Abmahnung Schalke 04

Warnung Schalke 04

Von mir verlangt Schalke 500? und natürlich die Unterlassungsaufforderung. Warnungen des FC Schalke 04 e. V., weil Dauerkarte gegen die im Vertrag enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verkauft hat.

Hinweis zur Abmahnung des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V. durch AWPR Apel Weber & Partner Rechtsanwälte wegen Markenverletzung. Eine Abmahnung erfolgte durch Schalke 04 Arenamanagement aus Gelsenkirchen. Die Stadien reagierten auf eine Warnung der Verbraucherschutzbehörde.

Warnung VK Schalke 04 Arenamanagement gGmbH

Schon in der vergangenen Zeit hatten wir über Warnungen des F Z Schalke 04 e. V. informiert. Wir haben im vergangenen Jahr keine weiteren Warnungen erhalten. Aber in dieser Handelswoche erhielten wir ein weiteres Mahnschreiben, das von der Firma Schalke 04 Arenamanagement ausging. Unser Kunde wird beschuldigt, nachweisbar nachgewiesen zu haben, dass er seine Saisonkarte für das Heimspiel des F B Schalke 04 gekauft und gegen die im Auftrag enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verkauft hat.

Insbesondere sollte unser Kunde seine Saisonkarte zu einem über dem vom Organisator angegebenen Verkaufspreis verkauft haben. Es wird auf Abschnitt 5 der Allgemeinen Bedingungen hingewiesen, der neben dem Verkaufsverbot zu hohen Verkaufspreisen eine Konventionalstrafe von bis zu 2500,00 bei Verstößen vorsieht.

In der Abmahnung wird dann die Zustellung einer Abmahnung mit Strafe sowie die Bezahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von 250,00 Euro gefordert. Wie finden Sie die Warnung? Von einem Verkauf gekaufter Tickets zu einem über dem von Schalke liegenden Verkaufspreis sollte jedoch unbedingt abgesehen werden. Im weiteren Verlauf muss im jeweiligen Fall geprüft werden, ob der Empfänger die Karte auch wirklich verkauft hat.

Wenn dies nicht der Fall ist, kann z.B. kein Verdacht gegen ihn erhoben werden, so dass die Warnung zu nichts führt. Es sollte auch festgestellt werden, ob der Empfänger die Karte wirklich zu einem erhöhten Betrag verkauft hat. Auch vor dem Hintergund der BGH-Fallrechtsprechung zum Thema Ticketverkauf scheint es fragwürdig, ob die angewandte Bestimmung, nach der ein höherer Kaufpreis untersagt ist, einer juristischen Prüfung standhalten kann.

Unter keinen Umständen ist es jedoch ratsam, die der Warnung beigefügte Abmahnung abzulegen. Es ist immer eine Prüfung durch einen Fachanwalt ratsam. Bei gerechtfertigter Abmahnung kann die Eröffnung eines Unterlassungsverfahrens gefährdet sein, was mit hohen Aufwendungen einhergeht. Sofern Tickets verkauft werden, die auch dem Kaufpreis von Schalke entspricht, sollte z.B. beim Verkauf über das Internet darauf zu achten sein, dass der Anbieter beim Anbieten der Tickets keine Markenrechte verletzt.

Schalke verstößt damit auch strikt und nachhaltig gegen Markenrechte. Ein Verstoß gegen Markenrechte kann z.B. vorliegen, wenn beim Kauf das Schalke-Logo mitverwendet wird. Wenn Sie auch eine Abmahnung vom Verein Schalke 04 e. V. bekommen haben, sind wir deutschlandweit für Sie da. Durch die tägliche Verarbeitung von Warnungen in den Bereichen Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht können wir Ihnen auch rasch und mit Rechtssicherheit helfen.

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