Erhöhungsgebühr Rvg

Zuschlagsgebühr Rvg

zur Berechnung der Erhöhungsgebühr für das außergerichtliche Verfahren. In seinen Entscheidungen spricht der BGH oft von einer "Erhöhungsgebühr". Unter Dateiverwaltung - Gebühr - Abrechnung nach RVG können Sie Ihre persönliche Rechnungsvorlage erstellen und auf der Diskette speichern. Eine Erhöhungsgebühr bei Vertretung einer Teilhaberschaft kann die Einbeziehung einer Erhöhungsgebühr nicht rechtfertigen.

Honorarabrechnung für die Prozessvertretung

Wenn ein Rechtsanwalt für mehrere Klienten in der gleichen Sache handelt, bekommt er sein Honorar nur einmal. Im folgenden Artikel wird gezeigt, was der Rechtsanwalt von jedem seiner Klienten verlangen kann. Die Rechtsanwältin kann von den Einzelmandanten nur die Honorare und Spesen verlangen, die der Klient im Falle einer ausschließlichen Übertragung schuldet ( 6 Abs. 2 Satz 1 Satz 1 HGB).

Wie kann der Rechtsanwalt R A und Z ausweisen? Abhilfe: Aus einem streitigen Wert von EUR 10000 sind folgende Honorare entstanden: Bei einem Exklusivvertrag kann R nicht den Gesamtbetrag von EUR 1.883,61 vom Einzelkunden selbst einfordern.

Dies entspricht einem Gesamtbetrag von EUR 1.714,48 (10/10 Verfahrens-, Verhandlungs- und Nachweisgebühr von je EUR 486,00 zuzüglich pauschaler Aufwandsentschädigung von EUR 20,00 und Mehrwertsteuer von EUR 236,48). Verlangt R diesen von A, muss er die verbleibenden Honorare (169,13 EUR) von C fordern. Außerdem schuldete er R einen Höchstbetrag von EUR 1.714,48, da der mit ihm strittige Wert auch EUR 10000 ist.

Praktischer Hinweis: Da die Gesamthonorare über dem von Herrn B. bzw. Herrn B. zu zahlenden Gesamtbetrag liegen, muss Herr R eine Wahl vornehmen, aufgrund derer er den Kunden in welcher Größenordnung in Anspruch nehmen will. So kann R beispielsweise von Anfang an die Hälfte des Betrages von 941,81 Euro von den beiden Firmen einfordern.

Dagegen kann R von beiden zusammen nur einen Höchstbetrag der Entschädigung zuzüglich der Aufstockung ( " 6 Abs. 2 Satz 2 BRAGO"), also EUR 1.883,61, einfordern. Das Bundesgericht und ein Teil des Oberlandesgerichts sind der Auffassung, dass die Streitpartei von dem besiegten Widersprechenden die nach 6 Abs. 2 Satz 2 Satz 2 HG zu zahlenden Entgelte und Kosten einfordern kann.

Die Anwaltskanzlei ist ihrem Rechtsanwalt verpflichtet, gleichgültig, ob sie diesen Betrag bezahlt hat oder bezahlen muss (BGH JurBüro 69, 941; OLG München JurBüro 84, 1569; OLG Hamm MDR 73, 507). Andererseits hat der Einzelkläger nur einen Anspruch auf Erstattung in Hoehe des Kopfes der Gesamtschuld an den Rechtsanwalt, es sei denn, er beweist, dass er - z.B. wegen der Insolvenz des anderen Klägers - mehr oder notwendigerweise bezahlt hat (OLG Köln JurBüro 87, 899; OLG Karlsruhe AnwBl. Slg.

Im Detail: Wenn die Prozessparteien in voller Länge gewinnen, ist umstritten, welchen Anteil sie im Kalkulationsverfahren beanspruchen können. Wie hoch ist der Anspruch des Rechtsanwalts R auf Kosten berechnung für die Bereiche A1 und A2? Abhilfe: Von den anfallenden Anwaltskosten in Hoehe von EUR 1.883,61 kann der Rechtsanwalt einen Anspruch auf einen Beitrag von EUR 1.714,48 im Kostenfeststellungsverfahren einfordern.

Diese entsprechen den Entgelten für eine ausschließliche Übertragung des R durch die Firma R durch die Firma R ( 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 HGB). 714,48 EUR - werden bei der Kostenermittlung nicht mehr in voller Höhe zurückerstattet. Der zweiten Stellungnahme zufolge können die beiden Unternehmen nur den Kopf der Gesamtschuld im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens beanspruchen, in diesem Fall die Haelfte der Gesamtschuld des R von je 941,81 EUR.

Eine höhere Summe wird für den jeweiligen Prozessbeteiligten nur dann festgelegt, wenn er nachweisen kann, dass er bereits bezahlt hat oder verpflichtet ist, dem Rechtsanwalt mehr zu bezahlen. Wenn nur einer der Gegner gewinnt, kann man verschiedene Resultate sehen: Wie hoch sind die Ansprüche von Kunden im Kalkulationsverfahren? Diese Kostenvergütung bedeutet im internen Verhältnis der Prozessparteien, dass R nur noch den verbleibenden Rest von 169,13 EUR zu erstatten hat.

Gemäß der zweiten Stellungnahme bekommt A im Zusammenhang mit dem Kostenermittlungsverfahren nur einen seiner Verbindlichkeit im Hinblick auf die gesamte Forderung von R entsprechenden Teilbetrag. Ein erhöhter Teilbetrag wird nur ermittelt, wenn eine höhere Vergütung oder Zahlungspflicht gegenüber R nachgewiesen wird. Selbst wenn die Gegner teils gewonnen und teils minderwertig sind, kommen die beiden Auffassungen zu unterschiedlichen Ergebnissen:

Rechtsanwältin R verklagt für ein Jahr eine überbaute Ente in einer Summe von 10000 Euro gegen ihre Nächsten. Der Gerichtshof hat dem Unternehmen einen Geldbetrag von 7.500 Euro zugesprochen. Entsprechend übernimmt C die aussergerichtlichen Aufwendungen der AG bis 3/4 Welche Honorare können im Zuge der Kostenermittlung eingenommen werden?

Abhilfe: Nach der ersten Stellungnahme kann A 3/4 der Honorare fordern, die er dem R für einen Exklusivvertrag zahlt. Das sind ab 1.714,48 EUR 1.285,86 EUR. B muss daher nur noch einen Restbetrag von EUR 597,75 (EUR 1.883,61 abzüglich EUR 1.285,86) mit dem Rechtsanwalt abrechnen, obwohl er seine außergerichtliche Tätigkeit nach der Gerichtsentscheidung selbst ausübt.

Der zweiten Stellungnahme zufolge ist die Bemessungsgrundlage für den Rückerstattungsanspruch der Streitparteien der entsprechende Kopf der Gesamtschuld. Im Falle einer Verbindlichkeit gegenüber R in einer Summe von EUR 1.883,61 beläuft sich der entsprechende Kopf der Streitparteien auf EUR 941,81. Dadurch kann A 3/4 seines Kopfes, d.h. EUR 706,36 im Kostenermittlungsverfahren beanspruchen, es sei denn, sie kann nachweisen, dass sie R einen größeren Geldbetrag ausbezahlt hat.

Wird die Zweitmeinung dort abgegeben, ist bei der Kostenermittlung darauf zu achten, dass eine bereits geleistete oder zu erwartende Vergütung der einen Streitpartei in Hoehe des Anteiles nach 6 Abs. 2 Satz 1 Ust. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass der Kläger seinen innerbetrieblichen Schadensersatzanspruch gegen den anderen Kläger in einem Rechtsstreit durchzusetzen hat und aufgrund seiner Insolvenz eventuell nicht einfordern kann.

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