Wohnung Kündigen durch Vermieter

Stornierung der Wohnung durch den Vermieter

Beendigung durch den Vermieter wegen Verkauf/ wie soll man vorgehen? Jetzt habe ich die Kündigungserklärung meines Hausherrn rechtzeitig bekommen. Die Begründung ist der Verkauf der Wohnung. Außerdem werde ich über mein Recht auf Vorabentscheidung informiert und aufgefordert, davon Gebrauch zu machen oder meine Stornierung zu bestärken. Meines Wissens ist der angeführte Zweck, d.

h. der Wille zum Verkauf, keine rechtliche Grundlage für eine ordnungsgemäße Aufhebung.

Mein Beratungsumfang ist durch die rechtlichen Anforderungen des 4 RVG beschränkt. Der Vermieter kann gemäß 573 Abs. 1 S. 1 BGB nur kündigen, wenn er ein begründetes Recht an der Kündigung des Mieters hat. Gemäß 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB besteht auch dann ein berechtigte Interessenlage, wenn der Vermieter durch die Fortführung des Mietvertrages an einer sachgerechten Nutzung der Immobilie verhindert würde und dadurch wesentliche Benachteiligungen erleidet.

Weil der bloße Wille, die Wohnung zu veräußern, d.h. zu nutzen, nicht ausreicht. Dem Vermieter wird die wirtschaftliche Nutzung nur dann verwehrt, wenn er die Wohnung im gemieteten Zustand überhaupt nicht oder nur zu ökonomisch unangemessenen Konditionen, die der Vermieter nachweisen muss, veräußern kann.

Aufgrund Ihrer Beschreibung ist bisher nichts zu sehen, so dass die Beendigung nach diesem Sachverhalt gegenstandslos ist. Informieren Sie daher kurz Ihren Vermieter, dass die Beendigung abgelehnt wird, da es keine rechtliche Basis für eine Beendigung aufgrund einer Veräußerungsabsicht gibt. Erlauben Sie mir, darauf hinzuweisen, dass Ihre Anfrage nur auf der Basis Ihrer Beschreibung geklärt wurde und dass eine abschließende Beurteilung der rechtlichen Situation erst nach einer umfassenden Untersuchung des Sachverhalts möglich ist.

Ein persönliches und ausführliches Beratungsgespräch mit einem Anwalt kann dies jedoch nur selten ersetzten. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass das Fehlen oder die Ergänzung zusätzlicher sachlicher Informationen zu einer anderen juristischen Bewertung führt. Sie können den Rücktritt nicht ablehnen. Deshalb die Frage, ob der folgende kurze und prägnante Spruch, wie Sie ihn vorbringen, eine rechtlich wirksame Ablehnung darstellt: "Liebe....

Dein Brief zur Auflösung vom.... Ich lehne die Auflösung ab, da Ihre Veräußerungsabsicht nach § 573 Abs. 1 S. 1 BGB kein legitimes Kündigungsinteresse begründet und die Auflösung daher keine rechtliche Grundlage hat. Der Einwand des Mietvertragspartners gegen die Auflösung ist in 574 BGB festgelegt. Das bedeutet jedoch, dass der Vermieter ein Recht auf die ordentliche Anzeige hat.

Der Vermieter ist in Ihrem Falle nach dem derzeitigen Wissensstand nicht zur Anzeige berechtigt. Bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes können Sie jedoch der Auflösung gemäß 574 BGB entgegenstehen und vom Vermieter die Fortführung des Mietvertrages fordern, wenn die Auflösung des Mietvertrages für Sie, Ihre Familienangehörigen oder ein anderes Mitglied Ihres Haushaltes eine ungerechtfertigte Belastung darstellen würde, auch wenn die legitimen Belange des Mieters berücksichtigt werden.

Allerdings, da dem Vermieter nach Ihrer Beschreibung die rechtliche Grundlage für die ordnungsgemäße Beendigung des Mietverhältnisses fehlen, ist diese bereits ungültig. Der Vermieter sollte dem Vermieter keine unnötige Kündigungshilfe anbieten und bestenfalls erklären, dass die Kündigungsabsicht keinen Grund zur Beendigung bildet und die Beendigung daher ungültig ist, und Sie sollten daher die Beendigung ablehnen (wenn Sie den Wortlaut bevorzugen).

Wenn Ihr Vermieter sich bei der Beendigung als beharrlich erweist und diese weiterverfolgt, dann können Sie mich auch in dieser weiterführenden Sache sehr gern anweisen.

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