Michael Staudinger Abmahnung

Staudinger Warnung

Dies ist bereits die zweite Warnung, die ich von fragwürdigen Fotografen erhalte, deren Bilder ich in meinen Blogs verwende. Micheal Staudinger, Inhalt & Communities. Warnung von Michael Staudinger durch die Kanzlei Heldt Zülch & Partner | REBBERT. Vorsicht in Fällen unterhalb der Kündigungsschwelle. Lutterbeck, Bernd, Nachrichten.

d=" Die_Vorwarnung_von_Herr_Michael_Staudinger_im_Detail">Die Vorwarnung von Hr. Michael Staudinger im Detail

Die Anwälte von pixel.law warnen im Auftrag von Michael Staudinger einen unserer Klienten, weil er eine Copyright-Verletzung an einem Foto begeht. Bei der Verwarnung erklären die Anwälte, dass Staudinger als Berufsfotograf aktiv war und das hier gezeigte Foto gemacht hat. In dieser Hinsicht ist er als Autor dieses Werks aufzufassen.

Nur der Autor ist weiterhin befugt, das Bildmaterial der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen oder Dritten im Wege eines Lizenzvertrages ein entsprechend hohes Recht zur Nutzung zu erteilen. Allerdings verwendet unser Kunde dieses Foto nun, ohne ein solches Recht zur Nutzung im Netz zu erteilen. Außerdem nannte er Staudinger nicht als Autor des Werkes.

Herr Staudinger steht zunächst ein einstweiliger Rechtsschutz wegen weiterer (künftiger) rechtswidriger Nutzung des fotografischen Werkes zu, weshalb unser Auftraggeber eine Unterlassungspflicht mit einer entsprechenden Konventionalstrafe zu unterschreiben hat; ein entsprechendes Schreiben ist der Abmahnung beizufügen. Darüber hinaus hat unser Kunde eine Entschädigung für die behauptete unbefugte Nutzung zu zahlen, die hier im Zusammenhang mit der "fiktiven Lizenzgebühr" errechnet wird; in diesem Fall wird diese auf 465,00 ? geschätzt.

Aufgrund der fehlenden Nennung des Autors verdoppelt sich dieser Wert, so dass ein Gesamtbetrag von ? 930,00 als Entschädigung geltend gemacht wird. Schließlich trägt unser Auftraggeber ab einem Streitwert von 6.930,00 Euro die anfallenden Prozesskosten zuzüglich einer pauschalen Aufwandsentschädigung von 650,33 Euro. Deshalb sollte jedes Aufforderungsschreiben einer gründlichen juristischen Prüfung unterworfen werden.

Hast du vielleicht selbst eine solche Warnung bekommen? Gerne beraten wir Sie im Zuge einer kostengünstigen und flächendeckenden Einführungsberatung.

Warnung vor Michael Staudinger durch die Anwaltskanzlei Heldt & Zülch Partner

Gegenwärtig warnt die Anwaltskanzlei Heldt ?ülch & partner vor der behaupteten illegalen Verwendung von geschützten Fotos für den in Österreich lebenden Michael Staudinger. DarÃ?ber hinaus fordert die à -sterreichische Rechtsanwaltskanzlei einen Schadenersatz aus Lizenzvergleich unter BerÃ?cksichtigung der marktÃ?blichen Dispositionen des mittelstÃ?ndischen Unternehmens Fotomarketing (MFM) in Höhe von 300,00 â?

Schliesslich fordert die Firma aus einem streitigen Wert von 4.000,00 EUR in Höhe von 413,64 EUR die Rückerstattung der Abtretungskosten. Unter keinen Umständen sollten Sie eine solche Warnung missachten oder gar unmittelbar bezahlen. Ob Herr Michael Staudinger überhaupt irgendwelche Forderungen hat, ist fragwürdig. In Einzelfällen ist beispielsweise zu überprüfen, ob überhaupt ein Urheberrecht besteht oder ob der Vergütungsanspruch für die Abmahnung durch Herr Staudinger selbst nicht bereits erloschen ist.

Benutzen Sie dazu mein Formular, senden Sie mir eine E-Mail mit der dazugehörigen Warnung oder melden Sie sich bei mir und lassen Sie sich von meiner langjÃ?hrigen Erfahrung auf dem Gebiet des Urheber- und Leistungsschutzes inspirieren.

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