Deckelung

mit einer Kappe versehen

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Unsicherheit über die Deckelung der Industriezuschläge in der Chemie-, Elektro- und Metallbranche

Mit Wirkung zum 1. April 2017 traten die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beschlossenen Novellierungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft. 2. Neben einer Beschränkung der maximalen Übergabefrist auf 18 Monaten sieht diese vor, dass Equal Pay nach längstens 9 Monaten der Entsendung an das gleiche Versicherungsunternehmen gewährt wird. Von dieser Regelung sind Ausnahmeregelungen durch Branchenzuschläge und Tarifverträge für den Leiharbeitnehmer (sog. TÜV LeiZ) möglich.

Für die Metall- und Elektrobranche sowie die chemische Industrie wurden inzwischen korrespondierende Tarifvereinbarungen getroffen, die eine abweichende Regelung zum neuen AÜG enthalten. In der Chemie-, Metall- und Elektrobranche wurde die gesetzlich vorgeschriebene Lohngleichheit durch einen Tarif ersetzt: Beides erlaubt die bekannten Obergrenzen für den regulären Stundenlohn eines gleichwertigen Festangestellten des Mieters für die ersten 15 Jahre.

Sie erfüllen damit 8 Abs. 4 Satz 2 AÜG, der eine abweichende Regelung zulässt, wenn der branchenspezifische Zuschlagstarif maximal nach 15 Monaten Kundenzuordnung zumindest einen Lohn erzielt, der im Kollektivvertrag als dem Lohn von vergleichbaren Beschäftigten im Beschäftigungsbereich äquivalent definiert ist. Außerdem müssen sie nach einer Ausbildungszeit von maximal 6 Wochen schrittweise an diese Vergütung herangeführt werden.

Eine Neuerung ist, dass die Obergrenze von 100% bzw. 90% des Vergleichsstundenlohns nicht dazu führt, dass dem Zeitarbeitnehmer nach einer sechswöchigen Beschäftigungszeit kein Industriezuschlag zuerkannt wird. Darlehensgeber und -nehmer können auf einen Cap verzichtet werden, d.h. alle im Branchentarifvertrag festgelegten Zuschläge müssen an den Leiharbeiter gezahlt werden. Als zweite Möglichkeit besteht die Möglichkeit, dem Zeitarbeitnehmer einen beliebigen Aufschlag, jedoch mind. EUR 0,01 zusätzlich zum Abrechnungsentgelt zu bezahlen.

Der Zeitarbeitnehmer kann außerdem einen Aufschlag erhalten, der der im Kollektivvertrag festgelegten ersten Phase entspricht. Über den Umgang mit der Deckelung der Industriezuschläge entscheiden die Mieter. Nach wie vor werfen die Reformen des AÜG lange Schatten voraus - nicht nur im Hinblick auf die Lohngleichheit, sondern auch im Hinblick auf die Festlegung der maximalen Übertragungsdauer.

Der Metall- und Elektroindustrieverband Baden-Württemberg hat am 13. April 2017 einen neuen Kollektivvertrag über den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen. Diese so genannte Fernseh-LeiZ ermöglicht eine Ausweitung der maximalen Übertragungsdauer auf bis zu 48 Monaten. Ob die chemische Industrie diesem Beispiel folgt und einen entsprechenden Kollektivvertrag abschließt, ist ungewiss.

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