Abmahnung Zeugen

Warnende Zeugen

In Zweifelsfällen sind Zeugen anzuhören, die dann das Fehlverhalten des Mitarbeiters bestätigen oder nicht bestätigen. Bang Witnesses - Kennst du welche? Es sei darauf hingewiesen, dass der Geschäftsführer selbst nicht geeignet ist, die Verwarnung abzugeben, da er später nicht als Zeuge auftreten kann. Guten Tag Einer meiner Mitarbeiter wurde gestern gewarnt. Warnung überhaupt, die Warnung ist verbal unter Zeugen.

Warnung - wer hat die besten Zeugen?

Ich rede immer gern von knallharten Zeugen, wenn die Zeugen bei einem Zwischenfall anwesend waren, aber nur, wenn er schon "geknallt" war. Zahlreiche Zeugen waren Zeugen des Unfalls. Die Zeugen sahen jedoch vor Gericht erst dann zu, wenn die Kollision bereits stattgefunden hatte und bereits "geknallt" war.

Das Gleiche kann natürlich auch Ihnen oder Ihrem Auftraggeber in einem juristischen Streit über eine Abmahnung zuteil werden. Wenn Sie eine Verwarnung bekommen haben, ist die erste Fragestellung, wer das Missverhalten überhaupt nachweisen muss. Er muss also die Zeugen oder einen Experten für arbeitsgerichtliche Verfahren einberufen. Danach wird entschieden, ob die Vernehmung der Zeugen notwendig ist.

Akzeptiert er dies, so wird er von sich aus die Zeugen vorladen und vor den Gerichten vorladen. Natürlich hätten die Zeugen merken müssen, was vor sich ging. Natürlich können Zeugen, die erst nach Beendigung des Streits beigetreten sind, nichts über die Ausgangslage ausrichten. Und wer hat die besten Zeugen?

BR-Forum: Warnung ohne Zeugen? W.A.F.

Einer meiner Angestellten wurde vorgewarnt. Freddy, und ich würde dem Bauunternehmer ausdrücklich empfehlen, nichts zu tun. Er kann den Zwischenfall ( "non-event") noch einmal für sich selbst aufzeichnen und absagen, so dass er, wenn es zu einer Klage kommt, immer noch weiss, um was es sich handelt, wenn die Warnung überprüft werden soll.

Freddy, also bin ich nicht so vertraut mit den Regeln dort, aber ich denke, dass Sie als BR der juristischen Partei nicht allzu viele Moglichkeiten haben. Er kann eine Gegenerklärung verfassen und diese an die Warnung in seiner Akte anhängen. Dies könnte die Entscheidung des Arbeitsrichters im Falle einer Wiederholung des Verfahrens und einer anschließenden Klage auf Entlassung sein.

Freddy, die Mitarbeiterin hat die Gelegenheit, den Auftraggeber (schriftlich!) zu bitten, die Abmahnung rückgängig zu machen, aber nur die Mitarbeiterin selbst! Jens, "Dies könnte die Entscheidung des Arbeitsrichters im Falle einer Wiederholung des Verfahrens und einer anschließenden Entlassungsklage sein. Im Falle einer Klage wird jede Abmahnung separat vor Ort erörtert. Mona-Lisa, du hast geschrieben: > keine!

Diese §§ sind der Sache der Abmahnung jedoch nicht förderlich. Unserer AG sind wir schon so auf die Nerven gegangen, weil er uns gewarnt hat, dass er sie aus der EV genommen hat. Doch wie Freddy den Vorgang schildert, wird die AG bei einem Vorsingen des BR schmunzeln.......

Sie haben geschrieben: > ...vor allem: Im Arbeitnehmervertretungsrecht wäre das anders. Mona-Lisa, du hast geschrieben: > der BR ist ein Lächeln.......

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