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Mehrere Minijobs neben Hauptbeschäftigung
Diverse Minijobs neben der HauptbeschäftigungZweite Mini-Job neben einer Hauptaufgabe
Wenn ein Mini-Jobber neben seiner Haupttätigkeit einen zweiten Mini-Job hat, wird es in der Lohn- und Gehaltsabrechnung umständlich. Weil im Unterschied zum ersten Mini-Job neben einem Haupt-Job ein zweiter Mini-Job neben einem Haupt-Job zum Haupt-Job hinzugefügt werden muss. Der zweite Mini-Job kommt mit einer Haupttätigkeit in der Kranken-, Renten- und Krankenpflegeversicherung hinzu.
In diesen Branchen ist also neben einer Haupttätigkeit ein zweiter Mini-Job pflichtversichert - alle anderen Mini-Jobs (dritte, vierte....) sind mitversichert. Einzige Ausnahme ist die Arbeitslosigkeitsversicherung, bei der der zweite Mini-Job nicht zur Hauptbeschäftigung hinzukommt. Der Zusatz in der sozialen Sicherheit ist nicht ohne Folgen. Ein zweiter Mini-Job ist eine beitragsrechtliche Tätigkeit, die der Pflichtversicherung mit den dazugehörigen Sozialabgaben unterliegt.
Die Sammelstelle ist in diesem Falle nicht das Minijobcenter, sondern die Mitarbeiterkasse. Beispiel: Ein Mini-Jobber hat neben seiner Haupttätigkeit seinen zweiten Mini-Job. Arbeitnehmerbeitragsberechnung: Rentenversicherung: Krankenpflegeversicherung (Elternstatus vorhanden): Arbeitgeberbeitragsberechnung: Krankenversicherung: Rentenversicherung: Krankenpflegeversicherung (Elternstatus vorhanden): Ein "normaler" Mini-Job würde 60 Euro Arbeitgeberbeitrag ergeben!
Für den Arbeitgeber ist es daher eine gute Gelegenheit, einen Mini-Jobber im zweiten Mini-Job einzusetzen. Das wird der Mini-Jobber selbst sicherlich anders sehen, denn er muss jetzt knapp 20% seines Mini-Job-Verdienstes in Form von Sozialabgaben abführen. Auch in steuerlicher Hinsicht ist ein zweiter Mini-Job nicht ohne Hauptberuf. Weil es keine Kapitalversicherungsbeiträge gibt (die Aggregation führt zur obligatorischen Rentenversicherung), ist die 2%ige Kapitalertragsteuer nicht möglich.
Dies bedeutet, dass entweder die Steuerkategorie 6 (zweite Teilzeitbeschäftigung) oder die Pauschalsteuer von 20% zuzüglich Kirchentarif und solidarischem Zuschlag verwendet werden kann.
Hauptberuf und mehrere Minijobs - Versicherungslexikon
Hauptberuflich ist eine Beschäftigung, aus der ein Monatseinkommen von mehr als 400 Euro gezogen wird. Ein solcher Hauptberuf mündet in eine Pflichtversicherung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosigkeitsversicherung. Wenn darüber hinaus mehrere einkommensschwache Arbeitsplätze von bis zu 400 pro Monat verfolgt werden, findet die versicherungsspezifische Bewertung wie folgt statt: Das erste Mini-Job blieb versicherungslos.
Jede weitere angenommene Mini-Job wird dem Hauptberuf hinzugefügt. Die Arbeitnehmerbeiträge sind vom Dienstgeber des zweiten Minijobs zurückzuhalten und zusammen mit den Dienstgeberbeiträgen an die Sammelstelle zu zahlen. Wenn neben einer Haupttätigkeit ein Mini- und ein Kurzzeitjob angestrebt werden, sind beide von der Versicherung ausgenommen. Sie wird nicht zum Hauptberuf hinzugefügt. Wenn die Haupttätigkeit keine Versicherung erfordert, z.B. für Beamte, entfällt diese Vorgabe.