Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Chmiel
Chmiel-WarnungDie Chmiel Consulting GmbH stellt ein Mahnschreiben an Sebastian Wulf, Rechtsanwalt, aus.
Wir haben in den letzten Tagen mehrere Briefe von der Chmiel Consulting GmbH erhalten. Das Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen wird durch André Chmiel repräsentiert und verfügt über bis zu 3000 Lizenz- und Copyright-Rechte an namhaften Musik- und Filmen. Diese Briefe beziehen sich auf vermeintliche Urheberrechtsverstöße an Musiktiteln, die sich hauptsächlich auf Kartencontainern/Samplern abspielen.
Was sind die Briefe der Chmiel Consulting Group? Im Auftrag der Chmiel Consulting hat das Inkassobüro erheblich geringere Forderungsbeträge gefordert, die im Vergleich zu den ursprünglichen Forderungen der Anwaltskanzlei Jur Law für die gemahnten Parteien viel "attraktiver" waren. Infolgedessen waren die vielen Briefe der Debcon Gesellschaft für unsere Kunden mißlungen!
Die Debcon-Gesellschaft Debcon hat angeblich an die Chmiel Consulting ein Forderungsvolumen von 1,15 Millionen Euro verkauft. Die Chmiel Consulting hat als vermeintlicher Inhaber der Rechte an den verwarnten Musikstücken schließlich beschlossen, selbst etwas dagegen zu unternehmen und verschickt in großem Umfang Mahnschreiben im eigenen Auftrag. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Chmiel Consulting gGmbH fühlt sich in ihren urheberrechtlichen Rechten an musikalischen Werken beeinträchtigt und fordert den Ersatz des daraus resultierenden Mangels. Die Gesellschaft streitet vor allem mit zusätzlichen Aufwendungen und Zinsaufwendungen, die durch die Vergabe der Rechtsanwaltskanzlei Jur Law und der Debcon GbR entstehen. Chmiel Consulting hat einen pauschalen Abrechnungsbetrag von 50 Prozent des ursprünglichen Forderungsbetrages.
Die Chmiel Consulting GMBH benötigt bei Nichtbezahlung mindestens Angaben über den Verantwortlichen für den Musikdownload. Obwohl es im Zusammenhang mit dem illegalen Tausch von Dateien auf den ersten Blick unüblich erscheinen mag, dass die Rechtsinhaber selbst handeln, sollte keine voreilige Bezahlung erfolgen. Die Offerte der Chmiel Consulting GmbH, einen Anteil von 50% der Originalforderung zu bezahlen und damit die Sache aussergerichtlich zu regeln, scheint zunächst interessant.
Die Briefe enthalten jedoch zu hohe Beträge, die in keinem angemessenen Verhältnis zu den angeblichen Gesetzesverstößen stehen. 2. Es ist auch nicht empfehlenswert, die Chmiel Consulting zu informieren. Interessanterweise ist die Adresse der Chmiel Consulting Gesellschaft als Inhaber der Rechte mit der des Inkasso-Unternehmens Debcon gleichzusetzen.
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie auf Schreiben der Debcon oder der Chmiel Consulting Group antworten sollen, können Sie uns unter kanzlei@dury.de kontaktieren.