Kündigung Wohnung Zahlungsverzug

Beendigung des Zahlungsverzuges der Wohnung

Der Mieter hat das Recht, für einen weiteren Zeitraum in der Wohnung zu bleiben, in dem der Mieter die Wohnung geräumt haben muss. Rücktrittsrecht des Leasinggebers bei Zahlungsverzug Da die Mietenzahlung die bedeutendste vertragliche Verpflichtung des Vermieters ist, hat der Gesetzgeber prinzipiell die Befreiung eines Mietrückstandes durch den Eigentümer möglich gemacht. Bei Zahlungsverzug gibt es somit nicht nur die Option einer regulären Kündigung, d.h. einer Kündigung innerhalb der Frist, sondern eine Kündigung ohne Kündigung, d.

h. eine Kündigung mit Sofortwirkung.

Das Recht zur fristlosen Kündigung wurde in § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB geregelt: In der Folge muss sich der Pächter entweder mit der Zahlung der Miete oder eines nicht unwesentlichen Teiles der Miete an zwei aufeinander folgenden Zahlungstagen in Rückstand befinden; der Mietrückstand ist nicht unwesentlich, wenn er die Miete für einen Zeitraum von einem Jahr überschreitet.

Das Recht zur fristlosen Kündigung steht auch dann zu, wenn sich der Pächter mit der Zahlung der Miete in einem mehr als zwei Terminen umfassenden Zahlungsrückstand in einem Betrag befindet, der die Miete für zwei weitere Kalendermonate überschreitet. Sind diese Bedingungen erfüllt, kann der Mietvertrag vom Eigentümer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, d.h. zum Zeitpunkt der Kündigung durch den Mietgeber.

Die Kündigung muss natürlich formal korrekt sein, d.h. die Kündigung muss im Orginal vom Eigentümer unterfertigt werden. Die ursprüngliche Kündigung muss ebenfalls ausgehändigt werden. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass die Kündigung hinreichend gerechtfertigt ist. Zu diesem Zweck sollten der exakte Mietzins und die Gründe für "Zahlungsverzug" im Rücktrittsschreiben klar angegeben werden.

Im Wohnungsmietrecht gibt es nun auch die besondere Eigenschaft, dass der Pächter die Option hat, eine ausgeprägte (und gerechtfertigte) Kündigung später durch vollständige Befriedigung des Vermieters innerhalb von zwei Monate nach Erlöschen des Räumungsrechts oder durch die Verpflichtung einer öffentlichen Körperschaft zur Befriedigung zu erwirken.

Ein Anspruch des Mieters besteht jedoch nicht, wenn diese Option innerhalb der vergangenen zwei Jahre bereits einmal in Anspruch genommen wurde. Zusätzlich zur Kündigung ohne Einhaltung einer Frist hat der Anbieter die Wahl zwischen einer kumulativen oder alternativen Kündigung wegen Zahlungsverzugs, d.h. einer Kündigung, die das Vertragsverhältnis erst nach Verstreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Nachfrist auflöst.

Bei ordentlicher Kündigung besteht die oben genannte Kündigungsmöglichkeit des Leasingnehmers durch eine Nachzahlung nicht. Ist die Kündigung formell und ordentlich erfolgt und das Mietobjekt somit gekündigt, ist der Pächter zur unverzüglichen Herausgabe des Mietobjektes verpflichtet. 2. Bei Nichteinhaltung darf der Hausherr jedoch nicht zur Hilfe zur Selbsthilfe gehen.

Damit ist die Unverletzbarkeit der Wohnung in Art. 13 GG wesentlich gewahrt. Daher ist eine gerichtliche Klage auf Räumung erforderlich, wenn ein Bewohner die Wohnung trotz ausgeprägter Kündigung nicht übergeben will. In der Regel trägt der Pächter auch in diesem Fall einen Kostenanspruch. Es ist jedoch oft fragwürdig, ob diese Ausgaben vom zahlungsunfähigen Nutzer wirtschaftlich gedeckt werden können.

Wir können Ihnen vor diesem Hintergrund nur raten, sich vor einer Kündigung von einem versierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.

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