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Rauchmelder Kontrolle
Steuerung des RauchmeldersRauchmelderwartung - Verantwortlichkeiten und Wartungsstufen
Brandmelder können im Notfall Menschenleben schützen - aber nur, wenn sie einwandfrei arbeiten. Es ist daher ungemein wichtig, nicht nur die ordnungsgemäße Montage der Signalleitungen sicherzustellen, sondern sie auch regelmässig zu pflegen. Nachfolgend sind zunächst die Anforderung und die Verantwortlichkeiten für die regelmäßige Inspektion (wer muss die Rauchmelderwartung durchführen - Pächter oder Vermieter) zu behandeln, um danach die individuellen Instandhaltungsschritte zu erläutern.
Weshalb müssen Rauchmelder überhaupt überprüft werden? Auch Rauchmelder können wie jedes andere technisches Instrument mit der Zeit ausfallen. So können z.B. Verschmutzungen (z.B. Staub) die Raucheintrittsöffnungen verstopfen, so dass der gefahrbringende Brandrauch kaum oder gar nicht in die Räucherkammer des Rauchmelders eindringen kann. Dies hat zur Konsequenz, dass der Rauchmelder im Ernstfall seine Funktion nicht erfüllen kann und trotz Brand keinen Warnton gibt.
Darüber hinaus können Verunreinigungen durch Stäube oder Schadinsekten im Lauf der Zeit zu einer Zunahme von Falschalarmen vor allem bei herkömmlichen foto-optischen Rauchmeldern beitragen. Solche Defekte lassen sich in der Regel auch im Rahmen der regulären Instandhaltung leicht erkennen. Daher ist es unerlässlich, alle Rauchmelder im Hause oder in der Ferienwohnung regelmässig zu überprüfen, um ihre Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
Vor der Erläuterung der Arbeitsschritte und Instandhaltungsintervalle zunächst ein paar Bemerkungen zur Verantwortung für die regelmässige Rauchmelderwartung. Von wem wird die Rauchmelderwartung durchgeführt? Inzwischen wissen wir, dass die Verpflichtung zur Montage von Brandmeldern in nahezu allen Ländern in der Verantwortung des Eigentümers (bzw. des Bauherren oder Vermieters) liegt.
Aber was ist die rechtliche Vorschrift für die Instandhaltung der montierten Messumformer? In der Tat gibt es für die Instandhaltung manchmal unterschiedliche Regelungen, da jedes Land selbst bestimmen kann, welche Seite dazu verpflichtet ist. In manchen Ländern wird beispielsweise verlangt, dass Rauchmelder auch vom Besitzer (oder Vermieter) überprüft werden, während in anderen Ländern die Zuständigkeit für die Instandhaltung auf den Pächter übergehen kann.
Wichtiger Hinweis: Die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern kann weitervergeben werden. Rauchmelder und natürlich auch Funk-Rauchmelder sollen zumindest einmal jährlich nach der Anwendernorm DIN 14676 instand gesetzt werden. Bei manchen Geräteherstellern werden auch kurze oder lange Zeitabstände empfohlen - es gibt zum Teil beträchtliche Abweichungen zwischen den einzelnen Modellen von Rauchwarnmeldern, vor allem bei der Durchführung von regelmäßigen Handfunktionstests!
Während der Wartungsarbeiten muss jeder Signalgenerator im Hause (oder in der Wohnung) gründlich geprüft werden, um sicherzustellen, dass alle seine Rauchabzugsöffnungen schmutzfrei sind. Teilweise ist es jedoch schon vorgekommen, dass Rauchmelder während der Renovierung "übermalt" wurden, so dass getrockneter Lack die Öffnung blockierte. Sollte sich herausstellen, dass evtl. entstehender Qualm nicht mehr ungestört in den Sensor gelangen kann, muss dieser sorgfältig mit einem angefeuchteten Lappen oder einem Sauger gesäubert werden.
Außerdem sollte jeder Alarm gründlich auf Schäden geprüft werden. Ein Riss oder eine Kratzerbildung am Gerät kann darauf hindeuten, dass der Messumformer nicht mehr funktionsfähig ist. Achten Sie bei der Montage der Geräte darauf, dass der Bereich um den Rauchmelder im Radius von 50 cm freiliegt.
Ist er durch Mobiliar oder andere Objekte verstopft, kann nur mit Verzögerung in den Signalgeber eingedrungen werden - das heißt, der Notruf wird erst später ausgelöscht. Hat sich die Anordnung der Einrichtung im Zimmer (oder im Zimmer selbst, z.B. mit zusätzlichen Trennwänden) in den letzten Tagen und auch nach der Montage verändert, muss der Wecker so gestellt werden, dass in einem Umkreis von 50 cm um das Fahrzeug keine weiteren Behinderungen auftauchen.
Wenn die erste Sicht gut verlief, ist es an der Zeit, die Funktionsfähigkeit des Rauchmelder in der Praxis zu testen. Zu diesem Zweck haben die Gerätehersteller einen Taster in das Gehäuse integriert, mit dem der Melder von Hand betätigt werden kann - das Vorliegen dieses Tasters ist übrigens nach der Geräte-Norm EN 14604 obligatorisch!
Erfolgt die Auslösung des Signals durch Tastendruck, hat der Rauchmelder auch diesen Teil der Instandhaltung passiert. Sollte sie jedoch nicht auslösen, sollte die Ursachenforschung durchgeführt werden. Deshalb sollten die Akkus jetzt auf jedenfall getauscht werden. Wenn es sich bei dem eingesetzten Gerät um einen Rauchmelder mit 10-jähriger Laufzeitbatterie handelt, sollte dieser vorsorglich auswechseln.
Achtung: Alle zulässigen Rauchmelder sind mit einem weiteren Signalton versehen, der das Ende der Lebensdauer der Akkus im Messgerät signalisiert. Der Rauchmelder sollte in diesem Falle sofort ausgetauscht werden. Deshalb muss bei der Jahreswartung auch geprüft werden, ob sich die Raumbedingungen für den Rauchmelder geändert haben.
Wurden z.B. aus einem großen Saal zwei kleine Räume gemacht, kann nun ein weiterer Signalsender erforderlich sein. Ist dies nicht der Fall, müssen unbedingt Verbesserungen vorgenommen werden. Tritt bei der Instandhaltung ein Fehler auf, fragt sich, ob dieser behoben werden kann - oder ob der Rauchmelder ausgetauscht werden muss.
Sind die Funktionseinschränkungen leicht zu beheben (z.B. durch Reinigung der Rauchabzugsöffnungen oder Austausch der Batterien), muss das Aggregat nicht auswechselt werden. Können jedoch schwerwiegende Schäden festgestellt werden oder kann der Schaden nicht beseitigt werden, muss der Rauchmelder in jedem Falle ersetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass Rauchmelder je nach Ausführung längstens nach 10-12 Jahren ersetzt werden müssen, da ein störungsfreier Lauf nach dieser Zeit nicht mehr garantiert werden kann.
Müssen die jährlichen Wartungsarbeiten aufgezeichnet werden? Die Anwendernorm DIN 14676 (Kapitel 6, Punkt 1) besagt, dass die Prüfergebnisse und die bei der Instandhaltung durchzuführenden Arbeiten dokumentiert werden müssen. Es wird daher empfohlen, einen Geräteausweis mit Wartungsbroschüre zu verwenden, in dem die Jahreswartung festgehalten werden kann.