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Minijob Deutschland
Mijob DeutschlandMini-Jobber aus dem Auslande
Ausländische Mitarbeiter, die in Deutschland leicht angestellt sein sollen, müssen nicht zwangsläufig in der Minijob-Zentrale in Deutschland registriert sein. Teilweise bleibt das ausländische Sozialversicherungsgesetz bestehen. Vor Aufnahme einer geringfügigen Erwerbstätigkeit in Deutschland muss der Mitarbeiter mit dem für ihn in seinem Herkunftsland verantwortlichen Sozialversicherungsträger abklären, ob er dort nach wie vor sozialversichert ist.
Stammt Ihr Arbeitnehmer aus einem EU-Land, einem Staat des EWR oder der Schweiz, kann er ein sogenanntes A1-Zertifikat bei der örtlichen Sozialversicherungsanstalt anfordern und Ihnen vor Arbeitsantritt vorweisen. Es gibt keine Registrierung in der Minijob-Zentrale in Deutschland. Möglicherweise müssen Sie jedoch Sozialversicherungsbeiträge an das Sozialversicherungssystem Ihres Heimatlandes abführen.
Falls der Mitarbeiter kein A1-Zertifikat vorweisen kann, liegt es in Ihrer Verantwortung als Unternehmer, die soziale Sicherheit zu beurteilen. Das Minijob-Zentrum stellt Ihnen eine Hilfestellung bei der Klassifizierung über ein Diagramm zur Verfügung. Allerdings wird nicht entschieden, welches Sozialversicherungsgesetz anwendbar ist. Wenn klar ist, dass das Sozialversicherungsgesetz weiterhin Anwendung findet, muss der Mitarbeiter in der Minijob-Zentrale angemeldet werden.
Der Minijob bietet jedoch keinen Versicherungsschutz. Insoweit müssen sich im Zweifelsfall Mini-Jobber gemäß 5 Abs. 13 SGB V bei der Krankenkasse als "bisher unversichert" eintragen. Ausländer, die ausschliesslich in Deutschland erwerbstätig sind, müssen damit rechnen, dass sie ihren gesetzlichen Versicherungsschutz in ihrem Herkunftsland und allfällige Leistungsansprüche auf Sozialleistungen aufgeben.
Das Minijob Headquarter unterrichtet die Unternehmer auf seiner Website über die Verpflichtungen für die Grenzbeschäftigung von Ausländern. Es gibt auch eine Prüfliste, die von den Arbeitgebern für die Versicherungsbewertung von Minijobs verwendet werden kann.
Arbeitsmarktsituation: Nahezu jeder vierte Beschäftigte hat Minijobs
Nahezu jeder vierte abhängig Beschäftigte (23 Prozent) arbeitete Ende 2016 in einem Minijob. Damit waren 22% der Mini-Jobber älter mehr als 60 Jahre alt. Seit 2006 ist ihr Marktanteil um 48% gewachsen. Die Anzahl der über 65-jährigen Mini-Jobber allein bei älter ist in den letzten zehn Jahren um 38 % auf eine Millionen anwachsen.
Laut der Zeitung hatten im Jahr 2016 22% keinen beruflichen Abschluss unter der ausschließlichen Adresse geringfügig Beschäftigten, 41% hatten einen nicht-akademischen Beruf. Bei den Minijobs beträgt der Hochschulabsolventenanteil fast sechs Pro-rata. In Deutschland beträgt ihr Marktanteil bei Beschäftigten 14%. Damit sind acht vom Hundert aller Minijobber gemeint.