Krankheitstage Ausbildung Kündigung

Schulungstermine Kündigung

schon vom ersten Tag der Krankheit an. Ein Unternehmen kann Sie jedoch während der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Wenn Sie ein ärztliches Attest haben, so dass die Krankheitstage nicht als Urlaub abgerechnet werden können, kann das Unternehmen seine Auszubildenden ohne Angabe von Gründen kündigen. Darf ich meinen Lehrling nach der Probezeit kündigen?

ez-toc-section" id="Das sagt der Fachanwältin für Arbeitsrecht">Das sagt die Fachanwältin für Arbeitrecht.

Ist es möglich, dass ein Trainer einen Praktikanten wegen einer langen Erkrankung ausfällt? Prinzipiell kann der Lehrende eine Ausbildung außerhalb der Bewährungszeit nur aus einem so genannten "wichtigen Grund" beenden. In einem solchen Falle muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des wesentlichen Grunds beim Praktikanten eingehen. Sie muss außerdem in schriftlicher Form abgefasst sein und die Gründe für die Kündigung aufführen.

Ansonsten ist die Kündigung ungültig. Eine wichtige Kündigungsursache liegt nur vor, wenn dem Auszubildenden - unter Beachtung aller persönlichen Verhältnisse und unter Wahrung der beiderseitigen Belange - eine Weiterführung des Lehrverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die Weiterführung des Ausbildungsbetriebes trotz zweimonatiger Erwerbsunfähigkeit sollte jedoch sinnvoll sein.

Denn hier steht die Ausbildung als solche im Mittelpunkt. Auch in einem festen Anstellungsverhältnis kann eine Kündigung wegen Langzeitkrankheit in der Regel nur dann in Betracht gezogen werden, wenn eine gesundheitliche Prognose für die weitere Entwicklung vorliegt. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass die Juroren noch höhere Anforderungen an einen Praktikanten stellen. Das bedeutet: Auch wenn es dem Auftraggeber und dem Vorgesetzten nicht passt, muss er wahrscheinlich die vorhandene Langzeitkrankheit des Praktikanten akzeptieren.

Ist es aus einem gewichtigen Grunde notwendig, den Konzernbetriebsrat zu konsultieren? Vor der Kündigung ist prinzipiell ein bestehender Konzernbetriebsrat zu konsultieren. Gleiches trifft zu, wenn der Trainer vorhat, einen Praktikanten zu beenden. Die Kündigungsgründe müssen dem Konzernbetriebsrat bekannt gegeben werden. Die Entlassung muss jedoch nicht vom Gesamtbetriebsrat genehmigt werden - dies ist nur eine Vorbedingung, wenn Betriebsräte oder Jugend- und Ausbildungsbeauftragte entlassen werden -, damit sie im Bedarfsfall zustandekommt.

Eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ist ausreichend.

Behindertenausweis

Die Auszubildenden müssen das Unternehmen sofort informieren, wenn sie nicht arbeiten können. In der Regel ist dazu eine Telefonnachricht zu Arbeitsbeginn am ersten Tag der Erwerbsunfähigkeit erforderlich. Der/die PraktikantIn muss angeben, dass und wie lange er/sie erwerbsunfähig sein soll (§ 5 Abs. 1 EFZG). Über den Typ oder die Ursachen der Erwerbsunfähigkeit muss er keine Auskünfte erteilen.

Nur bei Infektionskrankheiten, vor denen der Unternehmer Arbeitnehmer und Verbraucher beschützen muss, gibt es noch etwas anderes. Der Praktikant übernimmt hier jedoch die Haftung, wenn die Meldung nicht, zu spät oder fehlerhaft eintrifft. Deshalb sollte der Auftraggeber oder ein vom Auftraggeber bezeichneter Arbeitnehmer immer benachrichtigt werden. Bei verspäteter Mitteilung besteht kein Anspruch auf Weiterzahlung (BAG DB 1971, 2265), kann aber bei wiederholter Verwarnung zur Kündigung des Vertrages kommen.

Ab wann benötigt der Unternehmer eine Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit? Wenn die Erwerbsunfähigkeit mehr als drei Tage (keine Arbeitstage) beträgt, muss dem Unternehmer ein ärztliches Arbeitsunfähigkeitszeugnis (gelbe Karte) bis zum nächsten Werktag vorgelegt werden (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG). Das Unternehmen kann aber auch eine frühere Bescheinigung der Erwerbsunfähigkeit des Praktikanten fordern, zum Beispiel am ersten Tag der Erkrankung (§ 5 Abs. 1 S. 3 EFZG).

Dies kann der Unternehmer zu jeder Zeit - ohne Beteiligung des Betriebsrats - einfordern. Wenn die Erwerbsunfähigkeit älter ist als im ersten Arztzeugnis vermerkt, muss ein neues ärztliches Attest beigelegt werden. Ab wann gibt es einen Anspruch auf Weiterzahlung gegen den Auftraggeber?

Bei Erwerbsunfähigkeit hat der Praktikant bis zu einer Frist von sechs Monaten das Recht auf volle Lohnfortzahlung ( 19 Abs. 1 Nr. 2bBiG, § 5 EFZG). Was hat der Auftraggeber für Sanktionen? Die Weiterzahlung der Ausbildungsbeihilfe kann vom Unternehmer verweigert werden, bis der Praktikant seine Erwerbsunfähigkeit nachweist - entweder durch das ärztliche Zeugnis der Erwerbsunfähigkeit oder durch einen anderen zulässigen Nachweis (BAG 01.10.1997 - 5 AZR 726/96).

Ein abschließendes Leistungshindernis steht dem Auftraggeber daher nicht zu, sondern nur ein Rückbehaltungsrecht (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG). Bei nachgewiesener Erwerbsunfähigkeit muss das Unternehmen nachträglich ab dem ersten Tag der Erwerbsunfähigkeit bezahlen. Im Falle einer wiederholten Nichtanzeige oder verspäteten Abgabe kann der Auftraggeber nach vorhergehender Ankündigung des Lehrverhältnisses - je nach Sachlage - die Kündigung aussprechen.

Am Ende der Lohnfortzahlung bekommt der Praktikant für höchstens 78 Schwangerschaftswochen in 3 Jahren eine Krankenversicherung in Form von 70% des Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90% des Nettoentgelts (§ 44 SGB V). Müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch nach der 6-wöchigen Lohnfortzahlung eingereicht werden? Auch nach dem Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung ist jeder Praktikant dazu angehalten, seinem Dienstgeber eine Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit vorzuweisen ( "LAG Köln", 2.11. 1988, 2 Sa 850/88, DB 1989, 1294).

Die Auszubildenden können dann auch den Nachweis erbringen, dass sie noch mit dem Einzahlungsschein der Krankenversicherung krank sind. Unterlässt er dies, kann der Auftraggeber eine Verwarnung erteilen und - je nach Situation - den Auszubildenden im Falle einer Wiederholung entlassen. Wird bei wiederholten Erkrankungen weitergezahlt? Mit jeder neuen erkrankten Person entsteht ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Dienstgeber für einen Zeitraum von höchstens sechs Kalenderwochen.

Es sind 12 Monaten seit Ausbruch der ersten Erwerbsunfähigkeit vergangen. Im Falle einer schuldhaften Erwerbsunfähigkeit bestehen keine Ansprüche gegen den Dienstgeber auf Lohnfortzahlung ( 19 Abs. 1 Nr. 2b BVG, 3 Abs. 1 S. 1 EFZG). Das Unternehmen ist verpflichtet, das Fehlverhalten des Praktikanten nachzuweisen und nachzuweisen.

Müssen die Auszubildenden zu Haus bleiben, wenn sie nicht arbeiten können? Berufsunfähigkeit heißt nicht unbedingt, dass der Praktikant zu Haus sein muss. Ist es möglich, eine Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit anzufechten? Ein ärztliches Arbeitsunfähigkeitszeugnis weist prinzipiell nach, dass der Praktikant wirklich erwerbsunfähig ist. Möchte der Unternehmer die Bescheinigung nicht anerkennt, muss er begründete Bedenken gegen die Erklärung der Erwerbsunfähigkeit äußern.

Die folgenden Hinweise können den Nachweiswert der Arbeitsunfähigkeitsnachweise erschüttern: keine Übungsstempel oder Signatur des behandelnden Ärztes, Praktikanten merklich oft oder nur für einen kurzen Zeitraum erwerbsunfähig, Arbeitsunfähigkeitsbeginn oft auf einen Werktag zu Wochenbeginn oder -ende, die Erwerbsunfähigkeit wurde von einem behandelnden Arzt ermittelt, der durch die Frequenz der von ihm erstellten Arbeitsunfähigkeitszeugnisse auffällt.

Im Zweifelsfall kann der Dienstherr die Krankenversicherung des Praktikanten mit einer Prüfung durch den ärztlichen Dienst der Krankenversicherung betrauen (§ 275 Abs. 1 Nr. b SGB V). Ein Praktikant kann während einer Erkrankung entlassen werden. Dies bedeutet, dass die Kündigung aus anderen Gründen (z.B. Kündigung wegen ungerechtfertigter Abwesenheit von der Berufsschule) nicht ausgeschlossen ist.

Das Unternehmen kann den Praktikanten jedoch nicht wegen Erkrankung entlassen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist jedoch in zwei Ausnahmefällen, abhängig von den Umständen des Einzelfalles, möglich. Eine Vorwarnung ist nicht notwendig, da es sich um eine Kündigung aus persönlichen Gründen handelt: Pro Jahr treten etwa 45 bis 60 so kurze Krankheitstage auf oder es ist nicht mit einer Besserung innerhalb der Ausbildungsdauer zu rechnen mit 18 Monaten Erkrankung des Praktikanten und einer völligen Verunsicherung (BAG 21.05. 1992; DB 1993, 1292).

Sind Krankheitstage in den Ferien berücksichtigt? Erkrankt der Praktikant während des Urlaubes und kann diese Erkrankung durch ein Tauglichkeitszeugnis belegen, wird diese Zeit nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet ( 8, 7 Abs. 4 BUrlG), d.h. die Krankheitstage werden nicht als Ferientage betrachtet. Kann ein erkrankter Praktikant die Untersuchung trotz Erwerbsunfähigkeit ablegen?

Trotz Erwerbsunfähigkeit kann der Kandidat jederzeit an der Untersuchung teilgenommen werden. Die Prüfungskommission ist nicht an der Aufnahme verhindert, ein ärztliches Attest ist in der Regel nicht notwendig. Im Falle von Praxisprüfungen ist der Prüfungskommission jedoch durch seine Sorgfaltspflicht dazu angehalten, den Praktikanten daran zu hindern, die Untersuchung abzulegen und ihn nachhause zu senden, wenn der Praktikant die Untersuchung offensichtlich nicht ablegen kann und das Ablegen der Untersuchung ein wahrnehmbares sicherheitstechnisches Risiko ist.

Wenn der Kandidat in Wissen um seine eigene Erkrankung an der Klausur teilnimmt, kann er sich später nicht mehr auf seine erkrankte Person beziehen und kann nach Beendigung der Klausur nicht mehr von der Klausur abmelden. Er muss jedoch das Ergebnis der Klausur akzeptieren (OVG Schl-H, 23.09.1994, SPE-Prüfunfähigkeit 596 No 49).

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