Altersteilzeit

Halbpensionierung

Aus diesem Grund ist die Altersteilzeit im Wesentlichen keine Rentenleistung, sondern eine neue Form der Altersteilzeit. Altersteilzeit vor der Pensionierung ist ein beliebtes Mittel, um den Ruhestand vorzuziehen. Noch vor wenigen Jahren war die Altersteilzeit ein Instrument des Arbeitsmarktes. Die Altersteilzeit ist für viele Mitarbeiter eine attraktive Möglichkeit, ihr aktives Berufsleben schrittweise zu beenden. Ab einem bestimmten Alter können Sie als Mitarbeiter Ihre Arbeitszeit halbieren.

Halbpensionierung

Mit der geförderten Altersteilzeit haben ältere Arbeitnehmer die Chance, ihre Arbeitszeiten zu verkürzen. Im Einvernehmen mit den Arbeitgebern entsteht so ein reibungsloser Wechsel in den Ruhestand. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Rentenleistungen, Anspruch auf Kranken-, Abfertigungs- oder Arbeitslosengeld. Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeiten um 40 bis 60% verkürzen.

Neben dem Lohn für die Kurzarbeit erhält er einen Lohnersatz in einer Größenordnung von 50 Prozent der Abweichung zwischen dem früheren Lohn (12-Monatsdurchschnitt) und dem der Kurzarbeit entsprechendem Lohn. Arbeitgeber entrichten nach wie vor Sozialabgaben, d.h. die Beitragsbasis vor der Arbeitszeitverkürzung wird beibehalten.

Der Anspruch auf Abfindung besteht auch auf der Grundlage der Vorarbeitszeit. Der Altersteilzeitanspruch ist in der Regel auf fünf Jahre begrenzt. Eine Arbeitszeitverkürzung kann entweder stufenlos oder in Blockzeitmodellen erfolgen. Im Falle von "Blockmodellen" muss ein Ersatzarbeiter mindestens zu Anfang der Erholungsphase eingesetzt werden. Die Arbeitgeber bekommen auf Anfrage einen Teil der Mehrkosten als Zuschuss zurück.

Arbeitgeber zahlen Sozialabgaben (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) auf der Grundlage des Arbeitsentgelts vor Eintritt der Altersteilzeit. Ab wann kann ich in Altersteilzeit gehen? Durch die allmähliche Erhöhung des regulären Rentenalters für später gebürtige Damen ergibt sich auch ein höheres Eintrittsalter für die Altersteilzeit. Es wird vereinbart, dass die Beiträge zur Sozialversicherung auf der Beitragsbasis vor der Arbeitszeitverkürzung und die Abfindung auf der Arbeitszeitbasis vor Eintritt der Altersteilzeit errechnet werden.

Während der vergangenen 25 Jahre müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für einen Zeitraum von 15 Jahren der obligatorischen Arbeitslosenversicherung unterstellt gewesen sein. Dies muss zu Vertragsbeginn eintreffen. Der frühere Beschäftigungsgrad im vergangenen Jahr vor Eintritt der Altersteilzeit darf nicht mehr als 40 Prozent unter der gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegten Arbeitsleistung sein. Das bedeutet, dass auch Teilzeitkräfte, deren Arbeitszeiten mind. 60 Prozent der normalen Arbeitszeiten betragen, eine bezuschusste Altersteilzeit in Anspruch genommen werden können.

Das Beschäftigungsverhältnis muss mind. 3 Monaten bestanden haben, dann ist ein Übergang in die Altersteilzeit möglich, wenn die sonstigen Bedingungen erfüllt sind Eine separate Rente aus der Rentenversicherung (ausgenommen Witwen- und Witwerrente), die das gesetzlich vorgeschriebene Rentenalter vervollständigt und zu einer regulären Rente berechtigt ist. Gesperrte Altersteilzeit wird nur noch bis zum frühest möglichen Rentenbeginn finanziert.

Ausnahmen: Wenn Sie die Korridorrente in Anspruch genommen haben, können Sie die gesperrte Altersteilzeit für maximal ein Jahr fortsetzen, wenn Sie keinen weiteren Rentenanspruch haben. Erkranken Sie während der Vollzeitbeschäftigung in Blockform, so ist der Oberste Gerichtshof der Ansicht, dass Sie für die Erholungsphase nur während der Lohnfortzahlung eine Zeitgutschrift erhalten.

Dieses Problem kann bei einer kontinuierlichen Teilzeitarbeit für ältere Arbeitnehmer nicht auftauchen. Entstehen Verluste bei den Abfindungen für die Altersteilzeit? Nein. Die "alte" Abfindung wird auf der Grundlage der Zeit vor der Reduzierung der normalen Arbeitszeiten errechnet. Der Beitrag zur "neuen" Abfindung richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrundlage, die der bisherigen Arbeitsleistung entsprich. Ist eine Kündigung während der Altersteilzeit möglich?

Grundsätzlich ja. Eine Entlassung wegen vorsätzlicher oder tatsächlicher Arbeitszeitverkürzung kann jedoch vor dem Gerichtshof als Entlassungsgrund beanstandet werden. Zudem müsste eine Kündigungsanfechtung im Hinblick auf Diskriminierung aufgrund des Alters oder soziale Rechtswidrigkeit geprüft werden. Ist eine Altersteilzeitregelung möglich? Eine Altersteilzeit muss mit dem Arbeitgeber abgesprochen und in schriftlicher Form bewilligt werden.

Dies bedeutet, dass auch eine Altersteilzeit abgelehnt werden kann. Nur Arbeitgeber haben einen gesetzlichen Anspruch gegen das AMS auf Unterstützung in Gestalt von Altersteilzeit, sofern die Bedingungen dafür gegeben sind. Beide Parteien kommen in den Genuss der Altersteilzeitregelung: Bei den Mitarbeitern sind die wirtschaftlichen Verluste begrenzt, da sie die Vergütung nicht nur für Kurzarbeit, sondern auch für die halbe "Waiver" einnehmen.

Arbeitgeber können einen Teil der Zusatzkosten vom Arbeitsamt als "Altersteilzeitleistung" zurückerhalten.

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