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Paragraph 316 Stgb
Artikel 316 StgbBetrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB.
316 StGB Betrunkenheit im Straßenverkehr
Die neue Suchfunktion: (1) Wer im Straßenverkehr (§Â 315 bis 315e) ein Auto auf der Webseite führen, obwohl er aufgrund von alkoholischen oder anderen betrÃ?gerischen Mitteln nicht in der Lage dazu ist, wird mit Strafe bis zu einem Jahr oder mitstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in  315a oder  315c strafbar ist.
Auch derjenige, der die Tat begangen hat, wird gemäß Abs. 1 sanktioniert fahrlässig Die folgenden Regelungen beziehen sich auf  316 StGB: Editoriale Verweise auf § 316 StGB:
316 StGB - Betrunkenheit im Straßenverkehr
Derjenige, der ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr ( 315 bis 315d) fährt, obwohl er aufgrund des Konsums von alkoholischen Getränken oder anderen berauschenden Stoffen nicht mehr in der Lage ist, das Kraftfahrzeug gefahrlos zu fahren, wird mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldbuße geahndet, wenn die Straftat nicht nach §§ 315a oder 315c strafbar ist.
Kraftfahrzeuge im Sinn der Verordnung sind Kraftfahrzeuge aller Arten, einschließlich Fahrrädern oder Rollstühlen. Fahren heißt, das Auto in Gang zu bringen oder zu steuern, während die Technik in Fahrt ist. Verbleibt sie nur beim Starten des Triebwerks oder beim Zuschalten der Lampe, gibt es nur eine Prüfung - mit § 316 StGB ohne Strafe.
Selbst wenn ein Weiterfahren sachlich nicht möglich ist, z.B. weil das Auto stecken bleibt, steht nur ein Test an. Dabei ist es gleichgültig, ob sich das Auto aus eigener Kraft oder durch andere Faktoren fortbewegt. Wenn Sie das Auto z.B. einen Hang hinunterrollen lassen, fahren Sie. Wenn der Fahrer beispielsweise den Verbrennungsmotor startet, ohne zu wissen, dass ein anderer Getriebestufen geschaltet wurde, und dann das Auto nach vorne ruckelt, kann dies nicht als absichtliches Fahren eines Fahrzeugs angesehen werden.
Die Fahrzeuge müssen im Straßenverkehr gefahren werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich das Auto auf einer von der befugten Person freigegebenen Fläche aufhält. Die Beschilderung "Parken nur für Gäste" verändert bei Vorhandensein eines ÖPNV-Bereiches nichts, wenn die Einschränkung des Nutzerkreises nicht auch durch Umzäunungen, Tore oder ähnliche Zugangshindernisse ersichtlich wird.
Außerdem muss der Fahrer nicht in der Lage sein, das Auto aufgrund des Konsums von alkoholischen Getränken oder anderen berauschenden Substanzen mitzunehmen. Fahruntauglichkeit ist sowohl vom Umfang der alkohol- oder drogenabhängigen Leistungsänderungen und der Einschränkung der Persönlichkeit des Fahrers als auch von der Gefahr für andere Verkehrteilnehmer abhängig.
Ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 pro Tausend und mehr wird unwiderleglich davon ausgegangen, dass der Autofahrer nicht mehr fahrtüchtig ist. Das Gesetz legt für Fahrradfahrer die Höchstgrenze der völligen Fahrunfähigkeit auf 1,6 pro Millimeter fest. Es gibt jedoch keine festgelegten Höchstwerte für Fahrunfähigkeit durch Kokainkonsum (LG Berlin vom 10.04.12). Dabei muss das Landgericht in jedem einzelnen Fall entscheiden, wodurch die Fahruntauglichkeit entsteht.
Ab einem Blutalkoholgehalt von 0,3 pro Tausend kann die so genannte Relativunfähigkeit berücksichtigt werden. Im Falle einer solchen Blutalkohol-Konzentration kann das zuständige Gericht die Fahruntauglichkeit im Sinn des 316 StGB bestimmen, wenn die Fehlersymptome dies erlauben. Ausfallsymptome können z.B. sein: Eine strafbare Handlung nach 316 StGB kann bewusst oder grobfahrlässig begangen werden.
Ein Straftatbestand nach 316 StGB kann mit bis zu einem Jahr Haft oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Im Fahreignungsregister ist auch eine Überzeugung nach § 316 StGB eingetragen. Ist die Umsetzung des 316 StGB festgelegt, ist auch zu überprüfen, ob315c StGB ebenfalls eingehalten wurde. Insoweit diese Regelung greift, tritt § 316 StGB zurück.
315a StGB auch in § 316 StGB erwähnt, betrifft den Eisenbahn-, Schienen- und Flugverkehr.