Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Rechtsanwalt Daniel Sebastian Mahnbescheid
Anwalt Daniel Sebastian MahnbescheidSeit Jahren warnt er im Namen von Digital Solutions in Darmstadt.
Seit Jahren warnt er im Namen von Digital Solutions in Darmstadt. Sebastian macht die Rechte seiner Mandanten regelmässig im sogenannten Mahnwesen geltend. Dies ist auch dann gebräuchlich, wenn die Forderungen nach einem "gescheiterten" Mahnungsverfahren verfolgt werden sollen. Die elegante Art, die oft sehr hohe Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche zu senken, ist das Zweifeln an der so genannten aktiven Legitimation.
Konkrete Frage: Kann die Firma Digital Solutions die durchgesetzt werden? Dahinter verbirgt sich, dass die Firma Digital Solutions mit denjenigen, die dazu berechtigt sind, einen Vertrag abgeschlossen hat, der folgende Punkte enthält: "Rechte für dezentralisierte Computernetze halten". Dies ist juristisch absolut korrekt und steht im Einklang mit dem traditionellen Urherberrecht. Wenn Sie eine solche Mahnung bekommen haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Daniel Sebastian, Rechtsanwalt, bewirbt sich im Namen der Firma DIGI RIGHT VERWALTUNGSGmbH um gerichtliche Verfügungen.
Wenn Sie auch Ihren Verpflichtungen als Betreiber des Anschlusses nachgekommen sind (z.B. ggf. Informationspflichten), ist die Gewährleistung in vollem Umfang ausgeschlossen. Der Abonnent hat jedoch eine zweite Last der Präsentation. Welche ist die zweite Last der Offenlegung und was sind die Vorraussetzungen? Zu den Voraussetzungen für die subsidiäre Offenlegungspflicht stellt der Bundesgerichtshof fest: So entschied das Landgericht Bochum in einem Falle, in dem die Tochtergesellschaft den Internetzugang ihrer Eltern nutzt, dass eine Frau zunächst nicht im Rahmen der Straftäterhaftung für Schäden haftbar gemacht werden kann (Art. v. 04.10.2017, Az. 67 C 235/17).
Es wurden die Voraussetzungen für die Sekundärbelastung der Präsentation geschaffen. Es genügt nach der ständigen ständigen Rechtsprechung, wenn der Mahner abschließend feststellen kann, dass nicht er, sondern ein Dritter die Straftat verübt hat. Nach Ansicht des Gerichts war dies hier der Fall, weil auch ihre volljährig gewordenen Söhne und Töchter die Möglichkeit hatten, sich mit der Familie zu verbinden. Ausgeschlossen ist auch eine Störeinrichtung, da heute familiäre Bindungen geteilt werden und von den Erziehungsberechtigten nicht mehr gefordert werden können, mindestens volljährig zu sein.
Das Landgericht Braunschweig wies auch eine Filesharing-Klage ab (vom 29.09.2017, Aktenzeichen 119 C 93/17), in der der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat nicht zu Haus war, aber die Frau anwesend war (mit geringen PC-Kenntnissen). Die Angeklagte erfüllte die Voraussetzungen der sekundären Präsentationslast durch seine Präsentation. Ausgeschlossen ist eine Verpflichtung für die Warnkosten im Rahmen der Störungshaftung, da der Verbindungsinhaber seine WLAN-Verbindung ausreichend kodiert hat.
Zudem gibt es in der Regel weder eine Weisungspflicht noch eine Überwachungspflicht für erwachsene Angehörige. Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Daniel Sebastian nicht selbst.