Mietrückstand Kündigung

Rückstand bei Mietzinsstornierung

Im Kündigungsschreiben muss der Vermieter den wichtigen Grund, in diesem Fall den Mietrückstand, angeben. Zum Thema Mietrückstände hat der Bundesgerichtshof entschieden: Die Kündigung ist auch bei unverschuldeten finanziellen Schwierigkeiten zulässig. Der Vermieter kann bei Mietrückstand mehr als sechs Monate warten, ohne sein Kündigungsrecht zu verlieren. Zeit für die Einreichung einer Räumungsklage zur Begleichung Ihrer Mietrückstände. Die Voraussetzungen und obligatorischen Formalitäten der Kündigung.

Stornierung bei Mietrückstand

Neben der Kündigung ohne Kündigungsfrist kündigen die Mieter oft auch die ordentlichen Kündigungen. Nach der ständigen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt die ordentlichen Kündigung auch im Fall einer Nachfristsetzung. Die nachträgliche Zahlung der Mietschuld hebt die Kündigung fristlos auf, nicht aber die reguläre Kündigung. Das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der ordentlichen Kündigung muss im konkreten Fall durch ein Gericht abgeklärt werden.

Das Landgericht Berlin hat vor kurzem eine Rechtsprechung erlassen, die eine ordnungsgemäße Entlassung ausschließt. Eine abweichende ordentliche Kündigung kann nach Ansicht der Kammerrichter nicht zustande kommen, wenn die Kündigung zu Recht erfolgt ist. Grund: Eine Kündigung ohne Einhaltung einer Frist kündigt den Mietvertrag unverzüglich nach Erhalt des Mieters. Mit anderen Worten, es besteht kein Mietvertrag nach Erhalt der alternativen ordentlicher Kündigung.

Damit ist die reguläre Kündigung, die den Mietvertrag erst zu einem späteren Termin hätte kündigen sollen, nichtig. Auch konnte die reguläre Kündigung nicht "wiederbelebt" werden, wenn die Nachfristsetzung zu einer Fortsetzung des Mietvertrages führte.

Von wann darf der Wirt aufhören?

Kündigung einer Ferienwohnung bei verspäteter Zahlung - Was kann der Mieter tun? Das Kündigen eines Mietvertrags wegen Verzuges ist einer der häufigste Grund für die Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter ohne Erfüllung gewisser Bedingungen nicht möglich ist.

Weil der Vermieter den Wohnraummieter unter Sonderschutz gestellt hat, benötigt der Verpächter in der Regel einen bestimmten Kündigungsgrund. Der Wohnungsmietvertrag kann bei Zahlungsverzug aus wichtigem Grunde beendet werden, wenn die Höhe des Mietrückstandes ein wichtiger Faktor ist. Nicht jedes Missverhalten des Mietinteressenten in Bezug auf den Mietzins berechtigt zur fristlosen Kündigung.

Deshalb muss es für den Hauswirt schnell und unkompliziert möglich sein, einen vertragsbrüchigen Pächter vor die Haustür zu stellen. Der Mietrückstand gilt als nicht unwesentlich, wenn er die Miete für einen Kalendermonat überschreitet. Die Mietrückstände sind damit nicht mehr unbedeutend und der Eigentümer ist zur ausserordentlichen Kündigung befugt.

Darüber hinaus ist eine Kündigung durch den Leasinggeber nach § 543 II Satz 1 Nr. 3b BGB möglich, wenn der Leasingnehmer dem Leasinggeber mehr als zwei Monate Miete über einen mehr als zwei Tage dauernden Zeithorizont zusteht. Damit gerät der Pächter in Verzug, sobald die Mietrückstände zwei monatliche Mieten betragen.

Allerdings muss der Mieter in der Kündigung den wesentlichen Anlass für die einseitige Kündigung des Mietvertrages anführen. Wird der wesentliche Anlass nicht oder nicht richtig genannt, wird die Kündigung nicht berücksichtigt. Weitere Bedingung für die Kündigung wegen verspäteter Mietzahlung ist, dass der Mieter vor Erhalt der Kündigung erfüllt ist.

Bezahlt der Leasingnehmer die früheren Mietforderungen vollständig vor Erhalt des Rücktrittsschreibens, ist das Sonderkündigungsrecht des Leasinggebers ausgenommen. Es ist unerheblich, ob die anderen Stornovoraussetzungen zum Kündigungszeitpunkt gegeben waren. Auch wenn die Kündigung fristlos ausgesprochen wurde und keine Zahlung der Mietschuld erfolgt ist, hat der Pächter noch eine weitere Abwehrmöglichkeit.

Nach dem so genannten Aufholrecht des Eigentümers erlischt die Sonderkündigung durch den Vermieter, sobald der Vermieter oder eine Behörde innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Klage alle ausstehenden Mietzahlungen leistet. Das Aufholrecht, auch als Kulanzleistung bezeichnet, kann jedoch nur alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden. Ist in den vergangenen zwei Jahren bereits eine Nachfrist gezahlt worden, ist es nicht mehr möglich, sich gegen die Sonderkündigung durch das Recht auf Nachholung der verlorenen Zeit zu wehren.

Nach § 573 II Nr. 1 BGB kann der Mieter den Vertrag auch wegen Zahlungsverzuges fristgerecht auflösen. Zu diesem Zweck muss der/die VermieterIn zunächst ein begründetes Kündigungsinteresse vorweisen. Es besteht regelmässig ein legitimes Recht, wenn der Pächter wesentliche Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis nicht einhält. Anders als bei einer Sonderkündigung muss der Pächter auch bei einer ordnungsgemäßen Kündigung ein verschuldetes Verhalten an den Tag legen.

Praktisch viele Wirte kündigen neben der außergewöhnlichen Alternative auch ordentlich. Wird die ausserordentliche Kündigung gerichtlich für ungültig befunden, ist es trotzdem möglich, dass die ordentliche Kündigung mit ihren verlängerten Laufzeiten vereinbart wird.

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