Abfindung Berechnen

Berechnung der Abfindung

Eine Abfindung ist ein außerordentliches Einkommen, das über mehrere Jahre erwirtschaftet wurde und in nur einem Jahr besteuert wird. Verwenden Sie den kostenlosen Abfindungsrechner, um den Steuerbetrag für Ihre Abfindung zu berechnen. Im Arbeitsrecht kann der Vergütungsrechner zwei Dinge bedeuten: Ausserordentlicher Ertrag (Abfindung, Entschädigung, etc.) *, ?, ?

, ?. Ein progressives Einkommen (Arbeitslosigkeit, Krankengeld etc.) * Eine Abfindung muss immer besteuert werden.

Berechnung der Abfindung - Abfindungsbetrag im Kündigungsschutzrecht

Die Berechnung der Abfindung nach den Bestimmungen des Kündigungsschutzrechts kann als Orientierungshilfe für Trennungsverhandlungen dienen. Aus der kleinen kostenlosen Excel-Tabelle können Sie die so genannte "Standardvergütung" nach KVG § 1a berechnen. Auf dieser gesetzlichen Grundlage wird ein halbes Monatsgehalt pro Dienstjahr als Abfindung erfasst. Die monatlichen Bezüge und die auf Basis dieser Zahlen ermittelten Abfindungen sind Bruttobeträge.

Die Auswirkungen der Differenz werden im Abschnitt "Bruttoabfindung - Nettoabfindung" erörtert. Bei Kündigungen im Verlauf des Kalenderjahres wird der Abfindungsbetrag nach sechs Monaten auf ein volles Jahr aufaddiert. Nähere Erläuterungen hierzu finden sich im Abfindungsbeitrag gemäß 1a Entlassungsschutz. Bei Arbeitnehmern über 50 Jahren mit mehr als 15 Dienstjahren sieht das Gesetz noch detailliertere Regelungen vor.

Für eine Abfindung müsste daher prinzipiell ein Beitrag von bis zu zwölf Monatsgehältern festgelegt werden. Bei einer Betriebszugehörigkeit von fünfzehn Jahren ist ein Verdienst von bis zu fünfzehn Monaten angebracht. Die Abfindung kann noch weiter steigen, wenn die Mitarbeiter das Alter von fünfundzwanzig Jahren erreicht haben und das Beschäftigungsverhältnis seit zwanzig Jahren besteht.

Hier wäre ein Ertrag von bis zu 18 Monaten gerechtfertigt. Nähere Erläuterungen dazu finden sich im Abfindungsbeitrag gemäß § 10 Kündigungsschutz. Mit der kleinen Excel-Tabelle können auch diese Kompensationen sehr einfach berechnet werden. Dabei ist zu bedenken, dass diese Berechnung nach Erreichen des Rentenalters nicht mehr gilt. Es ist in der Regel so, dass bei der Berechnung der Entschädigung weitere Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Es ist aber auch möglich, die Abfindung nach dem Lebensalter zu staffeln. Wem die Entschädigung nicht so gut gefällt, der muss sich in der Regel mit einer kleineren Entschädigung begnügen. Klar ist: Nach den KSchG-Formeln würde sich bei einem Entlassungsschutz, insbesondere für kurze Beschäftigungszeiten, nur eine kleine Abfindung ergäben.

Eine geringe Abfindung spielt dagegen keine Rolle. Auch eine Abfindung von mehreren Monatslöhnen kann für Firmen noch ein "Schnäppchen" sein. Das Management wird dann die Abfindung "pushen". Weil im Falle einer regulären Beendigung des Arbeitsverhältnisses kaum ein rechtlicher Anspruch auf Entschädigung besteht. Weshalb sollte also eine Abfindung bezahlt werden?

Sie können die Excel-Tabelle verwenden, um eine Abfindung zu berechnen. Allerdings ist das Resultat nur eine ungefähre Orientierungshilfe für die Entschädigungsverhandlungen.

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