oder nicht mehr notwendig ist, weil alle materiellen und rechtlichen Fragen im Schnellverfahren abgeklärt sind, ist die Bewertung des Werts des Hauptverfahrens begründet (OLG Köln JurBüro 77, 1118). Erst die Verhaftung garantiert eine Befriedigungsmöglichkeit: Darüber hinaus muss eine sichere Perspektive für die Verhaftung in bestimmten und ausreichenden Vermögenswerten bestehen (OLG Celle JurBüro 70, 167).

Dabei ist eine Steigerung des Streitwertes von 1/3 auf 1/2 möglich (OLG Koblenz JurBüro 92, 191). Praktischer Hinweis: Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, darf der Streitwert wegen des ausländischen Wohnsitzes nicht angehoben werden. Es gibt nur einen Streitwert für die gleichzeitige Forderung nach persönlicher und tatsächlicher Verhaftung, da es sich um dieselbe Sache handele.

Eine persönliche Verhaftung ist nicht weniger wertvoll als eine echte Verhaftung (Schneider/Herget, Streitwertkommentar, a. a. O., "Verhaftung" Rn. 289). In der Regel verlangt § 1 GKG keinen Abzug vom jährlichen Unterhaltsbetrag im Haftverfahren. Abs. 2 ZPO ist nur aus formellen Erwägungen zu sprechen, da die Hauptangelegenheit beigelegt ist. Es ist dann davon auszugehen, dass sich das Interessen der Klägerin deutlich vermindert hat (OLG Bamberg JurBüro 74, 1150).

Erfolgt nur eine Kostenbeschwerde, wird der Betrag nur durch die Kostenverzinsung ermittelt (OLG Frankfurt JurBüro 90, 1332). Der Streitwert richtet sich nach dem GKG.

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