Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Fristlose Kündigung Mietvertrag ohne Abmahnung
Kündigung ohne Vorankündigung Mietvertrag ohne VorankündigungKündigung ohne Kündigung des Mietvertrags durch Airbnb-Miete
In einem kürzlich anhängigen Verfahren musste das Berliner Landesgericht darüber befinden, ob ein Wohnungseigentümer einen Mietvertrag auflösen kann, wenn der Pächter die Mietwohnung über das Internet-Portal Airbnb an Urlauber mietet. Die Vermieterin hatte den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und alternativ ordnungsgemäß beendet, als sie erfahren hatte, dass der Pächter die Berliner Ferienwohnung dreimal an Urlauber verpachtet und die Ferienwohnung zu diesem Zweck über das Internet-Portal Airbnb zur Verfügung gestellt hatte.
Unmittelbar nach Eingang der Kündigung hatten die Bewohner das Benutzerprofil auf Airbnb entfernt und die Ferienwohnung nicht mehr zur Verfügung gestellt. Vor der Kündigung hat der/die VermieterIn keine Abmahnung ausgesprochen. Wenn die Pächter nicht ausziehen, reichte der Hauswirt eine Ausweisung ein. Die unbefugte Weitergabe der Nutzung an Dritte ist ein wichtiger Kündigungsgrund.
Nach Ansicht des Landgerichts hätte der Kündigung eine Abmahnung vorangehen müssen, da jeder ausserordentlichen Kündigung aus Verhaltensgründen eine Abmahnung vor der Kündigung zugehen müsse. Es gab keine Aufstellung, nach der eine solche Abmahnung in Ausnahmefällen überflüssig ist; die Bewohner hatten ihr Nutzerprofil bei Airbnb sofort nach Eingang ihrer Kündigung gestrichen.
Bei einer ordentlichen Kündigung ist für die Wirksamwerden der Kündigung keine Abmahnung notwendig, jedoch kann eine Abmahnung für die Kündigung relevant sein, sofern nur deren Nichtbeachtung durch den Mietvertrag dem Mietinteressenten das für die Kündigung notwendige Gewicht gibt. Dort hatten die Bewohner ihre Wohnungen nur drei Mal den Urlaubern hinterlassen.
Daher sah das LG eine besonders schwerwiegende Verletzung der Pflicht, die zur ordentliche Kündigung hätte führen können, nicht als Selbstverständlichkeit an. Die Vermietung der Ferienwohnung an Urlauber über das Internet-Portal Airbnb ist nicht gestattet. Die Vermieterin kann dies zum Kündigungsgrund machen, muss aber zunächst das Mieterverhalten mahnen und kann nur bei Nichtbeachtung der Kündigung auflösen.