Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Miete zu Spät
Vorsicht Miete zu spätVerspätung der Miete nach Mahnung
Bezahlt ein Pächter seine Miete einen Tag zu spät, nachdem er bereits eine Mahnung wegen nicht rechtzeitiger Zahlung der Miete erhalten hat, begründet dies keine ausserordentliche oder gewöhnliche Beendigung des Mieters. Auch das Landgericht Tempelhof-Kreuzberg hat sich für eine Pächterin entschieden, die bereits in der Vergangenheit durch unpünktliche Mietzahlungen auf sich aufmerksam gemacht hatte. Nach einer eintägigen Verspätung des Mieters wurde das Mietverhältnis erst nach Monaten beendet.
Weil die Pächterin sich geweigert hat, ihre Ferienwohnung zu verlassen, hat die Hausherrin eine Anzeige erstattet. Mit der Wirtin war das Urteil nicht einverstanden: Pünktlichkeit der Zahlung rechtfertigt eine Beendigung nur dann, wenn das Vertrauens-Verhältnis zwischen den Parteien des Mietvertrages durch das Zahlungsverhalten zunichte gemacht oder wenigstens schwer durchbrochen wurde. Stattdessen argumentiert das Landgericht, dass durch das lange Warten der Zivilklägerin auf ihre Entlassung die Zahlungsverspätung möglicherweise nicht so bedeutsam für sie gewesen sei und daher das Verhältnis des Vertrauens zwischen ihr und dem Mieter noch erhalten sei.
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Benutzt der Nutzer die Mietwohnung, zahlt aber nur unregelmässig, zu spät oder zu niedrig, ergibt sich für den Anbieter die Fragestellung, ob er den Mietvertrag unilateral auflösen kann. Ist der Leasingnehmer a) mit der Zahlung des Mietzinses oder eines nicht unwesentlichen Teiles der Miete an zwei aufeinanderfolgenden Terminen im Rückstand (der Mietrückstand beläuft sich auf mind. 50% der Monatsmiete und der gesamte Mietrückstand überschreitet die Miete für einen Monat) oder b) mit der Zahlung des Mietzinses in einem mehr als zwei Kalendermonate umfassenden Zeitabschnitt mit der Zahlung in Verzug, kann der Leasinggeber den Vertrag ohne Beachtung einer Ankündigungsfrist auflösen.
Befindet sich der Pächter mit der Zahlung der Miete an zwei aufeinanderfolgenden Terminen im Rückstand, kann die Beendigung wie folgt ausgestaltet werden, wenn der Termin der Mietzahlung vertragsgemäß festgelegt wurde: "Sehr verehrter Kollege Mustermann, ich musste bedauerlicherweise feststellten, dass Sie die Miete für die nächsten paar Monaten x und y von á XXX,XX EUR nicht gezahlt haben.
Durch die Mietvertragsbestimmungen geraten Sie in Zahlungsverzug. Ihre Zahlungsmoral begründet die Beendigung des Mietzeitraums. Der Mietvertrag endet mit dem Erhalt des Mietvertrages. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, mit mir frühzeitig einen geeigneten Übergabezeitpunkt zu vereinbaren. 2. Hochachtungsvoll " Die Beendigung erlischt jedoch, wenn der Pächter den Mietzins innerhalb von zwei Monate nach Ablieferung der Räumungsaktion nachträglich bezahlt.
Durch eine fristlose Beendigung wegen Pflichtverletzungen kann der Mieter die Bergung des Mietobjektes durch eine spätere Bezahlung unterbinden. Ein solcher zusätzlicher Rücktritt kann wie folgt gefasst werden: "Darüber hinaus beende ich den Vertrag wegen Verstoßes gegen wesentliche Verpflichtungen vorzeitig. "Auch sollte bei einer Abmahnung wegen nicht fristgerechter Mietzahlung zugleich eine Abmahnung erfolgen, da eine erneute Nichtzahlung oder Verspätung ebenso zu einer Abmahnung ohne Abmahnung führen kann.
Der Warnhinweis kann wie folgt lauten: "Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich diese träge und lückenhafte Zahlungsmethode in absehbarer Zeit nicht mehr akzeptieren kann. Deshalb bitte ich Sie, die gesamte Miete fristgerecht und vollumfänglich zum vertraglichen Zeitpunkt zu zahlen. Falls die Miete in der Folgezeit immer noch nicht, nur zum Teil oder zu spät eintrifft, müssen Sie von mir eine Kündigungsfrist erwarten.
"Eine ordnungsgemäße oder fristlose Beendigung ist nach Abmahnung möglich, wenn der Pächter die Miete immer wieder zu spät zahlt. Verletzt der Pächter immer wieder seine vertraglichen Verpflichtungen, die Miete bis zum dritten Arbeitstag des Folgemonats auf das Vermieterkonto zu überweisen, kann die Abmahnung wie folgt lauten: "Sehr geehrter Kollege Mustermann, ich musste Ihnen mitteilen, dass Sie die Miete für den Folgemonat x noch nicht gezahlt haben.
Wie Sie wissen, sind Sie gemäß x des mit Ihnen abgeschlossenen Mietvertrags dazu angehalten, den Mietzins bis zum dritten Arbeitstag im Kalendermonat im Voraus auszugleichen. Ungeachtet dieser klaren Pflicht haben Sie nur die Miete für den Vormonat x am XX.XX.XXXX bezahlt und für den Vormonat y ist noch keine Zahlung eingegangen.
Wir bitten um Verständniss, dass ich in absehbarer Zeit keine schleppenden und unvollständigen Zahlungsmethoden akzeptieren kann. Deshalb rufe ich Sie auf, Ihre Miete pünktlich und pünktlich zum vertraglichen Zeitpunkt auszugleichen. Falls die Miete in der Folgezeit immer noch nicht, nur zum Teil oder zu spät eintrifft, müssen Sie von mir eine Kündigungsfrist erwarten.
Abschließend möchte ich Sie auffordern, den gesamten Betrag von XXXX zu zahlen. XXX EUR bis XX.XX.XXXX. Hochachtungsvoll " Als Wirt hat man die Gelegenheit, nach einer erfolglosen Abmahnung den Pächter ohne Vorankündigung zu verlassen. Sollte der Pächter seine Miete immer wieder zu spät zahlen, kann die Stornierung wie folgt lauten: "Lieber Kollege Mustermann, ich musste bedauerlicherweise herausfinden, dass Sie die Miete für den Zeitraum x noch nicht gezahlt haben.
Ich habe Sie bereits mit einem Brief von XX.XX.XXXX darüber informiert, dass ich Ihre Zahlungsart nicht annehme und Sie gebeten habe, den vollen Betrag Ihrer Miete fristgerecht und vollumfänglich zum vertraglichen Zeitpunkt in der Folge zu zahlen. Der Mietvertrag endet mit dem Erhalt des Mietvertrages. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, mit mir frühzeitig einen geeigneten Übergabezeitpunkt zu vereinbaren. 2.