Arbeitsschutzgesetz überstunden

das Arbeitsschutzgesetz

Die Arbeitszeit ist die Zeit, in der der Arbeitnehmer seine Arbeit dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss. Mehrarbeit ist nur bei erhöhtem Arbeitsaufwand zulässig. Finden Sie heraus, welche Formulierungen im Arbeitsvertrag unzulässig sind. Die Arbeitszeit ist die Zeit, die Sie täglich in Ihrem Unternehmen verbringen. Grundlage der Arbeitszeit sind die üblichen betrieblichen Regelungen und die zwingenden Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).

Wenn es zu viele Mehrarbeiten gibt?

Im Durchschnitt arbeiten deutsche Mitarbeiter zweieinhalb Wochenstunden mehr als tariflich vereinbar. Jede dritte Person leistet mehr als 45 Wochenstunden und einige mehr als 48 Wochenstunden. Lästig: Jeder Dritte wird nicht für Mehrarbeit vergütet. Dies trotz der guten Arbeitsmarktchancen und der seit einigen Wochen nahezu historischen Arbeitslosigkeit.

Aber wer entscheidet tatsächlich, wie lange wer arbeitet, was Mehrarbeit ist - und wie sie bezahlt wird? Mehrarbeit ist eine über das im Arbeits- oder Kollektivvertrag vereinbarte oder in einem Betriebsvertrag festgelegte Zeitarbeitszeit. Wichtiger Hinweis: Überstundenregelungen dürfen den Mitarbeiter nicht übermäßig belasten. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Anstellungsvertrag vorsieht, dass Mehrarbeit von mehr als 25 v. H. der vertraglichen Arbeitsstunden möglich sein soll.

Hinweis: Wenn in Ihrem Anstellungsvertrag steht, dass Mehrarbeit mit dem normalen Lohn vergütet wird oder dass das Lohn inklusive Mehrarbeit vergütet wird, ist dies ineffizient! Allerdings kann der Auftraggeber auch Mehrarbeit durch Freizeit kompensieren. Wenn dem Mitarbeiter keine Freizeitvergütung z. B. wegen Kündigung eingeräumt wird, müssen Mehrarbeiten vergütet werden. Wichtiger Hinweis: Es ist eine Vorschrift erlaubt, nach der der Mitarbeiter zwischen Freistellung und Überstundenvergütung entscheiden kann.

Enthält Ihr Anstellungsvertrag keine Angaben zur Vergütung von Mehrarbeiten, muss Ihr Dienstgeber die Mehrarbeiten entsprechend der betrieblichen oder branchenüblichen Praxis bezahlen. Niemand ist rechtlich dazu gezwungen, Mehrarbeiten zu leisten. Sie können aber auch aus Ihrem Arbeitsverhältnis oder einer Werksvereinbarung resultieren, z.B. bei Personalengpässen oder einer Erkrankung. Wenn in Ihrem Arbeitsverhältnis Mehrarbeiten vorgesehen sind, benötigen Sie einen triftigen Ablehnungsgrund.

Denn Ihr Vorgesetzter muss auch gute Gründe für die Notwendigkeit von Mehrarbeiten nennen. Bei einer generellen Weigerung, Mehrarbeiten zu leisten, kann es zu einer Verwarnung oder Beendigung kommen. Das Gesetz sieht vor, dass Mitarbeiter höchstens zehn Arbeitsstunden pro Tag haben. Wenn Ihr Vorgesetzter mehr Mehrarbeiten will, ohne sie in den kommenden sechs Monate auszugleichen, können Sie die Mehrarbeiten abweisen.

Die Inanspruchnahme eines Zuschlags besteht nur, wenn dies im Arbeits- oder Kollektivvertrag geregelt ist oder eine korrespondierende Vereinbarung besteht. Bemessungsgrundlage ist die Basisvergütung des Stundenlohns oder des pro zentualen Monatsentgelts. Der Arbeitstag darf acht Arbeitsstunden nicht übersteigen. Er kann nur dann auf bis zu zehn Arbeitsstunden ausgedehnt werden, wenn die Durchschnittsarbeitszeit von acht Arbeitsstunden innerhalb von sechs oder 24 Schwangerschaftswochen liegt.

Besitzt Ihr Dienstgeber ein System zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, wird Ihre Arbeitszeiterfassung automatisiert. Das Anfahren und Weggehen am Arbeitsplatz ist ohne die Möglichkeit der elektronischen Erfassung entscheidend. Pausen sind vom Gesetzgeber gefordert, ihre Laufzeit hängt von der Zeitdauer ab. Wenn Sie bis zu neun Arbeitsstunden arbeiten, müssen Sie eine Pause von mind. 30min einlegen.

Eine Anrechnung auf die Arbeitszeiten erfolgt nicht. Mehr als neun Std. sind mind. 45min. Der Gesamtrhythmus kann in einzelne Pausen von mind. 15 min unterteilt werden. Ein Mitarbeiter darf nicht mehr als sechs Arbeitsstunden ohne Unterbrechung haben. Der Mitarbeiter kann die Ruhezeit beliebig einteilen. Während dieser Zeit ist er arbeitsfrei und muss nicht ansprechbar sein.

Wichtiger Hinweis: Zwischen dem Ende des Arbeitstags und dem Anfang des folgenden Tages müssen elf Arbeitsstunden sein. Bereitschaftsdienst ist keine Zeit. Nur wenn Sie gerufen werden, zählen die An- und Abreise sowie die Arbeiten vor Ort mit. Hinweis: Der Bereitschaftsdienst muss von Ihrem Dienstgeber vertragsgemäß reguliert werden.

Ob durch einen Kollektivvertrag, einen Anstellungsvertrag oder einen Betriebsvertrag. Wenn in Ihrem Betrieb ein betrieblicher Rat besteht, muss Ihr Auftraggeber ihn in die Ausarbeitung der Verordnung miteinbeziehen. Nachtschichtarbeit ist jede Tätigkeit, die mehr als zwei Arbeitsstunden pro Nacht beinhaltet (23 bis 6 Uhr, in Back- und Konditoreibetrieben 22 bis 5 Uhr). Für Nachtarbeiter kann die Arbeitsdauer nur bis zu zehn statt bis zu acht Arbeitsstunden ausgedehnt werden, wenn der Mittelwert von einem Kalendermonat oder vier Arbeitswochen nicht mehr als acht Arbeitsstunden beträgt.

Für Nachtarbeiter im Schichtbetrieb gilt ein Aufschlag von 30 Prozentpunkten, für dreischichtigen Betrieb mit Nachtarbeiten alle drei Wochen ein Aufschlag von 20 Pro zen. Tatsächlich sind für Altersteilzeit keine Mehrarbeiten erlaubt. Darüber hinaus können Teilzeitbeschäftigte in speziellen, unvorhergesehenen Fällen aufgefordert werden, Mehrarbeit zu leisten. Auf einer Geschäftsreise gilt Ihre Tätigkeit am Bestimmungsort als Zeitaufwand.

Wenn Sie einen Dienstwagen fahren, gilt auch die Reisezeit als Zeit. Wenn Sie jedoch auf dem Fahrgastsitz Platz nehmen und ein Schläfchen machen, sollte die Reise nicht für die Arbeitszeiten aufgerechnet werden. Wenn Sie während der Arbeit an Ihrem Notebook unterwegs sind oder anderweitig für Ihr Betrieb gearbeitet haben, sollte dies ebenfalls als Arbeitsleistung gelten.

Weil die Berufstätigkeit oft schwierig zu beweisen ist, sollten Sie zunächst eine Vereinbarung mit Ihrem Auftraggeber für Geschäftsreisen treffen.

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