2 Monatsmieten Rückstand

Nachschüssige Miete für 2 Monate

Nur teilweise bezahlte und insgesamt über zwei Monatsmieten sind im Rückstand. nur möglich, wenn der Rückstand 2 Monatsmieten erreicht hat. Rückstand, der mindestens 2 Monatsmieten beträgt. die Mietrückstände von mindestens zwei Monatsmieten noch nicht erreicht sind.

Zwei Monatsmieten im Rückstand, was darf der Hausherr und was nicht?

Seit mehr als 5 Jahren vermieten wir, zwei unterschiedliche WHG, aber wir haben die Pacht immer fristgerecht gezahlt. Es wird nur ALG 2 gezahlt und die Pacht wird uns sofort ausbezahlt. Naja, so ist es unglücklicherweise, dass wir den ersten im Monat October nicht zahlen konnten, wir sind nicht mit dem ganzen Betrag dorthin gekommen, da alles ganz allein schiefgegangen ist und ja, es ist dumm geworden, Tatsache ist, wir konnten die Mieten nicht zahlen und die gingen zurück.

Dann haben Sie eine Information per Post von der genannten Miete erhalten, dass die Höhe von fast 400 EUR offen sein würde, da es weniger als üblich 415,80 EUR, wegen der Nebenkosten Gutschrift. Sofort habe ich aufgeschrieben, dass es diesen ganzen Tag nicht funktioniert hat und ich möchte es in Teilbeträgen bezahlen.

Dann kam ein doppelter Beleg, in dem einer von uns unterschreiben und zurückschicken musste, den Sie bis einschließlich July 2011 zahlen und der 50 EUR pro Kalendermonat kostet. Unglücklicherweise war es so, dass gerade im letzten Jahr unser Haus zusammenbrach und wir uns ein neues kauften, weil das Büro kein Bargeld dafür gibt, da es eine Dosenfrage ist, aber wir bräuchten es.

Das Büro bezahlt ab Anfang September die Mietpreise für die Anmietung, so dass von da an alles abgesichert ist. Die NUn rief mich am gestrigen Vormittag an und drohte mir mit einem Schreiben mit den beiden freien Mietpreisen, denn bis zum 29.11.2010 habe ich wahrscheinlich Zeit, dafür zu büßen.

Ihre Argumentation, dass sie es nicht mehr für uns sehen, die Honorare im Vorhinein zu zahlen. Jetzt ist meine Fragestellung, dürfen sie meinen Kabelanschluß wegen zwei Monatsmieten blockieren? Denn ab Anfang des Monats werden die Kosten des Konsortiums und die Kosten für das laufende Kabel übernommen, oder ist es gleichgültig, ob die anderen Kalendermonate offen sind?

Da ich bereits eine Ratenzahlung für den Monat September hatte, die im Monat November begann, ist die folgende Anfrage nun gegenstandslos. Wenn das noch in Ordnung ist, ist es nur die Mietzeit. Die Sache ist, dass das Mieten gerade nicht für eine lange Zeit mit weiteren Ausgaben brennt und möglicherweise auch beenden kann, habe ich einmal gesehen, dass dies legal ab zwei Monatsmieten ist......

Hoffentlich ein paar Ratschläge von Ihnen, denn ich möchte sie morgen noch einmal telefonisch erreichen und weiss nicht, was ich tun kann oder wo meine Richtigen so sind und ob sie wegen der beiden Mietpreise die Leitungen so leicht abschalten können, obwohl es ab Anfang September wieder legal ist. Fragen Sie jetzt und erhalten Sie eine rechtlich verbindliche Auskunft von einem Anwalt.

Das Sperren des Leitungsanschlusses verstößt gegen Nebenpflichten, wenn im Vertrag vereinbart ist, dass auch der Leitungsanschluss zum Mietgegenstand zählt. Dies liegt daran, dass der monatliche Mietzinsanspruch durch die Verpflichtung des Eigentümers zur Bereitstellung von Kabel-TV ausgeglichen wird. Wenn die Kabelverbindung blockiert ist, können Sie die Mietpreise aufgrund von Platzmangel reduzieren.

Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Mieter ein ordnungsgemäßes Rücktrittsrecht, im Falle des Zahlungsverzuges in Hoehe von drei Monatsmieten auch ein Recht zur fristlosen Kündigung. Ich hatte ihnen schon eine Mail geschrieben, aber jetzt funktioniert es so! ja wie gesagt, das Seil ist Teil der Miet-Sache, sagt man richtig, aber der Hausherr hat die Kosten für uns für 2 Monate ohne das was von uns kam und bis jetzt für uns zahlt.

Wenn er beide Summen haben will, dann ist die Sperre nicht legal.... Sie müssen 60 EUR für die Sperre und Freigabe zahlen, und die wird erst freigegeben, wenn die Summen ausbezahlt werden.... aber wie soll ich das machen? der mietpreis kommt ab december wieder rechtzeitig und von da an wird der kabelanschluß wieder gezahlt, weshalb sie nicht mehr im voraus zahlen müssen. aber ich glaube kaum, daß der verpächter mit so etwas zu tun hätte, wenn ich ihm von der blockierung und mietreduzierung erzählt hätte, weil sie mir erzählen würden, ich hätte oder wir hätten uns auch nicht an Verpflichtungen halten müssen.

wie sieht es nun mit der Ratenvereinbarung aus, die bereits von Dez. bis Jul. 2011 ab 50 EUR monatlich gebilligt und unterzeichnet wurde, ist die nun durch die andere vermisste Mietsumme zu klein geworden? Mir wurde gesagt, dass ich wieder mit dem Hauswirt sprechen kann, aber sie wollen nicht mehr sprechen und bevorzugen, was dort geschrieben steht, also ist es schwer zu glauben, dass wir uns wieder einigen können, dass ich beide Mietpreise in Teilbeträgen bezahle, aber dann nicht für je 50 EUR, sondern für beide zusammen und dann noch mehr. also wenn der Hauswirt dies verweigert und eher auf seinen beiden Vollmieten beharrt, dann sieht es bedrückend aus?

besonders da sie wissen, dass wir nur alg2 erhalten. aber wenn jetzt ab Dez. die Mieter wegen der beiden externen Mieter rechtzeitig zurückkommen und absagen dürfen? Ich meine, es gibt keine neuen Rückstände. Gibt es möglicherweise noch eine Möglichkeit, dass der Hauswirt noch einer Rate zustimmt? würde mir ein Anwalt etwas mitbringen? Vielen Dank und einen netten Abend noch!

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