Rufbereitschaft Arbeitszeit

Bereitschaftsarbeitszeit

die Rufbereitschaft und das gesetzlich Zulässige verstehen. Immer schnell am Arbeitsplatz: Rufbereitschaft, auch Rufbereitschaft oder Notdienst genannt, gibt es in vielen Berufen. - Als Arbeitszeit gilt die geleistete Arbeit auf Abruf. - die Höchstbeträge der Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz. Sprung zu Ist Bereitschaftsdienst auch Arbeitszeit?

EuGH: Ist Bereitschaftsdienst in der Heimarbeitszeit?

So hat der Europäische Gerichtshofs geprüft, ob die Bereitschaftsdienstzeit, die ein Mitarbeiter zuhause verbracht hat und während der er der Pflicht unterworfen ist, dem Aufruf des Arbeitsgebers zur Arbeit innerhalb eines kurzen Zeitraums zu folgen, als "Arbeitszeit" zu betrachten ist. 2009 erhob er Klage gegen die Gemeinde Nivelles, um unter anderem eine Vergütung für seine Rufbereitschaft zu erlangen, die er als Arbeitszeit betrachtete.

Das Arbeitsgericht Brüssel hat den Fall an den EuGH verwiesen. Der EuGH hat in seinem Beschluss vom 21.02.2018 (C-518/15) zunächst darauf hingewiesen, dass die Mitgliedsstaaten in Bezug auf gewisse Gruppen von Feuerwehren, die bei Feuerwehren beschäftigt sind, nicht von allen Pflichten aus der Direktive, einschließlich der Bezeichnungen "Arbeitszeit" und "Ruhezeit", absehen dürfen.

Ebensowenig erlaubt die Direktive den Mitgliedsstaaten, eine andere Begriffsbestimmung der Arbeitszeit aufrechtzuerhalten oder vorzusehen. Obwohl die Direktive den Mitgliedsstaaten erlaubt, Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit und Gesundheit der Arbeiterinnen und Arbeiter umzusetzen oder zu verabschieden, gilt diese Option nicht für die Arbeitszeit.

Der EuGH stellt abschließend klar, dass die Bereitschaftsdienstzeit, die ein Mitarbeiter zu Hause verbringt und während der er verpflichtet ist, dem Aufruf des Arbeitsgebers zur Arbeit innerhalb von acht Minuten zu folgen - was die Möglichkeiten zur Ausübung anderer Aktivitäten deutlich beschränkt - als "Arbeitszeit" zu betrachten ist.

Insofern ist für die Einstufung als "Arbeitszeit" im Sinn der Verordnung ausschlaggebend, dass sich der Beschäftigte an dem vom Auftraggeber festgelegten Standort befindet und ihm zur Seite steht, um im Bedarfsfall unverzüglich die entsprechenden Dienstleistungen erbringt. Einerseits war er gezwungen, dem Aufruf seines Arbeitsgebers zum Arbeitsplatz innerhalb von acht Minuten zu folgen, andererseits musste er an einem von seinem Auftraggeber festgelegten Platz sein.

Dies schränkt sachlich die Möglichkeit eines Mitarbeiters in der Lage von Matzak ein, sich für persönliche und soziale Belange einzusetzen. In Anbetracht dieser Restriktionen weicht die Lage hier von der eines Mitarbeiters ab, der seinem Auftraggeber lediglich während des Rufbereitschaftsdienstes zur Verfügung stehen muss.

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